2017-04-03
Der EuGH treibt Gleichmacherei voran!
Die Diskussion oder das Bestreben das Kindergeld für "Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger", deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union leben, an das Lebenshaltungsniveau des jeweiligen Aufenthaltsstaats des
Kindes anzupassen hat der EuGH sowieso untersagt. Hier sieht man wieder deutlich das Ziel
der EU-Führer alle EU-"Bürger", EU-Staaten gleichzumachen. Und das geht nur auf einem viel niedrigeren Niveau wie in Österreich!
Der Standard: Lücken im Familienbeihilfe-Gutachten
Das Gutachten, auf dessen Basis die ÖVP die Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder kürzen will, ignoriert die Judikatur des EuGH, die eine solche Indexierung als Verletzung der Grundfreiheiten sieht. Mehr:
http://www.pressreader.com/austria/der-standard/20170403/281814283708666
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