2011-05-28

In Österreich soll die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft werden



Alle Zeichen deuten darauf hin, dass auf Betreiben der österreichischen Bundesregierung die allgemeine Wehrpflicht durch ein Freiwilligenheer (Berufsheer) ersetzt wird. Deshalb ist es dringend notwendig, sich mit diesem Thema gründlich auseinanderzusetzen. Die Plattform für den Austritt aus der EU veranstaltete am 10. März 2011 in Wien im Kolpinghaus/Alsergrund einen Informations- und Diskussionsabend  zum Thema „Wehrpflicht – Ja oder Nein“. Als Experte sprach der Präsident der niederösterreichischen Offiziersgesellschaft Herrn Generalmajor i.R. Günter Hochauer.
                  



Vortrag:
Wehrpflicht – Ja oder Nein?

Diese Frage hat im letzten halben Jahr eine hohe Aktualität erlangt, die eher unerwartet kam und man fragt sich was denn der Anlass dafür gewesen ist. Tatsächlich gab es keinen Notstand in unserem Staat, der das Lostreten der Wehrpflichtdebatte verlangt hätte. Ganz im Gegenteil, die Republik hat genug andere lebenswichtige Problembereiche, die dringend auf Reformen warten. Hier sollen nur beispielhaft der Bereich der Bildung und der Gesundheits-bereich genannt werden.

Die Österreichische Offiziersgesellschaft (ÖOG) als das „sicherheitspolitische Gewissen der Republik Österreich“ meldet sich immer dann zu Wort, wenn sie vermeint auf Fehlentwicklungen hinweisen zu müssen, um Schäden in der Gesellschaft abzuwenden. So hat sich die ÖOG auch in die laufende Wehrpflichtdebatte eingeschaltet und tritt vehement für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ein. Der Vorwurf, die Entwicklungen in der Umgebung und den Wandel in der Gesellschaft nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, geht aber an der Wirklichkeit vorbei. Die ÖOG ist nicht nach rückwärts gerichtet und in überkommenem Denken erstarrt, sondern blickt sehr wohl nach vorne und verlangt die Beibehaltung der Wehrpflicht, allerdings in einer reformierten neuen Form unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse.

Es erweist sich als zweckmäßig zunächst einmal dien Inhalt der „österreichischen“ Wehrpflicht kurz darzustellen, um sich klar zu werden worüber man spricht.

Inhalt der Wehrpflicht in Österreich            

Die Wehrpflicht ist eine Verfassungsbestimmung und legt fest, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr wehrpflichtig ist. In dieser Zeit kann er für einen Einsatz einberufen werden.
Die Wehrpflicht umfasst die Stellungspflicht (Musterung), den Dienst im Präsenzstand in Form des Grundwehrdienstes und der Milizübungen, den
Einsatzpräsenzdienst sowie bestimmte Meldepflichten. Nur Wehrtaugliche kommen für eine Einberufung zum Präsenzdienst in Betracht.

Man kann aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern und dafür einen Zivildienst leisten (also einen Wehrersatzdienst, keinen Alternativdienst!). Früher gab es eine „Zivildienstkommission“, die die Aufgabe hatte, in jedem Einzelfall die „Gewissensgründe“ eines Wehrdienstverweigerers zu überprüfen. Dann wurde im Sinn einer Liberalisierung die Zivildienstkommission abgeschafft und der erklärte Wille, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als ausreichend für den Zivildienst erkannt. Seither besteht in der Praxis die freie Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst. Um den Zugang zum Zivildienst nicht ausufern zu lassen, ist die Dauer mit neun Monaten festgelegt.
Zum Zivildienst können nur Wehrtaugliche einberufen werden, da sich der Zivildienst als Ersatzdienst nach den Kriterien des Wehrdienstes richtet. Fällt der Wehrdienst, fällt auch der Zivildienst mit allen seinen nachteiligen Auswirkungen auf den Sozialbereich. Im Jahre 2010 gab es von rd. 40 000 Wehrpflichtigen ca. 13 000 Zivildiener, die zur Aufrechterhaltung vieler sozialer Dienste auf dem gewohnten Niveau auf anderem Weg aufgebracht werden müssten. Das würde dem Staat hohe Mehrkosten verursachen, die bei Beibehaltung der Wehrpflicht zu vermieden werden könnten. Damit soll aber keineswegs der Eindruck vermittelt werden, dass das Argument für den Wehrdienst der Wegfall des Zivildienstes sei.

Ein Wegfall der Wehrpflicht würde grundsätzlich auch einen Wegfall der Stellungspflicht einschließlich der Stellungsuntersuchung (Musterung), für viele Wehrpflichtige die erste umfassende Gesundenuntersuchung überhaupt, bedeuten. Der Volksgesundheit würde dadurch kein guter Dienst erwiesen!
Der Grundwehrdienst ist mit einer Dauer von sechs Monaten festgelegt. Er dient zur Ausbildung des Wehrpflichtigen für eine Einsatzfunktion. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass eine umfassende Einsatzbereitschaft des Soldaten gegen Ende des sechsten Ausbildungsmonats erreicht wird. Für einfache Verwendungen kann dies aber auch schon früher angenommen werden. Nach dieser „Lehrzeit“ sollte der Soldat in eine Einsatzformation (Kompanie, Bataillon) eingeteilt werden. Handelt es sich dabei um eine Milizeinheit (nur nach einer Aufbietung/Mobilmachung vorhanden), sollte er in den auf den Grundwehrdienst folgenden Jahren in wiederkehrenden Milizübungen, die jeweils eine bis zwei Wochen dauern, weiter konditioniert werden. Für bestimmte Truppen des Bundesheeres, die als präsente Truppen für eine friedensmäßige Einsatzbereitschaft vorgesehen sind, sollte im Anschluss an den Grundwehrdienst eine Nutzungsphase im Rahmen der präsenten Truppen folgen.

Bis 2006 dauerte der Grundwehrdienst acht Monate. Damit konnte das oben dargestellte System, einerseits Milizübungen zu leisten und andererseits acht Monate in einem abzudienen, bedarfsgerecht umgesetzt werden. Dann wurde aber das bis dahin bewährte System zerstört. Durch den Bundesminister PLATTER wurde ohne sachlichen Zwang, wohl aber aus populistischen wahltaktischen Überlegungen, der Grundwehrdienst auf insgesamt sechs Monate reduziert. Damit wurde eine unheilvolle Entwicklung begründet, die das Bundesheer in ein Dilemma führen musste und eigentlich für die Sinnfrage des Weiterbestehens der allgemeinen Wehrpflicht verantwortlich ist.

Mit einem Schlag bekamen die Milizverbände keine übungspflichtigen Soldaten mehr (die verordnete Freiwilligkeit für Milizübungen brachte nicht den gewünschten Erfolg) und die zeitweise Einsatzbereitschaft der präsenten Truppen konnte auch nicht mehr gewährleistet werden. Dazu kam zu allem Überdruss die wehrpolitisch ohnehin höchst problematische „Systemerhaltung“. Von Anfang an wurden dem Bundesheer die finanziellen und personellen Möglichkeiten vorenthalten, seinen Betrieb mit eigens dafür vorgesehenen Bediensteten sicherzustellen. Die unverzichtbaren Hilfsdienste in den Bereichen der Verwaltung, Instandhaltung, Unterstützung und Betreuung mussten daher nach Absolvierung einer kurzen militärischen Grundausbildung, stets durch Wehrpflichtige („Systemerhalter“) übernommen werden. Beim acht monatigen Grundwehrdienst benötigte man daher zwei Wehrpflichtige pro Jahr zur permanenten Abdeckung einer systemerhaltenden Funktion. Jetzt aber, nach Einführung des sechs monatigen Grundwehrdienstes, erhöhte sich der Bedarf auf drei Wehrpflichtige. Damit werden derzeit rd. 60% eines Jahrganges für die Systemerhaltung verbraucht, ein im Sinne eines Wehrdienstes unhaltbarer Zustand. Damit war die Sinngebung für die Wehrpflicht praktisch weggebrochen. Anstatt nun Lösungen für eine Verbesserung auf der Basis der Wehrpflicht vorzuschlagen, begann man „das Kind mit dem Bad auszugießen“ und unter dem Vorwand von politisch nicht akzeptablen Ausweitungen von Verpflichtungen die Flucht nach vorne anzutreten und die leichteste aller Problemlösungen zu forcieren, nämlich die Abschaffung oder Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Angesichts der vorhersehbaren Entwicklung fällt es schwer nicht zu glauben, dass Absicht hinter dieser Entwicklung steht. Nachdem über viele Jahre die Landesverteidigung finanziell ausgezehrt wurde, entzieht man ihr nun auch noch die personelle Grundlage ihres Bestehens. Es scheint so als ob die im Untergrund wühlenden pazifistischen Kräfte die Oberhand erhielten.


Strategische Rahmenbedingungen

Vordergründig wird die Rücknahme der militärischen Kapazitäten mit der Veränderung der strategischen Lage in Europa begründet. Mit dem Wegfall des „Eisernen Vorhanges“ und der Auflösung des Warschauer Paktes sei uns „der Feind abhanden gekommen“ und die Gefahr einer militärischen Aggression sei nicht mehr gegeben, wird uns gesagt. Die Aufrechterhaltung einer „klassischen“ Armee mit ihren verschiedenen Waffengattungen und der Fähigkeit zur operativen Gegenkonzentration sei überholt. Man könne sich auf die Sicherstellung der Auslandseinsätze, auf die Luftraumüberwachung sowie auf die Fähigkeit im Falle von Katastrophen Assistenz zu leisten konzentrieren. Die neue Lage ermögliche eine weitere Reduzierung der Truppen auf einen Umfang, der ohne Weiteres durch Freiwillige abgedeckt werden könne. So etwa lautet die offizielle Lesart.

Vergessen wird dabei auf die Landesverteidigung! Gemeint ist hier natürlich die Art von Landesverteidigung, die unsere Gesellschaft, den Staat, vor den mittelfristig absehbaren Bedrohungen schützen soll. Wie auch in der jüngst herausgegeben „Österreichischen Sicherheitsstrategie“ aufgelistet, wird stellen
die Auswirkungen von
·         Terrorismus
·         grenzüberschreitender organisierter Kriminalität
·         „Cyber Angriffen“ (Angriffe auf IT-Systeme)
·        Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen
·         Migrationsbewegungen
·         Ressourcen- und Energieknappheit
·        natürlicher und von Menschen verursachter Katastrophen

die wichtigsten Formen „neuer“ Bedrohungen der Sicherheit der Menschen und ihrer Lebensgrundlagen dar. Der Schutz der lebenswichtigen Infrastruktur in unserem Land muss in Zukunft das zentrale Anliegen der Verteidigungspolitik und damit der Landesverteidigung sein. Dafür muss das Bundesheer vorbereitet sein. Man braucht dafür weniger Panzer und Artillerie und sonstige schwere Bewaffnung, als vielmehr eine große Anzahl an leicht bewaffneten Wach- und Sicherungstruppen, die zur Überwachung des Staatsgebietes, zum Schutz von sensiblen Kommunikationen und Objekten sowie für Ordnungsdienste zusammen mit der Sicherheitsexekutive befähigt sind. Dieser „Heimatschutz“ wäre die neue Form der Landesverteidigung.

Der für die laufende Reform immer noch maßgebliche Mobilmachungsrahmen des Bundesheeres von 55 000 Soldaten soll aber selbstverständlich weiterhin gelten. Allerdings beabsichtigt man listigerweise in  diese Zahl rd. 20 000 vorrätige Reservisten, die nicht in Formationen (Einheiten) organisiert sind, sondern nur als Einzelpersonen existieren, einzurechnen, um dem Schein einer erfolgreichen Reform wenigstens auf dem Papier zu wahren.

Der Weg in die Wehrlosigkeit scheint vorgezeichnet! Wir, die ÖOG, sehen in diesen Vorgängen – aus welchen Gründen auch immer- den Versuch zur unauffälligen Liquidierung des Bundesheeres und der Wehrhaftigkeit der Republik Österreich. Wir aber wollen  die Wehrpflicht erhalten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir sie auch in Zukunft brauchen, um den Menschen in   unserem Land einen verlässlichen Schutz vor neuen Gefährdungen und Bedrohungen zu bieten. Wir verlangen allerdings eine reformierte neue Form           
der Wehrpflicht! Mit einer Fortsetzung des derzeitigen Systems sind wir aber nicht einverstanden! Das derzeitige „Produktionsergebnis“ der Wehrpflicht - weder eine funktionierende Miliz, noch eine praktikable Präsenzfähigkeit - rechtfertigt eigentlich nicht den derzeitigen Aufwand.

Am besten und im Sinne einer nachhaltigen Problemlösung wäre es, den     Grundwehrdienst wieder auf 8 Monate, besser auf 12 Monate, zu verlängern.
Damit wären so ziemlich alle Sachprobleme, wie die Systemerhaltung, ein hoher Ausbildungsstand, Kräfte für  Präsenzaufgaben und die  Übungserfordernisse für die Miliztruppen, schlagartig gelöst.



 Argumente für die Wehrpflicht

Sachargumente:     

Freiwillige Meldungen zum Wehrdienst reichen nicht aus, die erforderlichen Stärken zu Stande zu bringen.    
Es gibt überhaupt keine Anzeichen, dass sich genug Freiwillige melden werden. Zurückliegende und aktuelle Untersuchungen bestätigen dies. Auch die internationalen Erfahrungen sind alles andere als ermutigend.  8 Mill. Österreicher geben keine ausreichende Rekrutierungsbasis ab. Entscheidend sind nicht die Zahl der Meldungen zum freiwilligen Wehrdienst, sondern die dann tatsächlich als geeignet Befundeten (jeder Zweite bis Dritte). Die Schaffung von Anreizsystemen (Entlohnung, Berufsausbildung, Übernahme in den öffentlichen Dienst nach Beendigung der Dienstzeit, etc.) wird allein schon im Hinblick auf Beispielsfolgen nur unzureichend ausfallen. Viele längerdienende Soldaten werden erst durch das positive Erleben des soldatischen Dienstes motiviert, was beim Wegfall der Wehrpflicht nicht zum Tragen kommen würde. Die Erwartungshaltung in den Werbeerfolg ist haushoch übertrieben. Allein die Wehrpflicht kann die nach wie vor erforderliche Werbebasis für den Kadernachwuchs verlässlich sicher stellen. Wenn jemand unbedingt Soldat werden und sich auf längere Zeit verpflichten wollte, könnte er das auch heute schon tun. Was berechtigt zu der Annahme, dass beim Wegfall der Wehrpflicht  der Zuspruch sprunghaft ansteigen würde?

Was ist denn eigentlich der Bedarf an Freiwilligen?
Das Bundesheer verfügt derzeit über rd. 11 000 Berufskadersoldaten (Offiziere, Unteroffiziere) und rd. 5 000 längerdienende Soldaten. Jährlich rücken
rd. 25 000 Wehrpflichtige jeweils auf sechs Monate ein, wovon wie schon oben erwähnt rd. 60% in der Systemerhaltung eingesetzt werden und der Rest einer militärischen Ausbildung zugeführt wird (ohne allerdings im  Präsenzstand oder in der Miliz einen besonderen Einsatzwert zu erzielen). Für Assistenzleistungen zur Katastrophenhilfe stehen diese Kräfte auch zur Verfügung. Die wichtigste Funktion der Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst ist aber die einer Werbebasis für den Kadernachwuchs und für freiwillig Längerdienende.

Für den Kadernachwuchs werden jährlich rd. 1 000 Freiwillige für eine mehrjährige (Soldaten auf Zeit) oder vieljährige (Berufssoldaten) Dienstzeit benötigt. Für die Miliz sind jährlich rd. 4 000 Freiwillige erforderlich, die nach einem Grundwehrdienst für Milizübungen verfügbar sind. Bei einem Wegfall der Wehrpflicht wären also jährlich rd. 5 000 taugliche Soldaten sozusagen auf dem freien Markt zu rekrutieren, das ist jeder Fünfte eines Stellungsjahrganges!
Das ist illusorisch! Ein Problem für sich wäre auch der Übergang auf ein Freiwilligensystem. Es würde nämlich – unter der Annahme, dass die erforderlichen Freiwilligen tatsächlich zu Stande kämen – etwa 10 Jahre dauern bis dass der Ersatz der rd. 12 000 Wehrpflichtigen, die derzeit ständig in der Organisation vorhanden sind, durch Freiwillige erreicht würde.


Gesellschaftspolitische Argumente:

Jedes Gemeinwesen, das zusammengefunden hat, hat das Bedürfnis seine Bürger und seine Ordnung vor fremden Anfeindungen zu schützen. Bedrohungen von Staaten (als Ausformung der Gemeinwesen) gab es schon immer und wird es auch immer geben. Es ist bloß die Frage wie sich die Auseinandersetzungen zur Durchsetzung staatlicher Interessen äußern.
Ein Wandel der Ausdrucksformen ist jedenfalls zu beobachten. In der modernen globalisierten Welt werden auch andere Formen der Konfliktaustragung in den Vordergrund treten, als wir sie aus der Vergangenheit in Form der konventionellen militärischen Konfrontationen kennen. Die Geschichte lehrt uns, dass Gemeinschaften, die nicht mehr bereit waren sich zur Wehr zu setzen und die allenfalls diese Aufgabe delegiert hatten, zum Untergang bestimmt waren. Die auf Selbstbestimmung ausgerichtete Gesellschaft kommt daher ohne Wehr nicht aus. Die Wehrhaftigkeit als Summe von Wehrwille und Wehrfähigkeit ist eine grundlegende und zeitlose  Selbstverständlichkeit in der Verantwortung des Souveräns, in der Demokratie also des Volkes.

Im Laufe der Geschichte hat sich das Volk das Recht, den Schutz der Gemeinschaft selbst bestimmen zu können, gegen die Willkür souveräner Herrscher oft erst recht mühsam erwerben müssen.
Die Wehrpflicht ist eine Errungenschaft der französischen Revolution, es ist ein  „legitimes Kind der Demokratie“, weil der Souverän, das Volk, unmittelbar wirksam wird und sein Schicksal selbst in die Hand nimmt und es nicht wie seinerzeit anderen – z.B. Ritterheeren oder Söldnerheeren  – überlässt, die Entscheidung in lebenswichtigen Fragen herbeizuführen. Das Volk hat sich also das Recht auf die Ausübung des Militärhandwerks geholt. Damit wird dieses Recht der Gemeinschaft zur Pflicht jedes einzelnen Bürgers, seinen Platz  als Soldat (Wehrbürger) zu beanspruchen und auszufüllen.

Wehrpflicht hat daher immer auch eine bestimmte gesellschaftspolitische Bedeutung; man will die bewaffnete Macht nicht einer eigenen Gruppe in die Hand geben, die sich dann in der Isolation als „Staat im Staat“ mit allen negativen Auswirkungen  mausern könnte. Die ständige Rekrutierung junger Männer aus allen gesellschaftlichen Bereichen lässt stets zivilen Geist in das Heer einfließen und gibt so ein  natürliches Korrektiv ab und gewährleistet die  gesellschaftliche Integration der Soldaten im Volk.

Insofern ist die demokratische Staatsidee untrennbar mit der Idee des Volksheeres verbunden. Die Miliz ist ein besonderer Ausdruck der allgemeinen Wehrpflicht und des Volksheeres. Sie sorgt in besonderer Weise für die Verankerung  des Heeres in der Gesellschaft und für die Integration. Allgemeine Wehrpflicht und Miliz sind grundlegende zeitlos gültige Werte von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz.

In gesellschaftspolitischer Hinsicht ist die Lage heute durch die postmoderne Spaß- und Wohlstandsgesellschaft gekennzeichnet, die immer weniger bereit ist ihr Recht auf Wehrhaftigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Wehrwille der Gesellschaft ist im Abnehmen begriffen (Wehrdienstverweigerer/Zivildienst). Man ist zu gerne bereit das Militärhandwerk in fremde Hände zu legen. Die Überlegungen zur Aufstellung einer Berufs- und Freiwilligenarmee stehen im Lichte der obigen Ausführungen grundsätzlich im Widerspruch zur demokratischen Staatsidee. Eine Delegierung der Selbstbehauptung an einen kleinen Teil des Gemeinwesens an ein  Berufsheer wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des gemeinschaftlich getragenen Willens zur Wehrhaftigkeit der Gesellschaft. Im Grunde genommen wäre ein Berufs- und Freiwilligenheer mit einer Söldnertruppe gleichzusetzen, nur dass sich diese aus eigenen Bürgern rekrutiert. Das Heer muss zwangsläufig in die politische Isolation und Entfremdung innerhalb der Gesellschaft geraten. Es würde von „geistiger Auszehrung, Blutarmut und allerlei Verknöcherung befallen werden und hinter Kasernenmauern ein muffiges Eigenleben führen“. Das Berufs- und Freiwilligenheer würde zu einem Fremdkörper in der Gesellschaft mutieren und allerlei absonderliche Eigenheiten und Auswüchse hervorbringen. Solche Fehlentwicklungen können im Ansatz bei einigen europäischen Ländern mit Berufsarmeen registriert werden. Das geht bereits bis zur Anwerbung fremdländischer Staatsbürger, denen in der Folge als Belohnung die Einwanderung eröffnet wird. Die Auswirkungen auf die Motivation der Angeworbenen und deren Identifikation mit ihrer Aufgabe liegen auf der Hand. Dem gegenüber stehen natürlich die Berufssoldaten innerhalb eines auf allgemeiner Wehrpflicht beruhenden und als Miliz strukturierten  Heeres. Diese sind unverzichtbar für die Grundorganisation des Heeres. Sie treten aber als geschlossene Gruppe mit den sich daraus ergebenden Problemen  nicht in Erscheinung.

Die Wehrpflicht ist  auch ein wichtiger Integrationsfaktor für Bürger mit Migrationshintergrund. Erst durch den Militärdienst kommen viele von ihnen aus ihrem heimischen Milieu heraus und lernen die andere Seite kennen.

Die Wehrpflicht ist aber nicht unbedingt ein Wesensmerkmal der Demokratie.. Uralt Demokratien (USA, GB) leisten sich seit jeher in Friedenszeiten eine Berufsarmee ohne deshalb gleich ins demokratiepolitische Abseits zu geraten. Wehrpflichtarmeen sind somit keineswegs ein Merkmal für demokratische Strukturen, wie die Beispiele der Deutschen Wehrmacht und des ehemaligen Warschauer Paktes nachweisen.

Es ist sicher so,  dass das Nichtvorhandensein der allgemeinen Wehrpflicht die gesellschaftspolitische Verselbständigung eines Heeres mit den aufgezeigten  negativen Konsequenten erleichtert. Ob allerdings dieses Argument allein noch herhalten kann, um ein Berufs- und Freiwilligenheer abzulehnen, wäre  zu hinterfragen.  Wer dies tut, beleidigt die in demokratischer Tradition erzogenen Berufs- und Zeitsoldaten unseres Heeres. Nicht die Wehrform, sondern die demokratischen Kontrollinstanzen und die gesellschaftliche Einstellung zum Militär an sich sind die ausschlaggebenden Kriterien.


Wenn auch viele gesellschaftspolitische Argumente  für die  allgemeine Wehrpflicht sprechen, ist ein Festhalten an der Wehrpflicht allein aus einer demokratiepolitischen Grundhaltung heraus nicht mehr angebracht. In unserer entwickelten Demokratie scheinen doch genug Kontrollinstanzen zu existieren, um Fehlentwicklungen hinan zu halten. Ausschlaggebend für die Wehrpflicht sind die Sachargumente des personellen Bedarfes und die in höchstem Maße in Zweifel zu ziehenden Möglichkeiten die Erfordernisse auf der Basis von Freiwilligkeit zu erfüllen. Verstärkt durch gesellschaftspolitische Argumente verlangen die dargestellten Sachargumente eindeutig ein Festhalten an der allgemeinen Wehrpflicht verbunden mit einer tiefgehenden Reform des Wehrdienstes.

Kurzbiographie

Persönliche Angaben:
Geboren am 24. 4. 1941 in SCHEIBBS, NIEDERÖSTERREICH; Volksschule und Realgymnasium in WIEN, Matura 1959; Hauptwohnsitz: 3483 WAGRAM.

Militärischer Werdegang:

1959                                                            Eintritt in das Österreichische Bundesheer mit der Absicht Berufs-
Offizier zu werden; Waffengattung: Panzerjäger
1960 – 1963                        Theresianische Militärakademie WR. NEUSTADT;
                                            Leutnant mit 1. 10. 1963; Waffengattung: Jägertruppe
1963 – 1969                        Zugskommandant und Ausbildungsoffizier in einem  
                                            Ausbildungsregiment in KLAGENFURT;
                                            Kommandant einer Einjährig-Freiwilligen-Kompanie
1969 – 1972                        6. Generalstabskurs an der Landesverteidigungsakademie in
                                            WIEN; Hauptmann des Generalstabes mit 1. 10. 1972
1972 – 1973                        Einteilung im Planungs- und Aufstellungsstab der neuen
                                            Bereitschaftstruppe
1973 – 1975                        Referent für Organisation im neuen Armeekommando in WIEN
1975 – 1976                        Kommandant eines Jägerbataillons in KÄRNTEN
1976 – 1987                        Leiter des Referates Operation und stellvertretender Leiter
                                            der G3-Abteilung des Armeekommandos; Brigadier mit 1. 7. 1986
1987 - 1990                         Leiter des Referates Einsatzvorsorgen und stellvertretender Leiter  
                                            der Führungsabteilung im Bundesministerium für Landesverteidi-
                                            gung (BMLV)
1990 – 2000                        Leiter der Führungsabteilung im BMLV                                
2000 – 2002                        Leiter der Generalstabsgruppe B im BMLV; Divisionär (General-
                                            Major mit 1. 3. 2000
Ende 2002                           Übertritt in den Ruhestand
Seit 2005                             Präsident der Offiziersgesellschaft  NIEDERÖSTERREICH


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 Dr. Eduard Paulus (Präsident der Österreichischen Offiziersgesellschaft):

„Ethisch ist es mehr als bedenklich, die Landesverteidigung ausschließlich einer sehr kleinen Berufsgruppe zu überlassen. In wenigen Jahren ergäbe sich eine völlige Entfremdung zwischen Bevölkerung und Militär. In der Bevölkerung ginge mangels Erfahrung jegliches Grundverständnis für militärische Fragen verloren.“

Der Österreichische Kameradschaftsbund will ein Volksbegehren zum „allgemeinen Wehrpflicht für alle Staatsbürger“ machen. Das wird nicht nur angeregt, die Landesgruppe Oberösterreich will das tatsächlich durchführen.




         


  
          

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