Aus diesem
Anlaß erlauben wir uns, Ihnen als gewähltem
Volksvertreter die Grundlage Ihrer Tätigkeit in Erinnerung zu rufen:
Das Parlament ist als Gesetzgeber die „erste Gewalt“ in einem demokratischen
Staat, dessen wichtigstes Kennzeichen die Gewaltenteilung ist, auch
jene zwischen der
nicht gewählten Regierung und dem Parlament. Sie sind also kein
Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Regierung,
egal welcher, sondern dem „freien Mandat“
verpflichtet, das auf der Homepage des Parlaments gemäß der Verfassung wie folgt - wörtlich -
jedermann zugänglich ist:
„Ein
Grundprinzip der repräsentativen Demokratkie ist das freie
Mandat. Das bedeutet, daß die Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit an keinen
Auftrag gebunden sind. Der unbehinderten freien Ausübung des Mandats
dient auch die parlamentarische Immunität. Diese sieht vor, daß Abgeordnete für
Abstimmungen nie, für mündliche sowie schriftliche Äußerungen im
Nationalrat nur vom Nationalrat selbst verantwortlich gemacht werden dürfen.“
Das gleiche gilt sinngemäß für den Bundesrat. Sie sind also in Ihrer freien
Entscheidung maximal geschützt wie kein anderer, „normaler“ Bürger dieses Staates.
Ende Jänner
2017 haben rund 560.000 Österreicher das Volksbegehren gegen CETA/TTIP/ TiSA persönlich in den Gemeindeämtern
unterzeichnet. Die FPÖ hat dieses Volksbegehren offiziell unterstützt, (nicht nur) deshalb haben sicher auch viele
Freiheitliche es unterzeichnet. Sowohl bei
der Bundespräsidentschaftswahl als auch bei der Nationalratswahl war das CETA-
bzw. TTIPAbkommen eines der
wichtigsten Themen seitens der FPÖ-Kandidaten. Sie verdanken sehr viele Stimmen unserer Mitbürger Ihrer diesbezüglich in
hunderten Wahlreden, Presseaussendungen, veröffentlichten Aussagen usw. klaren
Stellungnahmen gegen CETA. Selbst noch während der Koalitionsverhandlungen
versprach FPÖ-Obmann Strache in seiner großen Rede beim Wiener Landesparteitag: „Mit uns kein
CETA ohne Volksabstimmung. Das ist absolute Koalitionsbedingung!“.
Es gibt keine inhaltlich stichhaltige Rechtfertigung für eine Zustimmung zu
CETA, auch wenn man diese herbeireden will - siehe Beilage. Auch ein
Krimineller kann seine Handlungen nicht damit entschuldigen, daß er „in seinem
sonstigen Leben auch Gutes getan hat“.
Soviel zum „Argument“, ohne Zustimmung zu CETA gäbe es keine
„Reformregierung“. Sollten auch Sie sich damit von der
KURZ-ÖVP erpressen lassen, kann die österreichische Bevölkerung
auf Sie nicht mehr zählen, vor allem der Teil der Bevölkerung, der den Großteil der Wertschöpfung und des Steuer- und Abgabenaufkommens in unserem
Land erarbeitet - und das sind nicht die Großkonzerne!!
Der Beilage können Sie unsere
aktuelle Zeitungsausgabe („WEGWARTE“) zu diesem Thema entnehmen,
die in ganz Österreich verbreitet wird.
Mit freundlichen Empfehlungen!
Inge Rauscher
Inge Rauscher
Obfrau der unabhängigen „Initiative Heimat & Umwelt“ am 8. Juni 2018 per Briefpost
https://euaustrittoesterreich.files.wordpress.com/2018/06/brief-abgeordnete.pdf
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