2013-05-17

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Schulden-EU

Frankreichs Präsident Francois Hollande fordert eine gemeinsame Wirtschaftsregierung für die Eurozone, eine Schuldengemeinschaft, Euro-Bonds, so die "Wiener-Zeitung" vom 17. Mai 2013.

2013-05-15

Großbritannien und EU-Austritt


Die USA wird nervös: Großbritannien steuert auf ein EU-Austritts-Referendum hin. Den berechtigten Drang der Bürger Europas zur Freiheit, also zum Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Sozialstaat wird aber niemand aufhalten können, auch nicht Obama. Der mündige Europäer will nicht länger Melkkuh des Kapitals sein. Die EU-Austrittsbewegungen in Europa eröffnen die Chance auf Frieden und Gemeinwohl.Auf eine Politik der praktischen Vernunft mit viel mehr politische Mitsprache für die Bürger. Jeder Mensch braucht die anderen Menschen und jedes Land soll mit anderen Ländern zusammenarbeiten. Verträge anderer Art können und sollen auch ohne EU zustande kommen. Probleme können auch anders gemeinschaftlich gelöst werden. Jedenfalls darf dabei die Freiheit den Menschen nie genommen werden. So wie das in der Europäischen Union der Fall ist. Diese Initiativen müssen aber unterstützt werden. Der Wille der Menschen muss auch deutlich zum Ausdruck kommen. Die Bürger, der Konsument, die Wähler haben ihr Schicksal in der Hand. Beispiel GB: Der UKIP (Nigel Farage/EU-Austrittspartei) fühlen sich laut einer Meinungsumfrage bereits 18 Prozent aller Wähler hingezogen. Tendenz steigend. Umfragen zufolge sind nur mehr 35 Prozent der Briten für den Verbleib in der EU und EU-weit haben nur mehr 45 Prozent der Befragten eine positive Haltung gegenüber der EU, so die "Wiener-Zeitung" vom 15. Mai 2013.

Die Beispiele zeigen, dass jedes Initiative für den Austritt aus der EU Sinn hat. Auch Politiker, die gerne in der EU bleiben möchten, so wie der GB-Premier Cameron, stehen unter Druck. So will Cameron ein EU-Referendum abhalten. Auch Österreichs Regierung wird nur so unter Druck kommen, wenn die Bürger ihren Willen auch zum Ausdruck bringen. Vor allem durch Unterstützung des neuen EU-Austritts-Volksbegehrens und durch wählen von Parteien, die den Austritt Österreichs aus der EU anstreben.

2013-05-13

Genfraß von Monsanto erobert schon langsam die EU

Handelsblatt:

"In den USA breitet sich genetisch verändertes Saatgut immer weiter aus. Ein Konzern scheint dabei fast allmächtig: Monsanto. Nun ebnet Brüssel dem US-Riesen den Weg nach Europa. Ein Sieg der Lobbyisten."

"In den USA haben sie es tatsächlich geschafft, eine Provision in ein landwirtschaftliches Gesetzespaket einzubauen, wonach rechtliche Möglichkeiten, den Anbau von genetisch veränderten Saatgut zu verhindern, ein Jahr ausgeschlossen werden. Seit dem 29. März, dem Tag, an dem Obama das Gesetzespaket unterschrieb, ist es de facto unmöglich, gegen den Anbau von möglicherweise gesundheitsgefährdendem genetisch veränderten Saatgut zu klagen. Monsanto besitzt jetzt bereits 90 Prozent aller Patente auf genetisch verändertes Saatgut. In den nächsten Monaten werden sie bestimmt versuchen, einige neue Sorten in Umlauf zu bringen, natürlich nur, solange es keiner verhindern kann.
In den USA breitet sich genetisch verändertes Saatgut immer weiter aus. Oft sogar gegen den Willen der Landwirte. Leider viel zu häufig landet dieses Saatgut auf Feldern, auf denen es nicht hingehört. Falls Monsanto dann herausfindet, dass ihr Saatgut irgendwo ohne ihre Zustimmung angebaut wird, zwingen sie die Landwirte (obwohl völlig schuldlos), Strafe zu zahlen. Die Macht von Monsanto kennt anscheinend keine Grenzen mehr.
Auch in Europa haben die großen Saatguthersteller ihre Muskeln spielen lassen. Diese Woche hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Saatgutrechtsreform vorgestellt. Zwar wird der Anbau von genetisch verändertem Saatgut nicht vereinfacht, aber dafür wird es für kleine und mittlere Saatguthersteller schwieriger, sich am Markt gegen die Grossen durchzusetzen. Denn ab einem Umsatz von zwei Millionen Euro müssen Züchter sich einem teuren Zulassungsverfahren unterwerfen."

Auch ein versprochenes Schweigegeld vertuschte den Skandal um die EU-Umweltvergiftung und Bienensterben nicht. 

2013-05-11

Ja zum Grundgesetz heißt Nein zum ESM.

Widerstand gegen den ESM auch in Deutschland. Der ESM schadet Österreich genauso.

https://www.facebook.com/events/348458641886201/#!/events/348458641886201/:

Ja zu Republik und souveränen Staaten in Europa. Nein zur Finanzdiktatur.

Demonstration in Berlin
Platz der Republik
8.Juni 2012
15 Uhr

"Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch”

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 zum Lissabon-Vertrag will das Parlament von Deutschland brechen. Und zwar bewusst und vorsätzlich. So etwas nennt man einen kalten Staatsstreich. Und diesen gedenken wir aufzuhalten.

Die Parteien CDU, CSU und FDP haben mit Zustimmung der Parteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, drei Gesetze in den Bundestag eingebracht, welche demnächst beraten werden sollen:

- den “Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus”. Dieser bestätigt im Wesentlichen die bereits erfolgte Unterschrift von Kanzlerin Angela Merkel unter den ESM-Vertrag.

- den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes”. Dieser enthält u.a. in § 4b “Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger” in Absatz 1 Satz 9 die äußerst bemerkenswerte Option der “Änderung des Gerichtsstands, sofern in den Emissionsbedingungen ein ausländischer Gerichtsstand vereinbart wurde.”

- den “Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus”, das ESM-Finanzierungsgesetz/ ESMFinG.

Diese drei Gesetze dienen der Installation einer bislang noch nie dagewesenen völkerrechtlichen Staatsfinanzkontrollorganisation, dem “Europäischen Stabilitätsmechanismus” ESM. Diese geplante Organisation und ihr von der Regierung Deutschlands bereits unterzeichneter Vertrag verstoßen unleugbar gegen das Grundgesetz. Beispiele:

- das Übermaß an Bankenrettung verstößt gegen Artikel 14 und Artikel 3 Grundgesetz. Hierbei muss die bereits durch die reinstallierte Soffin-Behörde für Banken und Finanzkonzerne übernommenen Staatsgarantien in Höhe von rund einer halben Billion Euro berücksichtigt werden.

- einmal an den ESM überwiesenes Geld ist unantastbar und kann nicht wieder eingefordert werden. Alle Funktionäre des ESM sind unantastbar bzw. rechtlich immun. Der ESM kann eigene Steuern erheben. All dies verstößt gegen gleich mehrere elementare Verfassungsgrundlagen und würde die Gewaltenteilung in Deutschland außer Kraft setzen.

- der Gouverneursrat des ESM kann alle Kompetenzen auf das ESM-Direktorium übertragen. In dieses wiederum können alle Personen entsendet werden, auch Banker. Dies entspricht den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits vorgeschlagenen “Finanzräten” von “Experten” über die europäischen Demokratien. Selbst unter Zustimmung des Bundestages wäre dies ein eklatanter Bruch der demokratischen Legitimationskette und verstößt gegen Artikel 1 und 20 unserer Verfassung.

Der geplante Moloch ESM ist, entgegen der bisherigen allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung, nicht etwa Organ der “Europäischen Union” (EU). Er ist, wie der 1944 gegründete “Internationale Währungsfonds” IWF, eine eigene völkerrechtliche Organisation und steht nicht nur vollständig außerhalb jedes EU-Rechts, sondern widerspricht diesem auch. Zwei Beispiele:

- laut Vertrag “leiht” sich der ESM einzelne EU-Organe für bestimmte Tätigkeiten aus. Das verstößt gegen Artikel 20 AEU-Vertrag (“Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union”), da der Euro im alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU liegt.

- der ESM verstößt gegen Artikel 329 AEU-Vertrag, da das EU-Parlament am gesamten Installationsprozess nicht beteiligt wurde und auch nicht wird.

Einer der verheerendsten Aspekte dieses weltweit einmaligen Staatsstreichs gegen gleich über ein Dutzend Demokratien aber ist die im ESM-Mechanismus enthaltene Installation des ersten völkerrechtlich verbindlichen Staateninsolvenzverfahren der Geschichte.

Im Zuge dieses Verfahrens werden dem ESM gegenüber bankrotten und/oder verschuldeten Staaten nicht nur “strenge” Auflagen ermöglicht, die nach der Praxis des IWF ausgerichtet sind. Auch ermöglicht das ESM-Staateninsolvenzverfahren den im weltweiten Kartell “Institute of International Finance” (IIF) organisierten Banken und Finanzkonzernen zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die direkte Mitherrschaft über ganze Staaten, was heimtückisch verschleiert wurde.

Artikel 12 Absatz 3 ESM-Vertrag besagt, dass ab 2013 sämtliche Staatsanleihen der Unterzeichnerstaaten “kollektive Aktionsklauseln” enthalten müssen, die allen “privaten Gläubigern” im Insolvenzfalle einen Zugang zur Gläubigerversammlung sichert, die wiederum im Staateninsolvenzverfahren steckenden Ländern Auflagen machen kann, zusätzlich zum ESM. Um dies zu vernebeln, regelt die Umsetzung des Zugriffs der Geschäftsbanken auf die bankrotten Staaten jeder ESM-Unterzeichnerstaat einzeln in eigener Gesetzgebung. In Deutschland tut dies der “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes”, der unter lautem Schweigen aller Parteien Ende März gleichzeitig zum ESM-Finanzierungsgesetz in den Bundestag eingebracht wurde.

Artikel 13 ESM-Vertrag ermöglicht dieser Staatsfinanzkontrollorganisation darüber hinaus eine “rigorose Schuldentragfähigkeitsanalyse” des verschuldeten und/ oder bankrotten Staates, der um Finanzgelder ersucht. Das läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Bundeshaushalt des betroffenen Staates, sondern auch dessen Regionen, Kommunen und Gemeinden vollständig pleite sein müssen, bevor der ESM dem Staat auch nur einen einzigen Cent zur Verfügung stellt.

All diese Informationen sind in der Öffentlichkeit nie diskutiert worden. Zum allergrößten Teil sind sie ihr nicht einmal bekannt. Dafür tragen 620 Abgeordnete unseres Parlaments die Verantwortung, die ihre Arbeit als Teil des wichtigsten Verfassungsorgans der Republik nicht nur verweigern, sondern zur Gefahr für die Verfassung selbst geworden sind.

Gegen diesen kalten Staatsstreich unseres Parlaments, welches sich nach einer vom weltweiten Banken-Kartell seit September 2008 selbst inszenierten Krise im Zuge eines finanziellen Reichstagsbrandes zum zweiten Mal in der deutschen Geschichte selbst entmachten will, wendet sich unsere Demonstration.

Die Länder im “Euro”-Währungsgebiet, Griechenland, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien, Irland, die Slowakei, Österreich, um nur einige zu nennen, sind mehr als nur “Nationalstaaten”. Es sind souveräne Demokratien, deren Schicksal uns ebenso am Herzen liegt wie das unserer eigenen. Der zynische Versuch einer bizarren Querfront von Antidemokraten, die vom Banken-Kartell, Industrie-Magnaten und transnationalen Konzernen über sogenannte “Pro-Europäer” in allen etablierten politischen Organisationen, Parteien, Gewerkschaften bis hin zu extremistischen Gruppierungen reicht, eine durch “maximalen Marktdruck” selbst erzeugte Krise der europäischen Demokratien zu deren Sturz zu nutzen, trifft auf unseren Widerstand und die Ablehnung der Mehrheit der Bevölkerung. Und das nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern mit “Euro”-Finanzsystem.

Darüber hinaus stellt die surreale Gleichsetzung eines ganzen Kontinents mit einem auf ganzer Linie gescheiterten und destruktiven Finanzsystem (“Der Euro ist Europa”) nicht nur eine Beleidigung, sondern eine direkte Bedrohung aller europäischen Staaten ohne “Euro”-Finanzsystem dar. Dazu zählen viele Staaten, die ein faschistisches Deutschland einmal überfallen hat.

Den nun explizit von Bankern, sowie Staats- und Parteifunktionären aus Frankfurt und Berlin, aber auch London, Washington, Paris, Rom und anderen Städten heraus mit finanziellen statt militärischen Mitteln geführten Angriff auf die europäischen Demokratien werden wir abwehren. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass gerade auch unseren Nachbarn in Europa wohler ums Herz ist, wenn die Deutschen demokratisch und nach den Regeln des Grundgesetzes organisiert sind und nicht Teil eines autoritären Konstruktes, welches ferngesteuert im Interesse der Banker ihre Länder erpresst.

Diesbezüglich sehen wir es explizit als unsere Aufgabe an, nicht nur die Installation des ESM zu stoppen, sondern das Finanzdiktat unserer Kanzlerin über halb Europa zu brechen und Angela Merkel mit den Mitteln aus dem Amt zu jagen, die uns das Grundgesetz zur Verfügung stellt. Danach wird nie wieder ein Kanzler eine derartige Macht besitzen, nicht über die Berliner Republik, nicht über alle anderen europäischen Demokratien. Dafür werden wir sorgen.

Diese Republik hält stand.

gez.
Freunde des Grundgesetzes

+++

Bisherige Unterstützer:

Radio Utopie
Aktionsbündnis Direkte Demokratie
Zivile Koalition e. V.
Jenny´s Blog
cosmicpoetryclub Blog
Firat Kilic
Lars Freise, Berlin

Personen und Organisationen, die unterstützen wollen:
nein-zum-esm@radio-utopie.de

Die Rednerliste wird noch bekannt gegeben.

Für diese Demonstration werden Spenden benötigt.
Spenden an:

Freunde des Grundgesetzes
Kto.-Nr. 190120886
BLZ 10050000

Das EU-Beamten Schlaraffenland

 Am 9. Mai feierten die EU-Anhänger den Europatag.  Frieden und Wohlstand, sowie 200.000 Arbeitsplätze habe die EU gebracht, berichtet der Kurier am 9. Mai.
 Am 9. Mai feierten die EU-Anhänger den Europatag.  Frieden und Wohlstand, sowie 200.000 Arbeitsplätze habe die EU gebracht, berichtet der Kurier am 9. Mai.
 Die Arbeitslosenzahlen sprechen aber eine andere Sprache. Frieden? Ein Krieg in Europa ist auch ohne EU unmöglich. Niemand will einen Krieg. Im Gegenteil: EU-Mitgliedstaaten beteiligten sich an zahlreichen Kriegen. Auch ohne UNO-Mandat (Irak) Wohlstand? Jeder der ehrlich ist weiß, dass der Schilling mehr wert war. Einige Superreiche feiern sicher ihre nächste Milliarde, dagegen sinkt der Lebensstandard für die meisten Menschen. Die Pensionen sind mehr als unsicher und das Antrittsalter wird sicher bald auf 67 Jahre hinaufgesetzt. Wohlgemerkt für Frauen und Männer, sollen doch die Frauen nicht diskriminiert werden. Ein Krügel Bier und ein Toast im Gasthaus kostet heute ~ 6,50 Euro und nicht mehr ~ 35 Schilling, wie noch in Schilling-Zeiten. Chancen auf Arbeit? Wer vor dem EU-Beitritt arbeiten wollte, der brauchte sich nur ernsthaft darum zu kümmern, entgegen der heutigen Lage. Die europäischen Grundfreiheiten machen das Kapital frei, aber nicht die Menschen. Der Binnenmarkt ist der Grundfehler der Integration. Die politische Mitspracheder Bürger in der EU wird mit den Füßen getreten. Österreich versinkt in Schulden.

Aber viele Politiker und Beamte verteidigen die EU mit Klauen und Zähnen. Man will ja weiter im Schlaraffenland EU bleiben: 46714 EU-Beamte können spätestens mit 55 in Pension gehen. Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden. Niedrige Steuersätze (25 %) für Riesengagen. Das Grundgehalt liegt bei 18.370 Euro, dazu kommen Zulagen die das fürstliche Gehalt aufbessern (Auslandszulagen,  eine housing allowance‘ von 1.300 Euro im Monat, ohne Nachweis des Mietvertrages, unbegrenztes Roaming und Heimgespräche mit dem Diensthandy, unbegrenzte Kilometer mit dem Dienstauto, inklusive Sprit. Für verheiratete Beamte kommen monatlich mindestens 243 Euro Haushaltszulage hinzu. Und für jedes Kind gibt es 372 Euro. Dazu gibt es Einrichtungs- und Wiedereinrichtungshilfe bei Dienstan- und -austritt, jeweils in der Höhe zweier Grundgehälter, fallweise Mietkostenzuschuss und eine Kostenpauschale für Dienstreisen - die nicht belegt werden müssen. Bis zu 88 Tage Urlaub, wer das System gut auszunützen versteht.
 (Quelle: Format)

EU-Geschichte

Lesen Sie über die Geschichte

Europa im amerikanischen Weltsystem. Bruchstücke einer ungeschriebenen Geschichte des 20. Jahrhunderts

Andreas Bracher, einer der Herausgeber der Europäischen Schriftenreihe deutet schon im Titel des zweiten Bandes an, worum es geht: Europa im amerikanischen Wertesystem, Bruchstücke zu einer ungeschriebenen Geschichte des 20. Jahrhunderts, (ISBN 3-907564-50-2). Andreas Bracher fasst wie folgt zusammen: (…) „Das neue Gebilde, die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EKGS) war der entscheidende erste Keim der heutigen Europäischen Union. Es war von vornherein als voller Staat angelegt (…) Von Monnet stammte auch der Plan, mit dem Anfang der fünfziger Jahre eine gemeinsame europäische Armee geschaffen werden sollte – ein Plan, der allerdings 1954 im französischen Parlament abgelehnt wurde. (…) Zu seinem großen Gegenspieler wurde schließlich de Gaulle, der 1958 in Frankreich an die Macht kam. De Gaulles Konzept von einem „Europa der Vaterländer“ war ein Gegenentwurf zu Monnets supranationalem Gebilde. (…) Wenn die Amerikaner selbst ihr Hinarbeiten auf eine europäische Einigung begründeten, so behaupteten sie anfangs, sie sei notwendig für die Abwehr des Kommunismus. Auffällig ist aber, dass mit Mc Cloy, Averell Harriman und Dean Acheson einige derjenigen Personen zu Inspirationen des europäischen Einigungsprozesses wurden, die bereits seit 1944 auf den Bruch mit der Sowjetunion bewusst hinarbeiteten. Das Gesamtszenario dieser Jahre legt nahe, dass hier eine Gruppe von Menschen den Kalten Krieg forciert und dann als Hintergrund für andere Pläne benutzt hat. Mit der Überbetonung der sowjetischen Gefahr entstand jene politisch-psychologische Situation, in der die Europäer bereit waren, sich unter dem Schild der USA zusammenzuschließen, um damit die Westfesselung Deutschlands abzusichern. (…) Für die amerikanische Politik ist es ebenso wichtig gewesen, dass diese von ihr gewünschte europäische Vereinigung freiwillig und aus eigener Initiative hervorgegangen ist, wie es gewöhnlich wichtig für sie ist, in einem Krieg die anderen dazu zu bringen, die Rolle des Angreifers und des Schuldigen zu übernehmen. Es ist jene raffiniert-unscheinbare, indirekte Art der Herrschaftsausübung, wie man sie auch vom Aufbau des Römischen Reiches kennt, das sich ja durch lauter Verteidigungskriege und Defensivbündnisse vergrößerte. (…)

Wenn man dieses Triebwerk in Gang halten wollte, so gehörte dazu auch, die Furcht vor Deutschland lebendig zu halten. Das ist ein wesentlicher Grund für die ungeheure Bedeutung der NS-Thematik in der westlichen Öffentlichkeit und dafür, dass es so wichtig war, die Erinnerung an diese Vergangenheit zu pflegen. (…) das „Aktionskomitee“, das er 1955 gegründet hatte, wurde teilweise aus den USA finanziert: von der Ford-Foundation, deren Leiter zeitweise sein Freund McCloy war. Angesichts dieser Tatsachen ist es bemerkenswert und geradezu verdächtig, mit welcher Hartnäckigkeit die Geschichtswissenschaft dieses enge Verhältnis in dem Sinne deutet, dass Monnet die USA für die Durchsetzung seiner eigenen, „europäischen“ Ziele benutzt hätte. Das Umgekehrte wird nur selten in Erwägung gezogen.“
Die Europäische Einigung war von Anfang an keine demokratische Entscheidung der Menschen in Europa. Monnet war ein Agent, vor allem amerikanischer Interessen. So analysiert Andreas Bracher in seinem Werk sinngemäß: Aus Sorge vor einer Versöhnung Frankreichs mit Deutschland und einer Abkoppelung von den Vereinigten Staaten als möglicher Beginn einer eigenständigen, von Washington unabhängigen europäischen Politik löste der deutsch-französische Vertrag von 1963 hektische Aktivität hinter den Kulissen aus, bis der Deutsche Bundestag dem Vertrag eine Präambel voranstellte, durch das ausdrücklich die Bindungen an die USA bestätigt wurden.
Das ist noch ein Indiz, dass die Richtung zu einem „Europa der Vaterländer“ – welches auch heutzutage von vielen gefordert wird -, schon vor Jahrzenten verhindert wurde.
Andreas Bracher abschließend: „Die Schreckensvision aller westlichen Politiker der Nachkriegszeit ist ein neutrales Gesamtdeutschland, das sich mit der Sowjetunion aussöhnen könnte. Das galt es zu verhindern, und ein Mittel dazu war die EU“ (…).

Österreich wird es ohne EU besser gehen

2013-05-10

EU-Widerstand wächst

Initiative der VCPÖ:

Liebe EU, ES REICHT:

Als mündige(r) Bürger/-in bestehe ich auf Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen und bin
  • gegen Einheitsprodukte und -packungen
  • gegen Schockbilder auf Tabakprodukten,
  • für meine Produktvielfalt und Wahlfreiheit.
Folglich erwarte ich, dass Sie die Bevormundung in Form der unsinnigen Verbote in der neuen Tabakproduktrichtlinie (TPD2) stoppen. Die bereits im Jahr 2010 in Österreich gesammelten 1 Million Unterschriften dürfen jetzt nicht ignoriert werden.



***
 Solidar-Werkstat: 

Solidarstaat.At statt EU-Konkurrenzregime! 12. Mai 2013 

"Es geht nicht darum, ob es eine Alternative zur Unterordnung unter das EU-Konkurrenzregime gibt, sondern darum, dass die EU-Mitgliedschaft keine lebenswerte Alternative zu einer solidarischen Gesellschaft in einer demokratischen Republik Österreich ist. Wir fordern deshalb den Austritt aus der EU und die Errichtung eines solidarischen, neutralen und weltoffenen Österreichs."

(...) "Am 15. Mai 1955 wurde mit der Unterzeichnung  des Staatsvertrages die völkerrechtliche Grundlage für die Errichtung eines freien, demokratischen Österreichs geschaffen. Die EU-Integration führt zu Entsolidarisierung, Entdemokratisierung und Beteiligung an imperialen Abenteuern. Wir versammeln uns deshalb am 12. Mai 2013  vor dem österreichischen Parlament für die Errichtung eines freien, eines solidarischen, neutralen und weltoffenen Österreichs."


*** 

2013-05-09

FDP will europäischen Bundesstaat


Die FDP will nach den Worten ihres europapolitischen Sprechers im Bundestag, Joachim Spatz, einen durch Volksabstimmungen in den Mitgliedsstaaten legitimierten europäischen Bundesstaat. - Nur in einem starken Verbund und gemeinsam mit den europäischen Partnern könne Deutschland die Herausforderungen der globalisierten Welt im 21. Jahrhundert meistern. (Quelle: Willkommen in der Realität)

Direkte Demokratie in der Diskussion

Die Parteienherrschaft Österreichs gehört abgeschafft. Sie ist keine repräsentative Demokratie, wie gerne behauptet wird. Schicksalhafte Entscheidungen werden ohne Volk getroffen. Mehr Mitsprache für die Bürger ist notwendig, besonders nach den vielen Fehlentscheidungen der Regierung in letzter Zeit. Macht braucht Kontrolle. Direkte Demokratie nach Vorbild der Schweiz ist anzustreben. Immerhin ist die Demokratie bereits in der Diskussion: FPÖ, Grüne und BZÖ wollen ab 4 % (~250.000 Stimmen) auf Volksbegehren zumindest ein Volksbefragung. Das Team Stronach will eine verbindliche Volksabstimmung ab 300.000 Unterschriften. Die ÖVP ist für eine (unverbindliche) Volksbefragung nach erfolgreicher Volksbegehren (erfolgreich ab 100.000 Unterschriften).

Allein die SPÖ hält von mehr direkter Demokratie nichts: Damit schwäche man ja die Parlamentarier und über EU-Recht und Grundrechte soll überhaupt nicht abgestimmt werden, so der SPÖ-Tenor.

Ohne Demokratie keine Würde und somit keine Freiheit für die Menschen im Lande.

http://eu-austritt.blogspot.co.at/2011/04/volksentscheide-mit-informationsausgewo.html

2013-05-06

Umfrage Österreich: 31 % für Austritt aus der EU!


 (...) 14 Prozent waren klar für einen EU-Austritt, 17 Prozent hielten solche Forderungen immerhin für "eher gerechtfertigt". 

(...)Allerdings beklagten über 60 Prozent sie seien über die EU nicht gut informiert. 64 Prozent waren - in unterschiedlicher Ausprägung - der Meinung, die Europäische Union sei "zu kompliziert und zu weit weg." (...) Das ergab eine vom Meinungsforschungsinstitut GfK Austria im Auftrag des Außenministeriums durchgeführte Umfrage.

Quelle: diePresse online  v. 6. Mai 2013

Ex-EU-Kommissar hält den Euro für gescheitert

Auch in den Niederlanden wächst der ­Widerstand gegen den Euro. Bis Anfang März konnte dort z.B. das «BurgerforumEU» 40 000 Unterschriften sammeln und auf diese Weise das Parlament zwingen, sich mit der Frage über einen möglichen Austritt der Niederlande aus dem Euro-Verbund zu beschäftigen. Das Forum hält dabei an seiner Forderung nach einem landesweiten Referendum fest.
Mit dem früheren EU-Kommissar für den Europäischen Binnenmarkt, Frits Bolkestein, hat sich in den Niederlanden nun erstmals auch ein ehemaliger EU-Funktionär negativ über die europäische Kunstwährung geäussert. Gegenüber dem «Algemeen Dagblad» sagte er: «Die Niederlande sollten den Euro so schnell wie möglich verlassen. […] Die Währungsunion hat total versagt. Der Euro hat sich als Schlaftablette erwiesen, die Europa dösen liess, anstatt über unsere Wettbewerbsfähigkeit nachzudenken. […] Lasst uns den Euro stoppen und statt dessen den Binnenmarkt stärken. […] Wir brauchen den Euro nicht dafür.»
Bolkestein kritisierte darüber hinaus auch das EU-Parlament, das «für die niederländischen und die europäischen Bürger nicht mehr repräsentativ» sei und einer nicht länger haltbaren «föderalen Phantasie» fröne. Der alte «EU-Fahrensmann» Bolkestein war während seiner aktiven Zeit massgeblich an der Entwicklung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie beteiligt, die eine der wichtigsten Grundlagen für den inzwischen existierenden EU-Binnenmarkt ist. Er konnte in der Vergangenheit deshalb in keiner Weise als EU-Kritiker bezeichnet werden, was seine aktuellen Einwände um so gewichtiger erscheinen lässt.(tb)  

2013-05-05

EU-Grundrechte: Der schäbigste Menschenrechtstext der Geschichte*

* Zitat von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Prof. Dr. K. A. Schachtschneider über EU, ESM, etc.

Charta der Grundrechte der EU

Über die EU-Grundrechtecharta


Es gibt ja bereits

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not geniessen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in grösserer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von grösster Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das gemeinsame Ideal, das von allen Völkern und Nationen zu erreicht werden soll, damit jede einzelne Person und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Massnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jede Person hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jede Person hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in all ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jede Person hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstösst, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jede Person hat Anspruch darauf, von den zuständigen innerstaatlichen Gerichten wirksam gegen Handlungen geschützt zu werden, durch die ihre Grundrechte verletzt werden, die ihr nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jede Person hat bei der Feststellung ihrer Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen sie erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

  1. Jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange ihre Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem sie alle für ihre Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jede Person hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

  1. Jede Person hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und ihren Aufenthaltsort frei zu wählen.
  2. Jede Person hat das Recht, jedes Land, inklusive ihres eigenen, zu verlassen und in ihr Land zurückzukehren.

Artikel 14

  1. Jede Person hat das Recht, in anderen Ländern Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu geniessen.
  2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstossen.

Artikel 15

  1. Jede Person hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

  1. Erwachsene Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
  2. Eine Ehe darf nur mit der freien und uneingeschränkten Zustimmung beider künftigen Ehegatten geschlossen werden.
  3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

  1. Jede Person hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ihre Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, ihre Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen auszudrücken.

Artikel 19

Jede Person hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhangen, sowie über Medien jeder Art und ungeachtet von Landesgrenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

  1. Jede Person hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jede Person hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmässige, nicht manipulierte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jede Person hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für ihre Würde und die freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

  1. Jede Person hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jede Person, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jede Person, die arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlöhnung, die ihr und ihrer Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmassnahmen.
  4. Jede Person hat das Recht, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jede Person hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmässige bezahlte Ferien.

Artikel 25

  1. Jede Person hat das Recht auf einen Lebensstandard, der ihr und ihrer Familie Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet, inklusive Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Versorgung und notwendige soziale Leistungen sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust ihres Lebensunterhalts durch Umstände, die sie keinen Einfluss hat.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie aussereheliche, geniessen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

  1. Jede Person hat das Recht auf Bildung. Die Bildung soll unentgeltlich sein, wenigstens auf der Primar- und Sekundarschulstufe. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsausbildung müssen allgemein zugänglich gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermassen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und der grundlegenden Freiheiten ausgerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und die Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Erhaltung des Friedens fördern.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihre Kindern erhalten sollen.

Artikel 27

  1. Jede Person hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jede Person hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihr als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jede Person hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

  1. Jede Person hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit möglich ist.
  2. Bei der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten darf jede Person nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechtfertigten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

(Quelle)

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