2018-05-25

Pro-CETA-Argumente nicht haltbar!



Nachstehend ein sehr fundierter Appell der bekannten Rechtsanwältin Dr. Eva Maria BARKI zu den Gründen, warum dem CETA-Abkommen keineswegs die "Giftzähne gezogen" oder "frühere Bedenken dagegen jetzt ausgeräumt seien" - ganz im Gegenteil! Der Appell wurde von der Kanzlei Dr. Barki gestern, am 23.5.2018, an alle 183 Nationalratsabgeordneten geschickt. Bitte um maximale Weiterverbreitung über alle nur denkbaren Kanäle!


An die
Damen und Herren Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat
Parlament
1010 Wien
Betrifft: CETA
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete !
Nachdem der Ministerrat in Entsprechung des — offenbar auf Druck der EU -Kommission zustande gekommenen — Regierungsprogramms das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten mit Kanada (CETA) beschlossen hat, liegt nunmehr die Beschlussfassung und damit Verantwortung für eine der folgenschwersten Entscheidungen der letzten Jahrzehnte beim Nationalrat.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Das im geänderten Entwurf der EU — Kommission vorgesehene Investitionsgerichtssystem ICS (Investment Court System) an Stelle des ISDS (Investor to State Dispute Settlement) ist nur eine kosmetische Adaptierung und enthält keine prinzipielle Änderung der Schiedsgerichtsbarkeit. Wenngleich nunmehr die Öffentlichkeit gegeben und ein Instanzenzug vorgesehen ist, handelt es sich nach wie vor um kein klassisches Gerichtssystem, dessen Grundvoraussetzung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter ist. Nach wie vor sind - analog zu Schiedsgerichten - zur Entscheidung private Juristinnen vorgesehen, die keinem Richterstand angehören müssen und in keinem ständigen Dienstverhältnis zum Investitionsgericht mit fixem Gehalt stehen, sondern pro Fall bezahlt werden. Der Anreiz, in Erwartung weiterer Aufträge ihre Entscheidungen der Investorenmeinung anzupassen, liegt auf der Hand.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Richterinnen auch von Kanada bestellt werden, sohin aus einem anderen Rechtskreis. Jeder, der ein solches gemischt besetztes Gerichtsverfahren erlebt hat weiß, wie schwierig die Kommunikation zwischen Juristinnen aus dem europäischen und dem anglo-amerikanischen Rechtskreis ist, weil letzterer sich nicht an Gesetzen, sondern an Fallbeispielen orientiert.


Neben über 100 Rechtsprofessorinnen aus dem EU Raum haben daher der Deutsche Richterbund und die Europäische Richtervereinigung ernste Bedenken angemeldet und zur Streichung der Investitionsschutzbestimmungen aufgerufen. Sie weisen darauf hin, dass sowohl in der EU als auch in Kanada — und auch in den USA — ein ausreichendes Rechtsschutzsystem besteht, welches den Investoren eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte gewährleistet, sodass es keines parallelen Rechts- und Justizsystems zum Schutz der Investoren bedarf.
Die Kritik richtet sich auch gegen das einseitige Sonderklagerecht der Investoren. Während die Konzerne den Staat auf entgangenen, auch künftigen Gewinn und damit auf exorbitant hohe Summen in Millionenhöhe klagen können, wenn sie durch ein Gesetz oder eine sonstige staatliche Maßnahme in ihrem Profit geschmälert werden, haben der Staat sowie die von den Investitionen betroffenen Personen kein Klagerecht gegen Investoren.
Konzerne erhalten demnach Sonderrechte, ohne dass ihnen Pflichten auferlegt werden. Entgegen aller Beteuerungen wird ihnen damit die Möglichkeit eingeräumt, das nationale Recht zu umgehen. Die weitgefasste Definition der Investition umfasst jede Art von Rechten, einschließlich Forderungen, immaterielle Rechte oder Verfahrensrechte, sodass der Investitionsschutz sowohl in das Zivilrecht als auch in das Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht eingreift. Die einzuhaltenden Standards orientieren sich an so dehnbaren Begriffen wie „faire und gerechte Behandlung", „indirekte Enteignung" oder „Notwendigkeit und Angemessenheit" sowie „legitime Ziele" von Maßnahmen, welche der Staat zu seiner Rechtfertigung zu beweisen hat.
Den Richterinnen wird zur Beantwortung dieser Fragen ein großer Ermessensspielraum eingeräumt. Welche Maßnahmen notwendig und legitim sind, entscheidet letztendlich das Sondergericht, welchem damit eine Regulierungsbefugnis unter Umgehung der staatlichen Gerichtsbarkeit, aber auch der staatlichen Gesetzgebung übertragen wird.
Der Staat kann demnach für entgangene Gewinne haftbar gemacht werden, auch wenn die Maßnahmen des Staates gesetzmäßig sind und zum Schutz der Bevölkerung getroffen wurden. Den Nachteil müssen die Bürger tragen, die kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Sondergerichtes haben. Da es sich um ein Sondergericht außerhalb des europäischen Rechtsrahmens handelt, haben sie auch keine Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, ebenso ist der Europäische Gerichtshof in Straßburg ausgeschaltet.
Die Bürger verlieren jeglichen Schutz. Nicht Investoren brauchen Schutz vor dem Staat, sondern die Bevölkerung braucht Schutz vor Investoren, für welche nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern ausschließlich ihr Profit maßgebend ist.
Im Ergebnis handelt es sich daher weiterhin um ein System von Schiedsverfahren, mit welchem nicht nur die staatliche Gerichtsbarkeit untergraben wird, sondern werden insgesamt demokratische Entscheidungsprozesse und damit die Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, somit fundamentale Rechte verletzt.


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete !
CETA ist nicht nur ein Handelsabkommen. Es ist unter dem Deckmantel des „Investitionsschutzes" ein politisches Instrument zur Durchsetzung des transatlantischen Protektionismus. Dass dies nur zum Nachteil Europas ausfallen kann, weiß man spätestens seit der Sanktionspolitik der USA gegen Russland und den Iran.
Da für die Schaffung eines Investitionsgerichtshofes keine Rechtsgrundlage und auch keine Notwendigkeit besteht und darüber hinaus die Rechtssetzungsbefugnis und Gerichtsbarkeit des Staates, aber auch das Rechtsschutzbedürfnis der Bürger erheblich einschränkt wird, ist das Investitionsgericht auch in der geänderten Form abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind als Abgeordnete zum Nationalrat in erster Linie dem österreichischen Volk verpflichtet und nicht ausländischen Konzernen und ausländischen Interessen. Bedenken Sie die gravierenden Auswirkungen auf unser Jahrhunderte altes, auf dem Römischen Recht beruhendes Rechtssystem, welches eine der tragenden Säulen unserer Rechtskultur und damit unserer Demokratie ist.
Haben Sie den Mut, sich den Tendenzen zur Auflösung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu widersetzen und eine für Österreich und seine Bürger richtige Entscheidung zu treffen.
Mit meiner vorzüglichen Hochachtung
Eva Maria Barki



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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Volksbefragung wäre gerecht!