„In der Schweiz ist dem Volk eine wesentliche Mitwirkung bei politischen Entscheiden auf Bundesebene eingeräumt. Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren besitzen das Stimm- und Wahlrecht. Rund vier Mal jährlich ist die Bevölkerung an die Urnen gerufen, um sich zu durchschnittlich rund fünfzehn Geschäften zu äussern. … Die Volksinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Vorschläge zur Änderung oder Erweiterung der Verfassung einzureichen. Ihre Wirkung besteht darin, die politische Debatte zu einem genau umschriebenen Thema anzuregen oder neu zu lancieren. … Mit dem fakultativen Referendum können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass ein Gesetz, das von der Bundesversammlung verabschiedet worden ist, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. … Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament untersteht dem obligatorischen Referendum, das heisst, sie muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Beitritt der Schweiz zu gewissen internationalen Organisationen untersteht dem obligatorischen Referendum.“
(Quelle: Lausitzer-Allgemeine)
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