Karl Albrecht Schachtschneider
Der
Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist mit dem Vertrag über die
Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) unvereinbar, ganz abgesehen von dessen
Verfassungswidrigkeit in Deutschland und anderswo. Ich habe das in
verschiedenen Schriften näher ausgeführt, nämlich:
Der letzte Akt des Euro-Abenteuers. Unrecht und Unvernunft des
Europäischen Stabilitätsmechanismus, in: W. Hankel/W. Nölling/K. A.
Schachtschneider/D. Spethmann/J. Starbatty, Das Euro-Abenteuer geht zu
Ende. Wie die Währungsunion unsere Lebensgrundlagen zerstört, 1. und 2.
Auflage 2011, S. 117 – 133, 142 - 187; Die Rechtswidrigkeit der
Euro-Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse, 2011;
Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist, 2012, S. 246
-341; Euro-Rettungspolitik – unvernünftig, rechtlos und staatswidrig,
in: W. Lachmann (Hrsg.), Die Zukunft des Euro. Zerbruch der
Gemeinschaftswährung oder Aufbruch zur politischen Union? 2012, S. 90 –
217. Mit Bruno Bandulet, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim
Starbatty habe ich u.a. den ESM auf den Prüfstand des
Bundesverfassungsgerichts gelegt. Die Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni
2012 ist in meiner Homepage www. KASchachtschneider.de unter Downloads
nachlesbar. Das Gericht hat in der Eilentscheidung vom 12. September
2012 der Beschwerde keine Erfolgswahrscheinlichkeit beigemessen, aber
immerhin die Gewährleistungspflicht Deutschlands aus dem ESM-Vertrag
strikt auf 190 Milliarden Euro begrenzt. Den Rechtsschutz hat das
Bundesverfassungsgericht auf die Verteidigung der Haushaltsautonomie des
Deutschen Bundestages, gestützt auf das Recht jedes Bürgers auf
Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 GG, begrenzt. Einen umfassenden
Rechtschutz, zumal aus dem Recht auf Währungsstabilität aus der
Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG und aus dem Recht aus der
politische Freiheit auf Achtung des unabänderlichen Kern des
Grundgesetzes, also der auf Achtung der Verfassung, die mit uns geboren
ist, also ein Recht auf Recht, konnten wir bisher nicht erreichen.(...)
III
Das ESM-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist kein Richterspruch
lege artis. Es ist Apologie der Eurorettungspolitik. Nichts anderes war
von diesem „Motor der Integration“ zu erwarten. Dafür ist dieses Organ
geschaffen. Es soll der Öffentlichkeit einen Rechtsstaat vortäuschen.
Platon: „Die höchste Ungerechtigkeit ist, daß man gerecht scheine, ohne
es zu sein“[2].
Seit Jahrzehnten beteiligt sich der Gerichtshof an dem Staatsstreich,
der die Mitgliedstaaten zu einem Unionsstaat integrieren soll, ohne daß
die Völker um ihre Zustimmung gefragt werden, gegen die Demokratie,
gegen die Souveränität, gegen die Freiheit. Erinnert sei an die
weichenstellende Dekretierung der unmittelbaren Anwendbarkeit des
Gemeinschaftsrechts, zumal der Grundfreiheiten, mit Vorrang selbst vor
dem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten bereits 1964, eindeutig gegen
den völkerrechtlichen Status der Verträge. Bereits dadurch hat das
Gericht Völkerrecht in Staatsrecht verwandelt und der Sache nach den
Gemeinschaftsstaat geschaffen, gegen die Verträge. Das hat zu der
verhängnisvollen Deregulierung geführt, welche den Mitgliedstaaten den
Schutz vor überlegenen Wettbewerbern genommen hat und jetzt die
Finanzhilfen erfordert, weil die Währungseinheit auch den letzten und
wichtigsten Schutz nimmt, die Abwertung. Das Bundesverfassungsgericht
hat stetig auf die Souveränität Deutschlands hingewiesen, aber diesen
Souveränitätsvorbehalt niemals wirklich durchgesetzt.
Ein
Gericht, das den Namen verdient, bedarf starker demokratischer
Legitimation, um ein Organ des Volkes zu sein, das dessen Staatsgewalt
ausübt. Dem Europäischen Gerichtshof fehlt diese Legitimation gänzlich.
Aus jedem Mitgliedstaat kommt ein Richter, der allenfalls von seinem
Staat legitimiert ist. Die Richter werden im Einvernehmen der
Regierungen ernannt, also gegen Gewaltenteilung ausgerechnet von den
Organen, deren Politik sie kontrollieren sollen. Sie werden mit
attraktivem Gehalt für sechs Jahre mit der Möglichkeit der erneuten
Berufung ernannt und werden dadurch abhängig. Die Verteidigung des
Rechts ist von einem solchen Gremium nicht zu erwarten.
Der Kampf vor den Gerichten um das Recht war bisher nur sehr begrenzt hilfreich. Er wird das angesichts des rapiden Verfalls des Rechtsstaates vor allem durch die europäische Integration auch weiterhin nicht sein. Auch von Bundesverfassungsgericht ist kein wirklicher Rechtsschutz zu erwarten. Dessen Richter gehören zur politischen Klasse und sind linientreu, nicht anders als die meisten Medien, die von den Profiteuren des internationalistischen Systems abhängig sind. Das heißt nicht, daß die Erinnerung an das Recht aufgegeben werden darf. Aber Chancen bietet nur die Politik. Aber von der gegenwärtigen politischen Klasse ist keine Umkehr zu erhoffen, jedenfalls nicht vor dem gänzlichen Zusammenbruch ihrer Integrationsillusionen. Den werden die Gesetze der Ökonomie unweigerlich herbeiführen. Der Euro hatte nie eine Chance und wird nie eine haben. Aber man kann sein endgültiges Ende lange hinauszögern, wie das die Europäische Zentralbank betreibt. Die Schäden werden unermeßlich sein. Die Bürger müssen anders wählen, nicht erst, wenn das freiheitliche Gemeinwesen ruiniert ist. Dann wird es, ist zu befürchten, in falsche Hände geraten. Aber neue Kräfte brauchen für eine Politik der praktischen Vernunft auch die richtigen Konzepte. Ein solches legt Wilhelm Hankel vor. Der Verbund nationalen Währungen, welche den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Staaten gerecht werden können, mit einem nicht abwertbaren Euro, welcher die Wertaufbewahrung ermöglicht und der Kapitalflucht entgegenwirkt, ist genial. Freilich kann das Konzept nur durch eine Vertragsrevision umgesetzt werden. Aber deren bedarf Europa ohnehin. Hankels Währungskonzept wäre ein zentraler Baustein eines europäischen Europas, eines Europas der Staaten, wie es dem großen Staatsmann General de Gaulle vorschwebte.
Quelle: www.kaschachtschneider.de - zum ganzen Text>>>
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