Die EU-Kommission strebt bis 2012 eine europaweit einheitliche Asylregelung an. EU-Asylwerber sollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, die Sozialsysteme nutzen und mindestens ein Jahr lang nicht mehr abgeschoben werden können.Österreichs Asylrecht wird damit ausgehebelt.
Der Amsterdamer Vertrag, am 1. Mai 1999 in Kraft getreten, sieht die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes vor, in welchem nebst Gütern, Dienstleistungen und Kapital auch Personen frei zirkulieren können. Als Teilaspekt dieser Entwicklung soll ein einheitlicher Asyl- und Flüchtlingsraum entstehen. Eine Entwicklung einer gemeinsamen Immigrations- und Asylpolitik.
Zu vermerken ist, dass es eine hohe Anzahl von unbegründeten oder missbräuchlich gestellten Asylgesuchen. Es ist anzunehmen, dass ein Teil dieser Asylsuchenden zuvor in einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch gestellt hat.
Neben den Dubliner Regeln betreffend die Frage der Zuständigkeit für die Behandlung von Asylgesuchen und den dazugehörigen Vorschriften betreffend die Fingerabdruckdatenbank Eurodac wurden in der EU im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik bislang Rechtsakte und Massnahmen verabschiedet:
- Europäischer Flüchtlingsfonds (2000/596/EG): Mit dem Fonds sollen die Mitgliedstaaten, die Leistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen erbringen, unterstützt werden;
- Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Massnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten;
- Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten;
- erst Ende April 2004 vom Rat für Justiz und Inneres verabschiedet wurde die Richtlinie über die Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen.
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Volk, nicht Bevölkerung
«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!» Das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Das Volk sind alle Bürger, in gewisser Weise auch die, die jetzt als Migranten eingebürgert worden sind. Die mögen nicht zur Nation gehören, sind aber Staatsangehörige. Diese Einbürgerungen waren verfassungswidrig, aber die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führt nicht ohne weiteres zu ihrer Nichtigkeit, sondern nur, wenn das offenkundig ist. Das ist allgemeines, öffentliches Recht, das auch zum Rechtsstaat gehört.
Der Austausch des Volkes durch eine beliebige Bevölkerung ist mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Das ist nicht rechtens, wenn das Volk nicht gefragt wurde, wenn also keine Volksabstimmung über die Frage stattgefunden hat: Wollt ihr ein anderes Volk werden? Oder wollt ihr überhaupt aufgeben, ein Volk zu sein und euch in eine Bevölkerung umwandeln, in eine multinationale, multikulturelle Bevölkerung?
Diese Umwandlung wird oktroyiert. Die meisten dürften dagegen sein, aber wir haben als Bürger alle die Verantwortung für das Schicksal des Volkes. Es gibt auch Schuld durch Unterlassen, das ist ein allgemeines strafrechtliches Prinzip. Gegenwärtig ist es vergleichsweise leicht zu handeln. Es gibt die Verpflichtung des Bürgers, seine bürgerliche Verfassung zu verteidigen, die Widerstandspflicht. Wenn wir die Verpflichtung nicht erfüllen, alle, zusammen, sind wir gegenüber den nachfolgenden Generationen für das Unglück verantwortlich. Wir machen uns schuldig, wie sich andere in anderen Zeiten in Deutschland schuldig gemacht haben. Widerstand im Dritten Reich war unendlich schwer, man musste sein Leben aufs Spiel setzen, aber das grosse Unrecht darf kein Volk dulden. (K.A. Schachtschneider)
1 Kommentar:
Hallo, Ich habe Ihr Blog über Google bei der Suche nach Erster Hilfe für einen Herzinfarkt und Ihre Post sieht sehr interessant für mich.
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