Der EU-Beitritt und die Folgeverträge sind verfassungwidrig und höhlten die Souveränität Österreichs unrechtmäßig aus: Rund 90% der Gesetze gehen von der EU aus. Österreich wird weitgehend fremdbestimmt; demokratische Kontrolle durch die Bürger ist praktisch nicht mehr vorhanden.Das Europäische Parlament ist kein rechtsstaatliches Parlament und kann das demokratische Defizit der EU-Rechtssetzung nicht beheben.Die Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung sind verletzt. Durch die Euro-"Rettung" werden Steuerzahler zur Kasse gebeten und haften für Zig-Milliarden. Dem Sozialprinzip wird durch die neoliberale Wirtschaftsverfassung der EU keine Chance gegeben. Die Löhne sinken, die Arbeitslosenheere werden größer. Die Staatsschulden explodieren. Die an die EU zur gemeinschaftlichen Ausübung übertragenen Hoheiten sind nicht eng begrenzt, sondern weit und offen. Welcher heimischer Politiker kann das noch überschauen und verantworten? Jedenfalls haben die Österreicher nie dieser Entwicklung zugestimmt. Die EU hat sich zum illegal zum funktionalen Bundesstaat entwickelt. Ohne Mehrheit in einer bundesweiten Volksabstimmung ist das illegal! Auch die Schweizer müssen um ihre Souveränität kämpfen. Der Druck durch die EU wird größer: Ein Rahmenvertrag, der de facto die Souveränität der Eidgenossen nimmt, wird derzeit verhandelt. Die Bürger müssen aufpassen und ein Referendum in dieser Frage einleiten.
Der Schweizer Bundesrat UeliMaurer am 25.10.2014 zum Thema Souveränität.
Prüfen Sie internationale Bindungen jeweils mit einer ganz einfachen Frage: Können wir noch selbst bestimmen oder bestimmen andere über uns?
„Ich bin heute hierhergekommen, um Sie vor einem Trick zu warnen – vor einem simplen, aber
wirkungsvollen Trick. Sie wissen ja, wie ein Weinpanscher vorgeht.
Er mischt den teuren Wein mit billigem Fusel. Die Etikette bleibt die gleiche. Aber der Inhalt
ist ausgedünnt, wertlos und ungesund. Es gibt nicht nur Weinpanscher, es gibt auch Begriffspanscher.
Das geht dann so: Man nimmt einen unserer zentralen Werte, der uns Schweizern
viel bedeutet. Und dann beginnt man, diesen zu verwässern und abzuändern oder sogar ins
Gegenteil zu verdrehen. Zum Beispiel die Souveränität. Da wird ein neuer Megatrend ausgerufen.
Es heißt: Absolute Souveränität gebe es gar nicht; oder auch, man müsse die Souveränität
neu definieren. Und immer wieder auch die Behauptung:
Wenn wir hier und dort auf Souveränität verzichten, dann würden
wir damit insgesamt unsere Souveränität stärken. […] Wer in dieser absurden Logik zu Ende
denkt, der käme unweigerlich zum Schluss: Es gäbe keine bessere Rechtsstellung als die eines
Bevormundeten. Und niemand wäre so frei wie ein Sklave. Das ist natürlich Unsinn, auch wenn
er bisweilen sogar von Professoren verbreitet wird".
Die Bedeutung der Souveränität
Gehen wir der Sache auf den Grund: Was heisst eigentlich Souveränität? Souveränität heisst ganz einfach Unabhängigkeit vom Einfluss anderer Staaten. So steht es im Duden. Wir können auch sagen, Souveränität heisst Selbstbestimmung im Gegensatz zu Fremdbestimmung.
Dank der Souveränität können wir Bürgerinnen und Bürger selbst über unser Schicksal entscheiden. Wir geben uns die Regeln, nach denen wir leben wollen. Wir haben eine föderalistische, direktdemokratische und rechtsstaatliche Ordnung gewählt.
Damit bekommt die Souveränität unseres Landes noch einen besonderen, zusätzlichen Wert: Es geht nicht allein um die aussenpolitische Unabhängigkeit, sondern auch um unsere Freiheit im Innern. Freiheitliche Ordnung, direkte Demokratie und Souveränität gehören in der Schweiz zusammen.
Damit sind wir gut gefahren. Der Vergleich mit andern Ländern bestätigt das. In den letzten Jahren ist der Unterschied durch die Schulden- und Euro-Krise sogar noch deutlicher geworden.
Wir stellen also fest: Einerseits zeigt sich uns gerade heute wieder, wie wichtig unsere Souveränität ist. Andererseits beobachten wir, was ich als Begriffspanscherei bezeichnet habe, also eine zunehmende Verwässerung der Souveränität.
Der Wert der Souveränität
Diese Verwässerung der Souveränität geht auf zwei grundlegende Missverständnisse zurück: Zuerst ist da die Vorstellung, man würde eine höhere Stufe der menschlichen Entwicklung erreichen, wenn wir unsere staatliche Souveränität und unser Landesrecht zugunsten von neuen, internationalen und höheren Instanzen relativieren. Dazu kommt der Glaube, es handle sich um einen unumkehrbaren Zivilisationsprozess, und Kritiker würden schlicht die Zeichen der Zeit verkennen.
Beide Behauptungen gehen an der Realität vorbei. Erstens ist die geschwächte Souveränität nicht ein Gewinn, sondern sie ist eine Gefahr für Fortschritt und internationale Stabilität. Zweitens handelt es sich nicht um eine natürliche Entwicklung, sondern um einen machtpolitischen Zwang – und man hat gute Gründe, diesen zu hinterfragen.
Ich möchte auf diese beiden Aspekte genauer eingehen:
1. Staatliche Souveränität ist ein Friedenskonzept
Wer die staatliche Souveränität einschränkt, der gefährdet ein Friedenskonzept, das sich in den letzten dreieinhalb Jahrhunderten insgesamt sehr gut bewährt hat. Die Souveränität, so wie wir sie heute kennen, geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Sie ist eine Folge des Dreissigjährigen Krieges. Mit dem Westfälischen Frieden wurde 1648 ein Krieg beendet, der damals eine ganze Generation lang wütete und grosse Teile Mitteleuropas zerstörte.
Aus dieser furchtbaren Erfahrung heraus ist das Prinzip der Souveränität entstanden: Über den Staaten soll es keine höheren Instanzen geben, die sich in deren inneren Angelegenheiten einmischen. Und auch die verschiedenen Staaten sind untereinander gleichberechtigt. Keiner ist dem andern übergeordnet. Der Staat hat seine eigene Ordnung und beschliesst seine eigenen Gesetze, die er innerhalb seiner Grenzen anwendet und durchsetzt. Wenn souveräne Staaten miteinander verhandeln und Verträge abschliessen, begegnen sie sich also auf Augenhöhe.
Damals war das eine fundamentale Neuerung: Denn zuvor, während des ganzen Mittalters und zu Beginn der frühen Neuzeit, gab es keine klar definierten Staatskörper.
So war auch die Schweiz bis zum Frieden von Westfalen 1648 formell noch Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, und der Kaiser sah sich als ihr Oberhaupt.
Die Souveränität der Staaten brachte eine wichtige Klärung der politischen Verhältnisse, und die Möglichkeiten für Eingriffe und Einmischungen wurden reduziert. Das hat Europa Stabilität gegeben sowie Fortschritt und Wohlstand gebracht.
Umgekehrt hat es fast immer zu Krisen, Spannungen oder noch Schlimmerem geführt, wenn das Souveränitätsprinzip missachtet wurde; dann, wenn grosse, mächtige Staaten versucht haben, Einfluss auf andere zu nehmen. Es ist darum kein Zufall, dass das Prinzip der staatlichen Souveränität nach Katastrophen wie den beiden Weltkriegen jeweils wieder erneut bekräftigt wurde. Denn die gegenseitig beachtete Souveränität schliesst genau solche machtpolitischen Verirrungen aus.
Seit einigen Jahren wird nun die Souveränität wieder grundsätzlich in Frage gestellt:
Internationale Organisationen erlassen immer häufiger Vorschriften, die weit in die innerstaatliche Ordnung eingreifen. Denken wir nur an das Steuerrecht oder an den Schutz der Privatsphäre. Auch wir haben unsere Gesetze auf äussern Druck hin geändert.
Institutionen ohne demokratische Legitimation erhalten mehr und mehr Kompetenzen. So wie beispielsweise der Internationale Währungsfonds oder die Europäische Zentralbank. Über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg bestimmen sie in vielen Staaten mittlerweile die Wirtschaftspolitik.
Offenbar akzeptieren mächtige Staaten wie die USA die Souveränität anderer Länder nicht mehr. Sie erklären eigene Gesetze für weltweit gültig – und setzen diese auch hier bei uns durch, wie zum Beispiel FATCA.
Die EU reduziert seit Jahren Schritt für Schritt die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten. Und sie will offensichtlich auch die Schweiz immer stärker in ihren Machtbereich einbinden: Wir verhandeln jetzt über eine „institutionelle Lösung“. Das könnte dazu führen, dass wir die Gesetzgebung der EU fortlaufend übernehmen und uns ihren Richtern unterstellen müssten. Das wäre dann das Ende unserer Souveränität.
Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen macht mir all das grosse Sorgen. Wird die staatliche Souveränität relativiert und eingeschränkt, so ist das kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt: Wir kehren zurück zu Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnissen. Damit wachsen auch Spannungen, Frustrationen und Ressentiments. Ich halte die gegenwärtige Entwicklung deshalb für verantwortungslos und sehr gefährlich.
2. Der Wunsch nach Selbstbestimmung bleibt lebendig
Ich widerspreche auch der zweiten Behauptung, dass es einen natürlichen Trend zu einem globalen Zusammenwachsen der Staaten gibt.
Es gab und gibt immer wieder machtpolitische Zwänge, die in diese Richtung wirken. Aber das Bedürfnis der Völker, Länder oder sogar von Regionen nach Selbstbestimmung ist ungebrochen. Das zeigt sich immer dann, wenn der Zwang wegfällt. Sehen wir uns nur das letzte Vierteljahrhundert an:
Sobald sie Gelegenheit hatten, entledigten sich die Länder Mittel- und Osteuropas ihrer militärischen und wirtschaftlichen Bindungen: Warschauer Pakt und Comecon wurden beide 1991 aufgelöst. Der Vielvölkerstaat Sowjetunion brach auseinander, die Tschechoslowakei und Jugoslawien lösten sich auf.
Wir sehen in Westeuropa historische Minderheiten, die mehr Selbstbestimmung fordern. Vom Baskenland über Korsika bis Südtirol. Oder denken Sie an den Jura, der mit der Volksabstimmung von 1978 zum eigenen Kanton wurde.
Wir sehen die Forderung nach mehr Selbstbestimmung von Regionen, die als Wirtschaftsmotor das ganze Land vorwärtsbringen. Zum Beispiel Katalonien oder Norditalien. Sie wehren sich dagegen, dass ihr Wohlstand von einem Zentralstaat abgeschöpft wird.
Wir verfolgen die Debatte über Selbstbestimmung in Grossbritannien: Die Schotten haben sich in einer Volksabstimmung nicht für die Unabhängigkeit entschieden, weil man ihnen vorher weitgehende Autonomierechte zugestanden hat. Und Grossbritannien fordert mehr Selbstbestimmung innerhalb der EU; Premierminister Cameron musste seinen Bürgern sogar eine Abstimmung über den Austritt für 2017 versprechen.
Letzten Montag las ich auf der Frontseite der NZZ den Titel: „Britische Pläne für Einwanderungsquoten“ [1]. Da staunt man. Oder man staunt eben gerade nicht:
Denn der Wunsch nach Souveränität, nach Selbstbestimmung, ist und bleibt lebendig. Nicht nur bei uns in der Schweiz. Die Leute wollen doch überall nach ihrem eigenen Recht leben, nach einem Recht, das ihren Bedürfnissen entspricht und ihre realen Probleme löst.
Quelle und weiterlesen svp.ch>>>
4 Kommentare:
Zum Thema Rahmenvertrag:
http://www.treffpunkteuropa.de/6913
Die Eidgenossen müssen sehr aufpassen, dass sie ihre Souveränität nicht verlieren.
Art. in Zeit-Fragen:
http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1549
Ein Rahmenvertrag mit der EU führt die Schweiz auf direktem Weg in die EU. Dies erklärte Christoph Blocher beim Auftakt seiner Kampagne «gegen einen schleichenden EU-Beitritt».
Wer das Schweizer Volk aufwecken will und sich nichts Geringeres als die Verhinderung «des schleichenden EU-Beitritts» auf die Fahne geschrieben hat, muss markige Worte verwenden. Niemand versteht dies besser als Christoph Blocher. So wurde seine Rede zum Auftakt des Kampfes gegen einen Rahmenvertrag mit der Europäischen Union im schwyzerischen Vorderthal zum flammenden Appell an die Widerstandskraft der Schweiz.
Für Blocher, der im Mai aus dem Nationalrat zurückgetreten ist, um sich voll auf den Anti-EU-Kampf zu konzentrieren, erinnert der momentane Zustand der Schweiz an eine Diktatur. Er warnte die rund 600 Zuhörer vor «den diktatorischen Machenschaften». Er warf dem Bundesrat, der Mehrheit des Parlaments sowie den Richtern und Wissenschaftern vor, sie wollten die Schweiz schleichend, aber gezielt in die Europäische Union führen. Das Volk habe nichts mehr zu sagen und werde hinters Licht geführt. In Bern habe man vergessen, dass die Schweizer keine fremden Richter wollten, und nun unterwerfe man sich ihnen. «Wenn wir eine institutionelle Bindung eingehen, erwachen wir eines Tages in der EU», so der ehemalige Nationalrat. Dies sei die logische Folge des bilateralen Weges.
Wenn Blocher fragt «Schweizer Volk, wählst du die Anpassung oder den Widerstand?» und von einem «Anschluss der Schweiz an die EU» spricht, beschwört er damit bewusst die Bedrohungslage zur Zeit des deutschen Nationalsozialismus herauf. Der «Anschluss gegen den ausdrücklichen Willen des Volkes» erfolge in Form des von Bundesbern angestrebten Rahmenvertrags, mit dem die Schweiz verpflichtet werde, EU-Recht automatisch zu übernehmen und den EU-Gerichtshof als Gerichtsinstanz anzuerkennen.
http://www.nzz.ch/schweiz/schweiz-erinnert-blocher-an-diktatur-1.18327134
In diesem Rahmenvertrag unterbreitet die Schweiz der Europäischen Union drei Angebote:
Die Schweiz offeriert die automatische Übernahme sämtlicher Beschlüsse der Europäischen Union zu Sachverhalten, die in irgend einer Weise in bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU erwähnt werden. Faktisch wird damit der sog. Acquis Communautaire der EU für die Schweiz verbindlich, ohne dass unser Land auf dessen Inhalt Einfluss nehmen kann. EU-Recht wird für die Schweiz verbindlich.
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen anerkennt die Schweiz den EU-Gerichtshof als jene Stelle, die den letztinstanzlichen Entscheid bei Streitfragen trifft. Fremdes Recht wird damit von fremden Richtern verbindlich über die Schweiz verfügt.
Für den Fall, dass die Schweiz – z.B. als Folge einer Volksabstimmung – einen Entscheid des EU-Gerichtshofes nicht übernehmen kann oder nicht übernehmen will, spricht die Schweiz der EU ausdrücklich das Recht zu, einseitig als «Ausgleichsmassnahmen» bezeichnete Sanktionen gegen die Schweiz zu erlassen.
Über alle wesentlichen Punkte zu diesem Rahmenvertrag hat sich der Bundesrat mit der EU im Rahmen eines sogenannten Non-Papers bereits Mitte 2013 geeinigt. Nach Ausarbeitung der Verhandlungsmandate haben die formellen Verhandlungen über den Rahmenvertrag im Januar 2014 begonnen. Sie dürften, da über alle wesentlichen Punkte schon im Voraus Einigkeit herrscht, rasch abgeschlossen werden können.
Die Volksabstimmung über diesen Rahmenvertrag könnte bereits 2015 erfolgen.
«Institutionelle Einbindung» in die EU via Rahmenvertrag heisst für die Schweiz:
Fremde Richter, fremdes Recht
Souveränitätsverlust
Verlust der Unabhängigkeit
Verlust von Selbstbestimmung
Demontage der Direkten Demokratie
Schleichender EU-Beitritt
http://www.eu-no.ch/
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