2018-06-10

CETA-Protest-Brief der IHU an alle 51 FPÖ-Abgeordneten

In wenigen Tagen soll im Nationalrat über die Ratifizierung des CETA-Handelspaktes der EU mit Kanada (und damit indirekt auch den USA) abgestimmt werden.
Aus diesem Anlaß erlauben wir uns, Ihnen als gewähltem Volksvertreter die Grundlage Ihrer Tätigkeit in Erinnerung zu rufen: Das Parlament ist als Gesetzgeber die „erste Gewalt“ in einem demokratischen Staat, dessen wichtigstes Kennzeichen die Gewaltenteilung ist, auch jene zwischen der nicht gewählten Regierung und dem Parlament. Sie sind also kein Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Regierung, egal welcher, sondern dem „freien Mandat“ verpflichtet, das auf der Homepage des Parlaments gemäß der Verfassung wie folgt - wörtlich - jedermann zugänglich ist:
„Ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratkie ist das freie Mandat. Das bedeutet, daß die Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit an keinen Auftrag gebunden sind. Der unbehinderten freien Ausübung des Mandats dient auch die parlamentarische Immunität. Diese sieht vor, daß Abgeordnete für Abstimmungen nie, für mündliche sowie schriftliche Äußerungen im Nationalrat nur vom Nationalrat selbst verantwortlich gemacht werden dürfen.“ Das gleiche gilt sinngemäß für den Bundesrat. Sie sind also in Ihrer freien Entscheidung maximal geschützt wie kein anderer, „normaler“ Bürger dieses Staates.
Ende Jänner 2017 haben rund 560.000 Österreicher das Volksbegehren gegen CETA/TTIP/ TiSA persönlich in den Gemeindeämtern unterzeichnet. Die FPÖ hat dieses Volksbegehren offi­ziell unterstützt, (nicht nur) deshalb haben sicher auch viele Freiheitliche es unterzeichnet. Sowohl bei der Bundespräsidentschaftswahl als auch bei der Nationalratswahl war das CETA- bzw. TTIP­Abkommen eines der wichtigsten Themen seitens der FPÖ-Kandidaten. Sie verdanken sehr viele Stimmen unserer Mitbürger Ihrer diesbezüglich in hunderten Wahlreden, Presseaussendungen, veröffentlichten Aussagen usw. klaren Stellungnahmen gegen CETA. Selbst noch während der Koalitionsverhandlungen versprach FPÖ-Obmann Strache in seiner großen Rede beim Wiener Landesparteitag: „Mit uns kein CETA ohne Volksabstimmung. Das ist absolute Koalitionsbedingung!“.
Es gibt keine inhaltlich stichhaltige Rechtfertigung für eine Zustimmung zu CETA, auch wenn man diese herbeireden will - siehe Beilage. Auch ein Krimineller kann seine Handlungen nicht damit entschuldigen, daß er „in seinem sonstigen Leben auch Gutes getan hat“.

Soviel zum „Argument“, ohne Zustimmung zu CETA gäbe es keine „Reformregierung“. Sollten auch Sie sich damit von der KURZ-ÖVP erpressen lassen, kann die österreichi­sche Bevölkerung auf Sie nicht mehr zählen, vor allem der Teil der Bevölkerung, der den Großteil der Wertschöpfung und des Steuer- und Abgabenaufkommens in unserem Land erarbeitet - und das sind nicht die Großkonzerne!!
Der Beilage können Sie unsere aktuelle Zeitungsausgabe („WEGWARTE“) zu diesem Thema entnehmen, die in ganz Österreich verbreitet wird.
Mit freundlichen Empfehlungen!
Inge Rauscher

Obfrau der unabhängigen „Initiative Heimat & Umwelt“ am 8. Juni 2018 per Briefpost




https://euaustrittoesterreich.files.wordpress.com/2018/06/brief-abgeordnete.pdf

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