2020-08-03

Zentralisierung durch die Hintertür

von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass die EU kein souveräner Staat, sondern bloss eine Wirtschaftsgemeinschaft von 27 selbständigen souveränen Staaten ist. Sie haben zwar Teile ihrer Souveränität – Aussenhandel, Wettbewerbskontrolle, Grenzsicherung u. a. – an die EU-Kommission abgegeben, haben sich aber bisher immer die entscheidendsten demokratischen Souveränitätsrechte vorbehalten, vor allem die Sozialgesetzgebung und die Finanzpolitik.
    
Bei der Verteidigung dieser Souveränitätsrechte spielte Nordeuropa einschliesslich Grossbritannien immer eine Blockaderolle gegenüber Südeuropa, welches nicht nur die Sozial-, sondern auch die Finanzunion anstrebte, um auf diese Weise erhebliche Finanztransferströme von Nord nach Süd umzuleiten.
    
Die Corona-Krise bricht nun alle Dämme:

  • Vor geraumer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtskompetenz Europas wieder einmal gestutzt. Da nur die 27 Staaten souverän seien, gingen deren Grundrechte vor Europarecht. Entsetzt verkündete die Kommissionspräsidentin von der Leyen: «Europarecht geht immer vor nationalem Recht» und stiess dabei auf Zustimmung des Europäischen Gerichtshofes, obwohl die Rechtslage eindeutig anders ist. Der Europäische Gerichtshof hat aber immer schon versucht, in nationale Rechtssouveränität hineinzuentscheiden, zum Beispiel im Soldatinnenurteil und jetzt gerade wieder gegen Polen und Ungarn. Nach der Devise von Juncker: «Wir beschliessen etwas, stellen es dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.»
  • Ähnlich geht die Europäische Zentralbank vor. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat ihr bescheinigt, dass sie ständig «ultra vires», das heisst, ausserhalb ihrer Kompetenz tätig wird: mit ihrer Staatsfinanzierung hochverschuldeter Staaten, mit der Direktfinanzierung privater Unternehmen, mit unbegrenzter Geld- und Schuldenschöpfung und mit einer europäischen Finanzpolitik, die ihr überhaupt nicht zusteht.
       
    So wurden die Risiken für alle Bürger Europas wie bei der Wechselreiterei1 nur hinausgeschoben, für sie muss aber irgendwann bezahlt werden. Kurz gesagt: Die EZB hat durch illegale Handlungen überproportionale Zahlungspflichten in Billionenhöhe geschaffen.
  • Zum ersten Mal hat sich die EU-Kommission nun auch die zentrale Sozialkompetenz angemasst, indem sie ein Kurzarbeitergeld für alle Staaten im Gesamtvolumen von 100 Milliarden Euro beschloss und ganz überrascht war, dass nach dem Austritt Englands die restlichen Verteidiger der Sozialsouveränität (insbesondere Deutschland) dazu schwiegen.
        Wer schweigt, stimmt zu, gilt in der Wirtschaft. So ist die EU zum ersten Mal in die Sozialsouveränität der Mitgliedsstaaten eingebrochen bzw. hat zum ersten Mal widerspruchslos Sozialkompetenz an sich gezogen. Der nächste Schritt ist, dass sie für diese Ausgaben Zahlungsquellen (Steuern) verlangt.
  • Den entscheidenden Schlag gegen den Widerstand bei einer Schulden- und Finanz-union hat die Kommission jetzt unter Corona-Vorwand geschaffen: Ein Ausgabenprojekt von 750 Milliarden Euro – angeblich zur Behebung der Corona-Krise, tatsächlich aber zur Rettung der illiquiden Mitgliedsländer Italien, Spanien, Frankreich, Griechenland. Kurz gesagt: Die EU-Kommission will den Einzelkonkurs bankrotter Staaten jetzt durch Geschenke verhindern, für die sie kein Geld hat, sondern erst besorgen muss. Damit unterläuft sie den verständlichen Widerstand gegen die Eurobonds und verschafft sich ebenfalls zugleich einen Anspruch, die zugesagten Gelder durch eigene Steuern abzahlen zu wollen.

Wer also Brüssels Milliarden-Geschenken zustimmt, nimmt automatisch in Kauf, dass Brüssel

  • die Finanzsouveränität über die Mitgliedsländer erwirbt,
  • Eurobonds zu Lasten aller Mitgliedsstaaten ausgeben darf
  • und eigene Steuerhoheit bekommt, also eine neue Finanzsouveränitäts-Ebene oberhalb der bisher finanzsouveränen Mitgliedsstaaten schafft.

So wird Schritt für Schritt nach Junckers Methode aus einer Wirtschafts- und Interessengemeinschaft ein Zentralstaat und werden die Mitgliedsländer zu Provinzen, werden aber weiterhin die am höchsten besteuerten Bürger Europas zumeist zur Ader gelassen und die höchsten Sozialsysteme zugunsten der Defizitländer «harmonisiert», also abgezapft.
    
«Es gibt keine Wassersäule im Teich», sagt ein Sprichwort. Das Wasser des Teichs verteilt sich immer auf alle gleich – nicht aber die Wasserzufuhr.   •


1  Wechsel: Wertpapier, in dem der Aussteller sich oder einen Dritten zur Zahlung einer bestimmten Summe verpflichtet.
    Wechselreiterei: Wenn zwei oder mehr Parteien auf sich gegenseitig Wechsel ausstellen (in betrügerischer Absicht) zur Kreditbeschaffung oder Verdeckung von Zahlungsunfähigkeit.

 Quelle: Zeit-Fragen Nr. 16 vom 28. Juli 2020

Keine Kommentare: