2011-04-13

Parteienherrschaft oder Demokratie?

 Wollt ihr Herrschaft oder Freiheit?

Der Kern der  Demokratie ist die politische Freiheit. Die Verwirklichung der politischen Freiheit sind Gesetze des Rechts, die sich die Bürgerinnen und Bürger selbst geben. In Österreich ist die Demokratie auf das Recht zur Teilnahme auf das Recht zur Wahl reduziert worden. Auf EU-Ebene darf man überhaupt nur die Versammlung der Vertreter der Mitgliedsstaaten wählen, die sich EU-Parlament nennt, ohne eines zu sein: "Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art. 14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1 EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes".  Im neuen Urteil zum Lissabon-Vertrag bestätigt das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung, wonach die Wahlen zum Europäischen Parlament den Bürgern eine ergänzende Mitwirkungsmöglichkeit böten. Das Europäische Parlament sei allerdings weiterhin eine Vertretung der Völker der Mitgliedstaaten und nicht einer europäischen Unionsbürgerschaft. 

 Die EU ist auch deshalb nicht demokratisch legitimiert! Das widerspricht dem Grundsatz der Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“.

Wikipedia zum Begriff Bundesverfassung:  

Das demokratische Prinzip der Bundesverfassung betrifft die Frage der Herrschaftsform und der politischen Willensbildung. Die politische Macht in der Gesellschaft wird durch das Volk legitimiert. Dieser Grundsatz ist im Artikel 1 des B-VG verankert: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Besonders wichtig ist hier auch Art. 26 B-VG, er garantiert das allgemeine und geheime Wahlrecht. Österreich ist eine repräsentative Demokratie.

Man erkennt schon hier, wie man in Österreich die Demokratie reduzierte. Nämlich auf die Herrschaft der Parteien.Was ist die Herrschaftsform der politischen Willensbildung in einer Republik? Repräsentieren die Politiker den Willen des Volkes? Nein! Sie setzen die Linie der jeweiligen Partei durch, welche die jeweiligen Parteiführer vorgeben. Sonst macht man eben keine Karriere innerhalb der Parteien. Herrschaft von "Parteieliten" und Demokratie sind unvereinbar. Freie Menschen brauchen kein Herrschaftssystem. Sie schaffen sich eine Ordnung des Gemeinwohls, der Solidarität und der Nächstenliebe.Demokratie heißt: "das Volk hat das Sagen" oder "das Volk hat die Macht", oder "das Volk zieht den Karren aus dem Dreck", aber nicht "Das Volk wählt eine Partei", oder das Volk herrscht. Niemand darf über den anderen herrschen. Wer sollte ihm das Recht dazu geben? Bei der Gesetzgebung, an der wir alle beteiligt sein sollen, geht es nur um die Verwirklichung des Rechts und nicht um Herrschaft von Parteien. Es genügt nicht dem demokratischen Prinzip, dass man das Recht hat eine Partei zu wählen, die dann praktisch umsetzt, was die Parteiführung will. Lassen wir Bürgerinnen und Bürger uns nicht in ein Parteidenken einzwängen. Parteiversprechen werden laufend gebrochen und sind unverbindlich. Die Politiker können alles erzählen und versprechen, alles entscheiden. Wo ist die Volksabstimmung, welche BK Werner Fajmann im Falle einer wichtigen Änderung der EU-Verträge angekündigt hat? Für den "Rettungsschirm", eine einschneidende Vertragsänderung, die den Charakter der EU völlig verändern wird, will Faymann keine Volksabstimmung, die er vor der Wahl in einem Brief an die Kronen-Zeitung im Juni 2008 hoch und heilig versprochen hat.
Das österreichische Grundgesetz (B-VG) wird laufend so verändert und ausgelegt, wie man es braucht. So wird nach dem jüngsten Urteil über die Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Vertrag von Lissabon des VfGH dem Staatsvolk das Recht auf Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 abgesprochen, wenn die Prinzipien der Bundesverfassung, die Baugesetze geändert werden: "Soweit die Antragsteller ein "Recht auf Durchführung einer Volksabstimmung" meinen sollten, sei dem entgegenzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof in VfSlg. 17.588/2005 ausgesprochen habe, dass die Bundesverfassung lediglich die Teilnahme an einer angeordneten Volksabstimmung, nicht aber ein Recht auf Durchführung einer solchen gewährleiste" (Seite 9 ).  Ein Skandal!

Die relevante Gesetzesnorm ist Art 44 Abs 3 B-VG: Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen.


Der wichtigste Schutz des Volkes vor Gesamtänderungen ihres Grundgesetzes (B-VG)  ist durch dieses Urteil des VfGH aufgehoben! Wo bleibt denn nun das Recht? Die Bundesverfassung ist ein Scheinschutz!

Leider werden die Mitglieder und Ersatzmitglieder des VfGH vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, des Nationalrates oder des Bundesrates ernannt und nicht vom Volk! Die Verfassungsrichter sollen aber die Staatsbürger vor verfassungswidrigen Gesetzen der Regierungen schützen, die Sie ernennen! So wundert es auch nicht, dass die österreichischen Staatsbürger keinen Grundrechtsschutz vom VfGH erhielten, der aufgrund der Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Prinzipien der Bundesverfassung durch den Beitritt in die EU und den Folgeverträgen zu geben gewesen wäre.

Wenn die Bürger dann die oft schicksalhaften Entscheidungen der Regierungen zu spüren bekommen, sind die Politiker schon meist nicht mehr im Amt und können nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Bis die Steuerzahler die Milliarden Schulden abzahlen müssen, oder bis Österreich der Terror im Inneren treffen wird, ist Fajmann, Pröll und Co. vielleicht schon in Pension oder erhielten einen schönen Posten in der Wirtschaft. Jeder Abgeordnete sollte für alle Bürgerinnen und Bürger das sein. Sie sind dafür vom Volk beauftragt worden. Die Macht der Parteien muss abgeschafft werden. Das Recht soll vom Volk ausgehen. Das gelingt nur mit mehr direkter Demokratie nach Vorbild der Schweiz. Nach dem Austritt aus der EU ist die Chance dafür da!

Wie die Parteien ihre Macht ausüben, zeigen viele aktuelle Beispiele:
Die Ratifizierung der untragbaren EU-Verträge, die Teilnahme an NATO- „Missionen“ des österreichischen Bundesheeres (Afghanistan, Tschad, Libyen),egal ob mit 2 oder 100 Soldaten. Das Festhalten am der Atomkraft (EURATOM) auf EU-Ebene gegen den Willen der Bevölkerung trotz „Super-Gau“ in Tschernobyl und Fukushima. Der „Rettungsschirm“, die ständige Verpflichtung zur Haftung/Zahlung für ausländische Schulden. Die Österreicherinnen und Österreicher verdanken den Regierungsparteien SPÖ, ÖVP und den Grünen, dass noch Generationen von Steuerzahlern in großer Gefahr sind für andere Länder Zig-Milliarden Euro zahlen werden müssen. FPÖ und BZÖ fordern dagegen eine Volksabstimmung zu dieser Frage. Oder die Entsendung von österreichischen Soldaten nach Libyen. Vergleichsweise hätte so etwas in unserem Nachbarland Schweiz praktisch keine Chance. Die Schweizer Eidgenossen haben echte unmittelbare Demokratie und das Volk kann Gesetze und auch Verfassungsänderungen wieder ändern.

Lesen Sie unbedingt genau die Ausführungen von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider: Freiheitliche Aspekte der Demokratie.

Autor:  Helmut Schramm 

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