2015-07-22

Warum nicht Asylpolitik an den Wurzeln?

H. Wohlmeyer 

Die Asylpolitik ist vom gutmenschlich diskutierten Dauerbrenner zur erkannten elementaren Bedrohung geworden. Neben der Überforderung der Sozialsysteme kann das Sicherheitsrisiko nicht mehr wegdiskutiert werden, seit die IS (Bewegung Islamischer Staat) verkündet hat, dass sie bei einem Eingreifen der europäischen Staaten in Libyen vorher mit dem Tod bedrohte Menschen in hunderten von Booten nach Europa schicken würde. Von 500.000 ist die Rede.
Die bislang ungehörte Warnung von K. M. Greenhill aus dem Jahre 2010 (Weapons of Massmigration: Forced Displacement as an Instrument of Coercion, in der Zeitschrift Strategic Insights Vol. 9, issue 1, Spring-Summer 2010, SS 116 – 159) wurde wahrgenommene Realität. Greenhill definierte die ‚Massenmigationswaffe‘ als absichtlich erzeugte und manipulierte,  grenzüberschreitende Bevölkerungsbewegung mit dem Ziel der Erpressung und Destabilisierung des Gegners.
Dazu kommt die steigende gesellschaftliche Destabilisierung durch die Enttäuschungshaltung, die zur Kriminalität führende Verschuldung gegenüber den Schleppern und den Nichtanpassungswillen vieler Migranten. Weil sich die Versprechungen der Schlepper nicht bewahrheiten, lassen sie ihren Zorn an den Gastgesellschaften aus und flüchten sich in religiöse Fundamentalismen, die ihre erhofften Ansprüche und Hoffnungen untermauern.
Wir sollten den nun hoffentlich erwachten Politikern und Gutmenschen in Europa die unangenehme Frage stellen, wieso die Massenmigrationsströme entstehen und warum wir mit diesen nicht fertig werden.
Die augenscheinlichsten sind die Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Nordafrika, wo die Europäer als Handlanger der strategischen Interessen der USA Länder in Bürgerkriege hinein manövriert haben. Das geopolitische Kalkül ist erkennbar: Man kann und will nicht mehr über den ‚Direktkolonialismus‘ herrschen; ergo versucht man es über das organisierte Chaos.
Das Schicksal der Zivilbevölkerung spielt dabei keine Rolle. Diese wird sogar zum Verlassen des Landes verleitet.
Der zweite große Bereich ist Afrika mit seinem großen Reichtum an Bodenschätzen. In einem zynischen Zusammenspiel von rohstoffhungrigen Konzernen mit Privatarmeen und organisiertem Schleppertum werden enteignete, ausgebeutete und zukunftslose Menschen unter Hinweis auf die attraktiven sozialen Netze in Europa (hierzu gibt es spezielle Handbücher) gegen Bezahlung zur Flucht verleitet. Gemäß einer Mitteilung aus dem britischen Geheimdienst existieren derzeit rd. 3.000 Schepper-Organisationen mit rd. 29.000 ‚Mitarbeitern‘.
Der weitgehend staatlich betriebene chinesische Raubzug verfolgt dasselbe Muster.
Dazu kommt im europäischen Inland eine inzwischen etablierte ‚Asylindustrie‘, die mit dem Argument der Menschlichkeit die praktisch unbegrenzte Aufnahme von Flüchtlingen durchsetzt. Dabei ist bekannt, dass über 90% der Flüchtigen Wirtschaftsflüchtlinge sind.
Wenn wir die Fragen „Warum keine Bekämpfung an den Wurzeln?“ und „Warum ergreifen wir keine geeigneten Abwehrmaßnahmen?“ stellen, stoßen wir auf ‚unheilige Allianzen‘.
Die traditionellen Kolonialmächte haben zwar das Geld für militärische Interventionen zur Sicherung ihrer Rohstoffinteressen (insbes. F, GB) und verpflichten sogar die übrigen europäischen Staaten zur Mithilfe, wobei sich auch das verfassungsgemäß immerwährend neutrale Österreich unter dem Titel der ‚Friedenssicherung‘ einspannen lässt. Die im postkolonialen Vormarsch befindlichen Chinesen haben ebenfalls nur ihre Eigeninteressen an Rohstoffen und fruchtbarem Land im Auge.
Eine am Gemeinwohl orientierte umfassende Entwicklungspolitik ist offenbar nicht beabsichtigt und wird lediglich in Sonntagsreden du bei Beruhigungskonferenzen beschworen.
Eine solche Entwicklungspolitik müsste insbesondere folgende Kernpunkte enthalten:
    1) Eine Bodenreform, die das Land an die indigene Bevölkerung rückverteilt, gepaart
        mit der Einführung des Grundbuches (Rechtssicherheit und Öffnung des
        Hypothekenmarktes) sowie die flächendeckende Gründung von Kredit-,
        Produktions- und Verwertungsgenossenschaften.
    2) Ausbau des Schulwesens – insbesondere auch der Berufsschulen – und des
        Beratungswesens.
    3) Bindung des Gratisstudiums an Schulen, Hochschulen und Universitäten im
        Ausland an die Rückkehr in die Heimat.
    4) Demokratische Reorganisation der Gemeinwesen nach dem Subsidiaritätsprinzip
        (den lokalen Bürgern eine Stimme geben).
    5) Einrichtung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit ‚benutzerfreundlichem‘ Zugang
        der Bürger  gepaart mit einer vereinheitlichenden Kodifizierung der oft
        widersprüchlichen Rechtsebenen (Stammesrecht, altes Kolonialrecht, neu
        erlassene Gesetze und Verordnungen).
        Derzeit herrscht in den meisten Ländern extreme Rechtsunsicherheit.
    6) Praxis und Schulung von Politikern, Beamten und Lehrern in Gruppen in vorbildlich
        organisierten Gemeinwesen (Eine Einzelperson kann zuhause meist kaum etwas
        bewirken.).
    7) Umpolung der Militärbudgets in Richtung Bildung und Infrastruktur zur
        Verwirklichung der  vorgenannten Ziele.
    8) Rückübereignung der Bodenschätze an die Gemeinwesen (allenfalls unter Aufsicht
        des Internationalen Gerichtshofes). Dasselbe sollte für die Wälder und
        Wasserressourcen gelten.
    9) Reorganisation des Geldwesens unter Einbindung in eine Internationale
        Währungsunion (Rückführung der Geldschöpfung an den Staat und internationale
        Kontrolle).
   10) Längerfristige Zuerkennung von Schutzzöllen für die aufzubauenden lokalen
          Produktions- und Versorgungsstrukturen und Bindung der zwischenstaatlichen
          und internationalen Hilfen an die Durchführung  der vorgenannten Maßnahmen.
Nur mit einer solchen Entwicklungspolitik wird es Frieden und Wohlstand in den betroffenen Ländern geben … und keinen Drang und Zwang zur Flucht.
  Es muss auch die innereuropäische Situation in Betracht gezogen werden. Die steigende Arbeitslosigkeit (dzt. 26 Mio) verträgt keinen Massenzustrom von meist unterqualifizierten Ausländern. Die gegenwärtige Politik ist geradezu schizophren: Weil man um die prekäre Arbeitsmarktsituation weiß, hält man die Asylanten vom Arbeitsmarkt fern. Diese lungern in der Mehrzahl bis zu zwei Jahren – ja sogar bis zu 10 Jahren - herum und verlernen das Arbeiten. Sie sind bestens vernetzt (Tablets) und beraten einander in der Ausnützung des sozialen Netzes. Da sie mittellos sind, können sie gratis Rechtsbeistand anfordern und müssen keine Sicherheitsleistung für die Prozesskosten erlegen (Art. 16 der Genfer Flüchtlingskonvention) und können daher Langzeitverfahren anstreben. Für spezialisierte Anwälte ist dies ein Dauerbrot (Gegen mehr als  80% der abweisenden Bescheide wird berufen.). Die Langzeitverfahren werden mit der Absicht (Hoffnung) verbunden, am Ende nicht mehr nachhause geschickt zu werden, weil man ja schon so lange hier und so gut ‚integriert‘ ist, und das Abschieben eine menschliche Härte wäre. Die mediale Unterstützung der Anwälte und der ‚Asylindustrie‘ ist ihnen dabei gewiss.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl und die Dauer der Verfahren in Österreich, die vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zum Stand 1. 1. 2014 erfasst wurden.
Offene Verfahren nach Antragsjahr (Stichtag 01.01.2014)
Jahr
offen I. Instanz
offen II. Instanz
Summe
über 01 Jahr
292
2.729
3.021
über 02 Jahre
130
873
1.003
über 03 Jahre
148
836
984
über 04 Jahre
104
591
695
über 05 Jahre
77
276
353
über 06 Jahre
61
175
236
über 07 Jahre
42
272
314
über 08 Jahre
37
245
282
über 09 Jahre
6
183
189
über 10 Jahre
18
158
176
Summe:
915
6.338
7.253
Aberkennung Flüchtlingseigenschaft und Aberkennung subsidiärer Schutz inkludiert; jedoch keine Rechtsmittel-Fristen berücksichtigt; die Berechnung erfolgte nach dem Asylantragsjahr.
Hier sollte auch darauf verwiesen werden, dass das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ( Genfer Flüchtlingskonvention – GFK ) aus dem Jahre 1951 auf den verschiedenen Übereinkommen zum Schutz der Vertriebenen nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg aufbaut . Seine Ergänzung durch das Protokoll aus dem Jahre 1967 hat es quasi globalisiert, aber der neuen Situation der Massenmigration von Wirtschaftsflüchtlingen aus anderen Kulturkreisen nicht Rechnung getragen.
Vor allem wird die Bestimmung des Art. 31 GFK  missbraucht. Dieser besagt, dass ein Flüchtling, der sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhält, nicht ausgewiesen werden darf, wenn in seinem Heimatland „Leben und Freiheit bedroht“ sind. Hier gibt unter den Flüchtlingen den kursierenden und konkret gehörten Rat: ‚Wer am besten lügt, bekommt am ehesten Asyl‘. Wenn behauptet wird, dass auf der Flucht alle Papiere verloren gegangen sind, ist diese Strategie des glaubhaften Lügens erfolgversprechend.
Auch die Bestimmungen über die Freiheit der Religionsausübung sollten revidiert werden: Wenn eine Religion zur Intoleranz und Gewalt auffordert, keine Trennung von Religion und Staat kennt und daher ihre Normen über die staatlichen stellt, dann sind der Freiheit nach Art. 4 GFK Grenzen zu setzen.
Es ist daher verwunderlich, dass Österreich als Vertragsstaat noch nicht eine Revision gemäß Art. 45 GFK verlangt hat (Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen).
Hierzu kommt noch, dass der Begriff ‚Flüchtling‘ auf illegale Einwanderer ausgedehnt wurde. Mittels dieser Umdeutung wird für alle, die in Europa eine bessere Zukunft suchen, ein Aufenthaltsrecht postuliert. Wirtschaftsflüchtlinge hätten „ein Recht in Europa zu leben“. Der ehemalige österreichische Außenminister Willibald Pahr hat schon vor 12 Jahren (EVLÖ-Mitteilingen Nr. 54/55, 1993) darauf hingewiesen, dass „die Humanität in Einklang mit den berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung“ zu bringen ist. „Es dürfen nur so viele Fremde legal aufgenommen werden, als sie ohne Gefährdung des sozialen Friedens integriert werden können. Eine umfassende Wanderungspolitik ist daher eine essentielle Notwendigkeit.“ Er betonte auch: „Es gibt immer wieder den Einwand, dass man aus humanitären Gründen einen Einwanderer nicht zur Rückkehr zwingen sollte. Ich glaube, wir leben in einem Rechtsstaat, und wer sich illegal in Österreich aufhält, ist ein Rechtsbrecher. Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört die Durchsetzung des Rechts. Wer für die Durchsetzung des Rechts nicht sorgt (oder sich ihr widersetzt) ist ein Totengräber des Rechtsstaates.“  Diese Unterminierung des Rechtsstaates erleben wir derzeit. Sie wird noch verstärkt durch die Vielzahl an Migranten, die sich nicht an die Regeln des Gaststaates gebunden fühlen, weil sie eine Glaubensrichtung (Islam) vertreten, in der das ihnen vertretene göttliche Recht (divine law) vor dem ‚menschengemachten Recht‘ (human made law) des Gastlandes geht.
Da die Wirtschaftsflüchtigen – wie eingangs erwähnt - oft auch noch Schulden bei den Schleppern haben, besteht die Verlockung, in der Kleinkriminalität einen Ausweg zu sehen; zumal der Weg in den normalen Arbeitsmarkt verschlossen ist (siehe oben).
Hierzu kommt noch, dass sich  die ‚Schulung‘  in der Regel auf die ausreichende Beherrschung der einfachen Umgangssprache und der Grundrechenarten beschränkt.
Von Staatbürgerkunde und Gewinnung einer neuen Identität (Stolz auf die neue Heimat) ist kaum die Rede. Wir betreiben lediglich ‚Asylantensitting‘ auf Gemeinkostenbasis.
Wie sollen aus diesen Menschen engagierte Staatsbürger und wertvolle Mitglieder der Gesellschaft werden?!  In kleinen Gruppen (nicht in Massen) und mit engagiert-intensiver Betreuung kann dies gelingen. Ich selbst habe mit meiner Familie solches bewirken können – aber neben der offiziellen ‚Betreuungsindustrie‘.
Wenn wir die gegenwärtige Entwicklung weiter treiben lassen, kommt es sicher zu sozialen Spannungen und zu steigender Kriminalität. Daher verwundert es mich, dass neben einer gemeinwohlorientierten Entwicklungs- und Geopolitik einige sinnvolle Abwehrmaßnahmen nicht ergriffen werden:
- Eine europäische Flotte sollte vor den südlichen Mittelmehrküsten patrouillieren und alle Boote zurück schicken. Dann würden die Schlepper und die Betroffenen zu Erkenntnis kommen, dass das diese Art von erpressender Flucht keinen Sinn hat.
Die australischen Behörden greifen gegenwärtig nach diesem Muster durch.
- Gleichzeitig sollten in allen in Frage kommenden Ländern Auffanglager errichtet werden, in denen Asylanträge gestellt werden können. Solches hat vor 15 Jahren bereits der deutsche Innenminister Otto Schily vorgeschlagen.
- Außerdem müsste vereinbart werden, dass die Schlepperei als internationales Verbrechen  in allen Staaten ein gerichtlich zu verfolgender Tatbestand ist, wie dies W. Pahr und die Budapester Konferenz zur Verhinderung illegaler Wanderbewegungen vom Februar 1993 in Budapest, bei der 34 europäische Staaten, die EG, der Europarat, der UNHCR und die IOM vertreten waren, schon gefordert haben.
Da all diese Maßnahmen nicht ergriffen bzw. verhindert wurden und werden, hege ich – ohne ein Verschwörungstheoretiker zu sein – den Verdacht, dass auch Europa bewusst in eine Situation gesteuert wird, in der nicht nur im Finanzbereich, sondern auch in der Gesamtgesellschaft Verhältnisse geschaffen werden, die  den ‚Eliten‘ die Rechtfertigung geben, rettende Notstandsmaßnahmen‘ zu ergreifen, die den demokratisch, freiheitlichen Rechtsstaat endgültig aushebeln (plutokratischer Neofeudalismus). Den Armeen kämen dann auch interne Repressionsfunktionen zu. Hierzu bedarf es aber keiner Milizen, denn diese würden gegen die eigenen Leute kaum vorgehen, sondern Berufssoldaten  (Söldner). Letzteres wird ja unter dem Titel der besseren Professionalität emsig betrieben.
Die Verhältnisse in Griechenland (rd. 500 illegale Einwanderer pro Tag) Österreich (rd. 300/d) und Ungarn (bis zu 1000/d) sind Vorboten der gesellschaftlichen Destabilisierung. Aufstände in Süditalien und Ungarn sowie die gewaltsame Erstürmung eines Zuges in Richtung EU in Mazedonien durch, in ihrer Heimat dringend gebrauchte junge illegale Einwanderer am 19. 7. 2015 sollten eine nicht zu übersehende Aufforderung zum Handeln sein.
Ich habe mit eine ägyptische Kollegin gesprochen, die mit mir das Gedankenexperiment gemacht hat, was bei Beibehaltung der gegenwärtigen ‚no border‘-Politik passieren würde, wenn der Bürgerkrieg in ihrem Land eskaliert und nur 10% der rd. 10 Millionen Einwohner Kairos sich zur Flucht entscheiden. Es ist somit auch dringend erforderlich klar zu stellen, dass Wanderungen aufgrund von Kriegen und Bürgerkriegen keinen Status im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention begründen. Vielmehr sind Befriedungsmaßnahmen vor Ort und Wiederaufbauprogramme einzuleiten.
Schon allein die Tatsache, dass weltweit rund 40 gewaltsame Konflikte toben, zeigt die selbstzerstörerische Sinnlosigkeit einer unbegrenzten Aufnahmepolitik aus kurzsichtigen humanitären Gründen.
Wir sollten bedenken, dass nur intakte Gemeinwesen nachhaltig helfen können. 


2015-07-16

Wann kommt die Volksabstimmung über den Austritt aus der EU?



261.159 Österreicher und Österreicherinnen haben von 24. Juni bis 1. Juli für den Austritt aus der EU offen vor den Gemeindebehörden mit Namen, Geburtsdatum und Ausweisleistung unterschrieben - trotz schwierigster Rahmenbedingungen: Weitgehendes Totschweigen durch die meisten Medien trotz 12 durchgeführten Pressekonferenzen in den Monaten vor der Eintragungswoche, zu denen alle Journalisten eingeladen waren. Terminansetzung der Eintragungswoche durch die Innenministerin auf die letzte Juniwoche, in der viele Familien mit noch nicht oder nicht mehr schulpflichtigen Kindern und viele Pensionisten bereits auf (Auslands-)Urlaub sind, keine Haus-Aushänge mehr z.B. in den Wiener Wohnhäusern mit Information über Eintragungslokale und Öffnungszeiten wie bei früheren Volksbegehren, usw.

Das EU-Austritts-Volksbegehren wurde von keiner Parlaments-Partei, keinerlei öffentlichen Geldern oder privaten Großsponsoren, sondern nur von vielen tausend "einfachen" Bürgern finanziert und getragen, die insgesamt 900.000 Info-Blätter und viele andere Unterlagen in ehrenamtlicher Eigenleistung von vielen Arbeits-Tagen, -Wochen und -Monaten  an unsere Mitbürger verschickt und verteilt haben. Die insgesamt 6,4 Millionen Wahlberechtigten in ganz Österreich konnten wir damit sowie mit unseren Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien aber klarerweise nicht erreichen, so dass mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Wahlberechtigten gar nicht erfahren konnte, dass es dieses Volksbegehren überhaupt gibt, geschweige denn wann und wo es zu unterschreiben war. Der größte Skandal dabei war die Nichtbeachtung dieser Bürgerbewegung durch die österreichische Presseagentur APA ("Austria Presse Agentur"). Sie brachte beim sogenannten Bildungs-Volksbegehren des Großindustriellen Hannes Androsch durch  Monate hindurch insgesamt fast 70 nähere Info-Aussendungen dazu an alle Medien, beim überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren ganze 6. Den Vogel aber schoss der ORF ab: er informierte im Fernsehen genau 1,2 Stunden ? Nein:1,2 MINUTEN über dieses Volksbegehren!

Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass das EU-Austritts-Volksbegehren als reines Bürgerbegehren ein großer Erfolg war und ein deutlicher Auftrag an die Parlamentsparteien, bei der offiziellen Behandlung des Volksbegehrens im Herbst die von mehr als einer Viertelmillion Österreichern verlangte, für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG über den EU-Austritt zu beschließen gemäß dem Text des Volksbegehrens.

Renate Zittmayr, Hofkirchen im Traunkreis


(Mitglied im überparteilichen Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren)

2015-07-12

TPP, TTIP und TISA sind «politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen»


Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas

Am 26. Juni hat der Senat dem US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama in einer Abstimmung das Mandat übertragen, internationale Handelsabkommen ohne vorherige Konsultation und Debatten der Parlamente abschliessen zu können. Damit haben sich Kongress und Senat sozusagen selbst entmachtet. Bei diesen internationalen Verträgen geht es vor allem um die sogenannten Freihandelsabkommen TTIP und TPP, die weitreichende Auswirkungen auf die Souveränität der Staaten haben, die diesen Abkommen beitreten. Wie das Ganze aus völkerrechtlicher Sicht zu beurteilen ist, legt der renommierte Völkerrechtler Alfred de Zayas in folgendem Interview dar.
Zeit-Fragen: Welche Bedeutung haben die Freihandelsverträge wie TPP, TTIP oder TiSA für das Zusammenleben der Völker, besonders unter völkerrechtlichen Aspekten? 
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Es gibt eine «gewisse Mythologie des Marktes». Diese wird von Joseph Stiglitz, dem Nobelpreisträger für Ökonomie, als Marktfundamentalismus bezeichnet, als ein Kult um den Markt. Es ist beinahe eine religiöse Angelegenheit, wobei die Menschen schwören, dass der Freihandel das Wohl sowie Fortschritt und Entwicklung der gesamten Menschheit bewirken würde. Empirisch nachgewiesen hat das bis jetzt noch niemand, denn da sind Beispiele von Fortschritten, aber auch Rückschlägen, Finanzkrisen und Arbeitslosigkeit. Ausserdem kann man «Fortschritt» nicht nur in Geld messen – sondern in Zufriedenheit und Frieden und sozialer Gerechtigkeit. Diese Handels- und Investment-Verträge gehen zurück vor allem auf die Zeit nach dem Ende des Kalten Krieges. Die meisten bilateralen Verträge für Investitionen (BIT), wovon es über 3000 gibt, wurden seinerzeit mit viel Enthusiasmus angenommen, weil die Staaten sich etwas davon versprachen. Sie haben allerdings nicht bemerkt, dass in diesen Verträgen verschiedene Trojanische Pferde versteckt waren.
Wie muss man das verstehen?
Inzwischen ist man sich darüber klar geworden, dass die Verträge, die meisten mit einer neuen, speziellen Schiedsgerichtsbarkeit, die hiermit einhergeht, eine andere Weltordnung kreieren, und zwar keine demokratische mehr. Bestimmte Massnahmen wie niedrigere Zölle usw. sind durchaus sinnvoll, jedoch sind die Zölle heute schon sehr niedrig. 
Es geht also um viel mehr als um ein paar «Freihandelsverträge».
Bei TPP, TTIP oder TiSA geht es nicht nur darum, diese Verträge abzulehnen. Es geht darum, das gesamte System, das in den letzten 30 Jahren zustande gekommen ist, zu reformieren, und zwar von Grund auf. Die Verträge sind das eine, das andere ist der damit verbundene Verlust an demokratischer Rechtsstaatlichkeit.
Wie sieht das konkret aus?
Rechtsstaatlichkeit bedeutet Transparenz und Verantwortung, sie setzt eine offene Diskussion voraus. Hier wurde ein Vertrag im Geheimen verhandelt, wobei Menschenrechtsexperten, Umweltschutzexperten, Gesundheitsexperten ausgeschaltet wurden – denn sie durften nicht am Zustandekommen des Vertrages teilnehmen. Und gerade um jegliche Diskussion im Parlament auszuschalten, sollte gerade dieser Geheimvertrag ohne Debatte im Parlament durch «fasttracking» als fait accompli dastehen. Undemokratischer geht es wirklich nicht. Gerade diese Woche hat der Senat in den USA das «Fasttracking» angenommen. Das Gesetz hat erst den Kongress passiert und tritt in Kraft, wenn es Obama unterzeichnet hat. Das ist nur ein formaler Akt, denn er möchte diese Freihandelsverträge so schnell wie möglich abschliessen. Das Gesetz heisst «Trade Promotion Authority».
Was bewirkt dieses Gesetz?
Es verbietet, dass es im Parlament eine Diskussion und Abstimmungen über die Ausgestaltung dieser Verträge gibt. Es dürfen keine Einzelanträge mehr gestellt werden, sondern es gibt nur noch eine Schlussabstimmung. Damit wird der gesamte demokratische Prozess eliminiert. Wenn sich das Parlament selbst «entmannt», ist das totalitär und ein Verstoss gegen Artikel 25 des Paktes der bürgerlichen und politischen Rechte.
Der demokratische Prozess wird ausgehebelt, damit man die Wirtschaft über die demokratische Ordnung stellen kann.
Ja, darum sind es im Grunde genommen auch keine Freihandelsverträge, sondern es sind politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen.
Wie muss man sich das vorstellen?
Die grossen transnationalen Konzerne haben eine gewisse Revolution gegen die Staatsauffassung des Westfälischen Friedens eingeleitet. Die Idee beinhaltet eine Abwendung vom Rechtsstaat, weg von der staatlichen Gerichtsbarkeit, an der die Welt seit 200 Jahren arbeitet, um Rechtssicherheit herzustellen und um Institutionen zu entwickeln, die es ermöglichen, gegen Rechtsverstösse vorzugehen. Das wird durch die Einführung solcher Schiedsgerichte, wie sie in diesen Verträgen vorgesehen sind, nicht mehr möglich sein und unterläuft letztlich unser demokratisches Rechtssystem. 
Was muss man sich unter den Schiedsgerichten vorstellen?
Als erstes einmal sind sie geheim. Es gibt in diesem System weder Transparenz noch gibt es die Möglichkeit, die «Richter» zur Rechenschaft zu ziehen. Die Konzerne haben sich eine separate, nicht demokratisch legitimierte Gerichtsbarkeit eingerichtet und das Prinzip des Westfälischen Staates ausgeschaltet. 
Das heisst, mit diesen Verträgen wird der souveräne Nationalstaat mit seiner staatlichen Rechtsordnung ausser Kraft gesetzt. 
Ja. Es gibt hier zwei Ontologien, die man hier beachten muss. Die Ontologie des Staates definiert, weshalb ein Staat überhaupt existiert. Der Staat ist eine organisierte Gesellschaft, die sich selbst legitimiert, dadurch, dass der Staat die Gesetzgebung zum Schutze der Interessen des Volkes übernimmt. Die zweite Ontologie ist die Ontologie des Marktes, die Ontologie des Business, des Geschäftes. Wenn ich investiere, wenn ich Geschäftsmann bin, wenn ich für eine transnationale Gesellschaft arbeite, erwarte ich auch einen Profit. Dafür muss ich auch ein Risiko eingehen. Die Ontologie des Kapitalismus heisst, ein Risiko einzugehen. Durch diesen investor state dispute settlement mechanism, durch diese neue Schiedsgerichtsbarkeit, die eigentlich keine Gerichte sind, sondern private Schiedsgerichte, hat man ein völlig korruptes System etabliert. 
Wie funktionieren diese Gerichte?
Die Richter sind meistens Anwälte von grossen Konzernen, und ich kenne das Metier, ich weiss, wovon ich spreche. Das sind Anwälte der Wallstreet. Diese Wallstreet-Anwälte, die auf die Stunde 1000 Dollar verrechnen, die beraten die Konzerne, aber auch die Staaten. Das ist ein phantastisches Geschäft. Heute sind sie Schiedsrichter, morgen Berater und übermorgen sind sie CEO eines Konzerns. Man muss sich das einmal vorstellen, das ist ein durch und durch korruptes System. Aber sie haben es etabliert als ein trojanisches Pferd. Man hat sich das in den neunziger Jahren überhaupt nicht vorstellen können, dass so etwas möglich war. 
Wo muss man ansetzen?
Zum Beispiel bei der Schiedsgerichtsbarkeit, sie ist völlig gegen bonos mores, gegen die guten Sitten. Die Bezeichnung contra bonos mores ist die völkerrechtliche Bezeichnung für Verträge oder für Kontrakte, die gegen das bonum commune, also gegen das Allgemeinwohl, gegen das Interesse der Gesellschaft verstossen. Solche Verträge, die contra bonos mores sind, sind gemäss Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig. 
Was heisst das dann für die Vielzahl der Verträge? 
Was ich in meinem Bericht an den Menschenrechtsrat vorschlage, ist, sämtliche Verträge, auch die bilateralen, unter die Lupe zu nehmen. Dort, wo sie gegen das Gemeinwohl wirken, müssen sie gemäss Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention entsprechend geändert werden. Da ist auch eine völkerrechtliche Methode dahinter, die man «severability», also «abschneiden», nennt. Man muss aber nicht den gesamten Vertrag verwerfen. Es reicht, dass die Kapitel oder jene Teile des Vertrages, die gegen das Gemeinwohl verstossen, gestrichen werden, und zwar ersatzlos. Das ist im Völkerrecht verankert. 
Dann könnte man gegen alle Verträge, die gegen das Gemeinwohl verstossen, vorgehen? Warum hat das noch niemand gemacht?
Weil die Opfer sich nicht organisieren. Während die transnationalen Konzerne sehr gut organisiert sind. 
Opfer sind der jeweilige Staat und die dazugehörige Bevölkerung?
Ja, natürlich. Wenn ein Staat wie zum Beispiel Ecuador, Bolivien oder Venezuela einem transnationalen Konzern drei Milliarden oder 5 Milliarden Entschädigung bezahlen muss, bedeutet das, dass diese 5 Milliarden für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen, um die notwendigen sozialen Verpflichtungen des Staates wahrzunehmen. Das bedeutet in allen Bereichen, zum Beispiel bei Infrastruktur, im Bereich des Arbeitsrechts, im Bereich der Gesundheit und natürlich auch im Bereich der Schule und Ausbildung usw. fehlt das Geld. Hier haben wir es mit einer anormalen Situation zu tun, die man, als solche Verträge angenommen wurden, in keiner Weise so diskutiert hatte. Man darf nicht sagen, die Staaten haben bewusst diese Verträge akzeptiert und ratifiziert, denn sie wussten das gar nicht, dass eine contra bonum mores Gerichtsbarkeit existierte.
Wie muss man das verstehen? 
Die Schiedsrichter haben eine Interpretation des Vertrages durchgeführt und umgesetzt, die gegen das nationale und internationale ordre public verstösst. Diese Interpretation verletzt Artikel 31 und Artikel 32 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand könnte so etwas zulassen. Sie haben den Begriff der Konfiszierung oder die Enteignung so übertragen: Wenn mein erwarteter Profit dadurch gemindert wird, dass der Staat den Mindestlohn erhöht oder er seine Umweltschutzbestimmungen stärkt, der Konzern also verpflichtet wird, die Verunreinigung des Wassers zu verhindern, generiert das Kosten für den Konzern und schmälert den Gewinn. Also eine völlig normale und voraussehbare staatliche Massnahme, die ein ausländisches Geschäft keinesfalls konfisziert, wird als Konfiskation gewertet, denn der «Profit» wird vermindert. 
Haben die Staaten das nicht schon vorhersehen können?
Es gab bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine Entscheide dieser Gerichte. Niemand wusste, dass man das als Expropriation verstehen würde, wenn der Staat einen Mindestlohn einführt oder seine Umweltschutzgesetzgebung stärkt. Wenn ein Staat wie zum Beispiel Deutschland aus der Nuklearenergie aussteigen will, sind das Entscheide, die innerhalb eines Staates demokratisch gefällt werden können und müssen. Aber das verringert den Profit. Diese Verringerung des Profits wird dann zur Enteignung erklärt und dadurch als eine Verletzung der Verpflichtung des Staates gegenüber dem Konzern. Der Staat muss dann dem Konzern die zu erwartende Gewinnreduktion bezahlen. 
Kennen Sie da konkrete Beispiele?
Zur Zeit versucht Vattenfall, dieser grosse schwedische Energiekonzern, Deutschland für 4 Milliarden wegen des Nuklearausstieges anzuklagen. Veolia, ein französischer Dienstleister, die sich auf die Wasserversorgung von Gemeinden spezialisiert, hat einen Prozess gegen Ägypten angefangen, weil Ägypten den Mindestlohn erhöht hat. 
Das ist absurd. Was ist zu tun?
Ich habe zwei Hauptanliegen. Es muss erkannt werden, dass die Uno-Charta weltweit anerkannte Massstäbe festsetzt. Die Uno-Charta garantiert die Souveränität des Staates. Die Uno ist überhaupt auf der Basis der Souveränität von Staaten aufgebaut worden. Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten, das heisst, die Möglichkeit des Staates über die Höhe und den Gebrauch der Steuern zu bestimmen und zu entscheiden, sind ontologische oder wesentliche Aufgaben des Staates. Diese Dinge werden in Artikel 1 und 2 der Uno-Charta festgeschrieben. Artikel 55 und 56 schreiben die Menschenrechte fest. Wenn ein Vertrag diese Artikel verletzt oder dieser inkompatibel mit diesen ist, hat die Charta den höheren Rang. Man sagt auf Englisch, «it trumps» (sticht) alle anderen Verträge. Im Artikel 103 der Uno-Charta steht geschrieben, wenn es einen Konflikt zwischen der Uno-Charta oder irgendeinem Vertragswerk gibt, muss die Uno-Charta angewendet werden und nicht der Vertrag. Das muss gerichtlich festgehalten werden. 
Was heisst das jetzt konkret für diese unlauteren Verträge, die gegen die guten Sitten, Treu und Glauben, das demokratische Prinzip und damit gegen das Gemeinwohl sowie die Menschenrechte verstossen?
Die Lösung liegt im Internationalen Gerichtshof. Die Staaten, die in der Generalversammlung sitzen, müssen vom internationalen Gerichtshof in Den Haag verlangen, dass ein Gutachten erstellt wird, das genau das erkennt und dann deutlich den Staaten sagt, dass sie keine Verträge eingehen können, die gegen die Uno-Charta verstossen. Alle diese bilateralen und multilateralen Handelsverträge, TTP, TTIP usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssen fallen, beziehungsweise jene Teile, die gegen die Charta verstossen, müssen abgeschnitten werden (Prinzip der Severability). Aber das muss initiiert werden. Der Internationale Gerichtshof wird nicht motu proprio aktiv, er beginnt keinen Prozess von sich aus. Jemand muss die Initiative ergreifen und die Dinge dem internationalen Gerichtshof vorgelegen. 
Wer könnte das tun?
Die Uno-Generalversammlung nach Art. 96 der Charta, aber nicht ausschliesslich. Es gibt noch andere Gremien, die genau dieselbe Möglichkeit haben wie zum Beispiel die Internationale Arbeitsorganisation, die ILO, die Weltgesundheitsorganisation, die WHO, das Kinderhilfswerk, die Unicef, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Uno, die FAO, und weitere. Alle diejenigen, die die Konsequenzen schon heute erkennen können. Die Konsequenzen dieser Verträge sind eine Verletzung des Arbeitsrechtes, Verletzungen des Rechtes auf Gesundheit, des Rechtes auf Umweltschutz, des Rechts aufs Leben, denn oft genug werden diese grossen Projekte von internationalen Gesellschaften durchgeführt, die dann dazu führen, dass Menschen alles verlieren, in den Selbstmord getrieben werden oder verhungern. In meinem Bericht an den Menschenrechtsrat wird das alles dargelegt und zur Diskussion gestellt.    •

Herr Professor de Zayas, vielen Dank für das Gespräch. 
(Interview Thomas Kaiser)

Das Gespräch entspricht der persönlichen Meinung von Professor de Zayas und wurde nicht offiziell in seiner Eigenschaft als Sonderberichterstatter geführt. Siehe auch www.alfreddezayas.com und http://dezayasalfred.wordpress.com


«Was wir in der Eurozone heute sehen, ist die Antithese zur Demokratie»

von Joseph Stiglitz*

Das Crescendo des Gezänks und der Schärfe innerhalb Europas mag Aussenstehenden als unausweichliches Resultat des bitteren Endspiels erscheinen, das sich zwischen Griechenland und seinen Geldgebern abspielt. In Wirklichkeit beginnen die europäischen Führer endlich, die wahre Natur des anhaltenden Schuldendisputs offenzulegen, und die Antwort ist keine erfreuliche: Es geht um Macht und Demokratie, weit mehr als um Geld und Wirtschaft.
Natürlich war die Wirtschaftslehre hinter dem Programm, das die Troika (die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfond) Griechenland vor fünf Jahren aufdrängte, miserabel, und sie führte zu einem Rückgang des Bruttoinlandproduktes des Landes um 25 %. Ich kenne keine Depression, die je stattfand, die so absichtlich war und solch katastrophale Konsequenzen hatte: Die Jugendarbeitslosigkeitsrate Griechenlands zum Beispiel ist heute grösser als 60 %.
Es ist alarmierend, das sich die Troika weigert, Verantwortung für irgend etwas davon zu übernehmen oder zuzugeben, wie schlecht ihre Vorhersagen und Modelle gewesen sind. Noch überraschender aber ist, dass Europas Führer nicht einmal etwas gelernt haben. Die Troika verlangt noch immer, dass Griechenland bis 2018 einen primären Budgetüberschuss (exklusive Zinszahlungen) von 3,5 % des Bruttoinlandproduktes erreichen soll.
Ökonomen in aller Welt haben dieses Ziel als Strafe verurteilt, weil es unausweichlich einen stärkeren Abschwung zur Folge haben wird, wenn man es anstrebt. Selbst wenn Griechenlands Schulden über jedes vorstellbare Mass restrukturiert würden, wird das Land in der Depression verharren, sollten sich die Wähler in der Volksabstimmung am Wochenende auf das Ziel der Troika verpflichten.
Was die Verwandlung eines grossen Primärdefizits in einen Überschuss angeht, haben wenige Länder das vollbracht, was die Griechen in den letzten fünf Jahren erreicht haben. Und obwohl die Kosten bezüglich menschlichen Leids extrem hoch gewesen sind, sind die jüngsten Vorschläge der griechischen Regierung den Forderungen ihrer Gläubiger in hohem Masse entgegengekommen.
Wir sollten uns im klaren darüber sein: Fast nichts der grossen Menge an Geld, das Griechenland geliehen wurde, ist tatsächlich dorthin gelangt. Es wurde ausgegeben, um die privaten Kreditgeber auszuzahlen – darunter deutsche und französische Banken. Griechenland hat nur einen Hungerlohn erhalten, hat aber einen hohen Preis bezahlt, um die Bankensysteme dieser Länder zu erhalten. Der Währungsfonds und die anderen «offiziellen» Geldgeber brauchen das Geld nicht, das verlangt wird. Im Rahmen eines Business-as-usual-Szenarios wird das erhaltene Geld aller Voraussicht nach wieder an Griechenland verliehen.
Aber noch einmal: Es geht nicht um Geld. Es geht darum, Fristabläufe zu benutzen, um Griechenland zu zwingen, zu kuschen und das Unannehmbare zu akzeptieren – nicht nur Sparmassnahmen, sondern auch weitere zurückschreitende Politiken und Strafpolitiken.
Aber warum sollte Europa das tun? Warum widersetzen sich die Führer der Europäischen Union der Volksabstimmung und weigern sich sogar, die Frist für die nächste Zahlung Griechenlands an den IWF bis zum 30. Juni um ein paar wenige Tage zu verlängern? Geht es Eu­ropa nicht vor allem um Demokratie?
Im Januar haben die Bürger Griechenlands für eine Regierung gestimmt, die sich der Beendigung der Sparmassnahmen verpflichtet hat. Würde die Regierung einfach nur ihre Wahlversprechen erfüllen, hätte sie den Vorschlag bereits zurückgewiesen. Aber sie wollte den Griechen eine Chance geben, ihre Meinung zu dieser Angelegenheit, die so entscheidend für das zukünftige Wohl ihres Landes ist, beizutragen.
Diese Sorge um die Legitimierung durch das Volk ist unvereinbar mit der Politik der Eurozone, die nie ein sehr demokratisches Projekt war. Die meisten Regierungen ihrer Mitgliedsländer haben sich nicht um die Zustimmung ihres jeweiligen Volkes bemüht, als es darum ging, ihre Währungssouveränität an die Europäische Zentralbank (EZB) abzutreten. Als Schweden das tat, haben die Schweden nein gesagt. Sie erkannten, dass die Arbeitslosigkeit steigen würde, wenn die Geldpolitik des Landes durch eine Zentralbank festgelegt würde, die sich unbeirrbar auf Inflation fokussierte (und auch, dass das mit mangelhafter Aufmerksamkeit auf Finanzstabilität verbunden sein würde). Die Wirtschaft würde darunter leiden, weil das Wirtschaftsmodell, das der Eurozone zugrundeliegt, auf Machtbeziehungen basierte, welche die Arbeitnehmer benachteiligten.
Und ganz gewiss ist das, was wir heute, 16 Jahre nachdem die Eurozone diese Beziehungen institutionalisiert hat, sehen, die Antithese zur Demokratie: Viele europäische Führer wollen das Ende von Premierminister Tsipras’ Linksregierung. Schliesslich ist es extrem unangenehm, in Griechenland eine Regierung zu haben, die diese Art von Strategien so entschieden ablehnt, Strategien, die so viel dazu beigetragen haben, die Ungleichheit in so vielen hochentwickelten Ländern zu vergrössern, und die sich so dafür engagiert, die hemmungslose Macht des Reichtums zu zügeln. Sie scheinen zu glauben, dass sie die griechische Regierung schlussendlich zu Fall  bringen können, indem sie sie unter Druck setzen, ein Abkommen zu akzeptieren, das gegen ihr Mandat verstösst.
Es ist schwierig, den Griechen zu raten, wie sie am 5. Juli stimmen sollten. Keine der beiden Alternativen – Zustimmung oder Ablehnung der Bedingungen der Troika – werden leicht sein, und beide beinhalten enorme Risiken. Ein Ja würde wirtschaftliche Depression fast ohne Ende bedeuten. Vielleicht wird ein ausgelaugtes Land – eines, das alle seine Vermögenswerte ausverkauft hat, und dessen intelligente junge Leute emigriert sind – letzendlich Schuldenerlass erhalten; vielleicht wird Griechenland, nachdem es zu einer Wirtschaft auf mittlerem Einkommensniveau zusammengeschrumpft ist, schluss­endlich in der Lage sein, Unterstützung der Weltbank zu erhalten. All das könnte im nächsten Jahrzehnt geschehen oder vielleicht auch im Jahrzehnt danach.

Im Gegensatz dazu würde ein Nein immerhin die Möglichkeit eröffnen, dass Griechenland mit seiner starken demokratischen Tradition sein Schicksal in die eigenen Hände nehmen könnte. Die Griechen könnten die Gelegenheit erlangen, eine Zukunft zu gestalten, die, wenn auch vielleicht nicht so prosperierend wie in der Vergangenheit, weit hoffnungsvoller ist, als die skrupellose Tortur der Gegenwart.

Ich weiss, wie ich stimmen würde.    •
Quelle: Project Syndicate, 2015
(Übersetzung Zeit-Fragen)

* Joseph E. Stiglitz, Wirtschafts-Nobelpreisträger, ist Professor an der Columbia University. Sein neustes Buch, das er gemeinsam mit Bruce Greenwald geschrieben hat, trägt den Titel «Creating a Learning Society: A New Approach to Growth, Development, and Social Progress»


2015-07-11

Die Staatsschulden Griechenlands

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider:

Die Finanzierung fremder Staaten verletzt das Vermögen der Bürger und ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist eine grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt die Eurorettungspolitik. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Die Reformauflagen sind rechts- und sittenwidrig und folglich nichtig. Sie verpflichten die Griechen zu nichts. Die Schulden aus der Rettungspolitik sind „odious“ und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.


Die Staatsschulden Griechenlands Karl Albrecht Schachtschneider In diesen Tagen wird die Aufführung eines weiteren Aktes der Tragikomödie Staatsschulden Griechenlands beendet. Viele weitere Akte werden folgen und das Schauspiel wird erst ein Ende finden, wenn der Versuch, mittels der Währungsunion die Europäische Union zu einem unitarischen Bundesstaat zusammenzuzwingen, aufgegeben wird. Zwei Entwicklungen können dazu führen: Die Völker sind nicht mehr bereit, die Schäden durch die Wirtschafts-, Währungs- und Transferunion hinzunehmen, oder der Zusammenbruch des westlichen Finanzsystems läßt keine Alternative mehr als die Rückkehr zu voneinander unabhängigen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Ich erwarte angesichts der Untertänigkeit der Bevölkerungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von denen ich die Griechen ausnehme, eher die zweite Entwicklung. Die Schäden für die von der politischen Klasse entmachteten Völker wachsen von Tag zu Tag. Sie lassen sich Schauspiele über Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und Solidarität der Völker vorführen, werden aber weder über die Wirklichkeit der Wirtschafts- und Währungsunion informiert noch gar über die Rechtslage. Ich will einige Aspekte der Rechtslage aufzeigen:

1. Kein Staat darf einen anderen Staat finanzieren. Das widerspricht dem Grundprinzip der Finanzverfassung, daß die Bürger eines Staates diesen mittels ihrer Abgaben, vor allem den Steuern, finanzieren. Der Staat hat den Zweck, das gute Leben der Bürger zu ermöglichen. Vor allem soll er ihnen Sicherheit im Innern und nach außen geben. Er soll den Wohlstand des Landes fördern und für eine gerechte Verteilung der Güter im Lande Sorge tragen. Insgesamt soll er das Recht im Lande verwirklichen. Dafür soll er die richtigen Gesetze geben, diese vollziehen und Streitigkeiten befrieden. Er soll auch das Recht im Verhältnis zu den anderen Staaten verwirklichen, notfalls den Staat gegen Angriffe verteidigen, allein oder im Bündnis mit anderen Staaten. Er hat dahingehende Aufgaben, Befugnisse und Mittel, insbesondere Personal. Das kostet Geld. Dieses müssen die Bürger ihrem Staat zur Verfügung stellen. Wenn die Wirtschaft eines Landes prosperiert, geht es dessen Bürgern besser als wenn diese krankt. Die Prosperität zu stärken ist auch Aufgabe des Staates. Dafür kann er mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Völkerrechtliche Verträge treffen die erforderlichen Regelungen. Diese müssen in praktischer Vernunft freien Handel und Schutz der eigenen Wirtschaft ausgleichen. Kein Staat darf sich des Einflusses auf die Wirtschaft seines Landes begeben, auch nicht durch übermäßige Internationalisierung der Unternehmen. Jederzeit muß der Staat die Hoheit in seinem Lande bewahren. Das ist ein Postulat der Souveränität, der Freiheit der Bürger, welche diese in demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren verwirklichen. Die Kosten des Staates muß die Bürgerschaft tragen; denn der Staat ist nicht nur deren Organisation für ihr gutes Leben, sondern agiert der Verfassung nach auch nur nach dem Willen der Bürger. Deren Vertreter in den Organen des Staates haben die Aufgabe, den Willen der Bürgerschaft zu erkennen und die Befugnis, diesen als Gesetze zu beschließen. Für die Finanzierung fremder Staaten stehen die Steuern der Bürger nicht zur Verfügung. Die Bürger dafür in Anspruch zu nehmen, verletzt deren Vermögen. Es ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. No taxation without representation, ist ein eherner Grundsatz freiheitlicher Gemeinwesen. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt zwar die Eurorettungspolitik, aber gegen das Recht. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Das Verbot der Fremdfinanzierung kommt in dem Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV zum Ausdruck. Dessen Mißachtung durch die Eurorettungspolitik ändert an der Rechtslage nichts. Auch die Kreditierung fremder Staaten wie auch die Gewährleistung von Krediten an fremde Staaten verletzt das Verbot der Finanzierung fremder Staaten, weil Kredite an Staaten in jedem Fall unsicher sind. Die Rückzahlung der Kredite, ganz oder zum Teil, kann wegen der Souveränität der kreditierten Staaten nicht sichergestellt werden. Man kann nur die weitere Kreditierung von der Bedienung der Kredite oder der Erfüllung anderer Auflagen abhängig machen. So regelt das die neue Vorschrift des Art. 136 Absatz 3 AEUV, die das Bail-out-Verbot im Interesse der Eurorettung aushebelt. Diese Politik ist mit der Souveränität weder der Nehmerstaaten noch der Geberstaaten vereinbar. Sie verletzt die Freiheit der Bürger beider Staaten, zumal das demokratische und das Rechtsstaatsprinzip. Ein Staat, der Kredite anderer Staaten oder Kredite von Fonds, die dritte Staaten gewährleisten, in Anspruch nehmen muß und sich nicht mehr im eigenen Land finanzieren
kann, sei es durch Steuern oder durch Kredite, aber auch am Mark nicht mehr zu tragbaren Konditionen kreditfähig ist, hat die Schuldentragfähigkeit eingebüßt. Er läßt keine Rückzahlung von Krediten erwarten, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die eine Kreditierung zu Lasten einer fremden Bürgerschaft zu rechtfertigen vermag. Auflagen etwa von Reformen sind nicht nur unergiebig, sondern vor allem souveränitätswidrig, also rechtswidrig. Sie mißachten das demokratische Prinzip der Freiheit. Nebenbei bemerkt: Die Empfehlung das Wachstum zu fördern ist substanzloses Gerede, solange das vor allem wegen des Binnenmarktes, wegen des Währungsverbundes und wegen der Kapitalverkehrsfreiheit nicht möglich ist. Die Finanzierung fremder Staaten wird auch nicht durch den Staatenverbund der EU gerechtfertigt. Die vertraglich eingeforderte Solidarität der Mitgliedstaaten steht selbst nach dem Vertragswerk hinter dem Bail-out-Verbot, also dem Verbot der Fremdfinanzierung, zurück. Die Solidaritätspflicht wird vielmehr durch die Pflicht zur Haushaltsdisziplin materialisiert, die den Bestand der Währungsunion ermöglichen soll. Die vorgeschriebene Haushaltsdisziplin, die freilich den optimalen Währungsraum für eine gemeinsame Währung nicht hervorbringt, ist von fast allen Mitgliedstaaten mißachtet worden. Die volkswirtschaftliche Heterogenität der Mitgliedstaaten, die sich einem freihändlerischen Binnenmarkt verpflichtet haben, läßt einer Einheitswährung keine Chance. Die Einheitswährung ist nicht geeignet, die hinreichende volkswirtschaftliche Homogenität herbeizuhebeln. Dieser Konstruktionsfehler der EU ist selbst verfassungswidrig, rechtfertigt aber nicht die Fortsetzung der irregeleiteten Politik, den Völkern einen zentralistischen Staat, verfaßt als Bundesstaat, von Krise zu Krise fortschreitend abzunötigen. Dafür bedarf es verfassungsgestaltender Entscheidungen aller beteiligten Völker als der Souveräne durch Referenden und eines verfassungsgebenden Aktes aller Unionsbürger als neuem pouvoir constituant. Solange der europäische Großstaat, den ich vor allem aus Gründen der Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit der Lebensverhältnisse keineswegs gutheiße, nicht geschaffen ist, muß die Integrationspolitik sich der Souveränität der Bürgerschaften der Mitgliedstaaten beugen. Zu deren Kern gehört die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für die Wirtschafts- und die Sozialpolitik. Diese bilden eine untrennbare Einheit mit der Währungspolitik. Die Hebelmethode hat diese Einheit im Interesse der Großstaatspolitik zu nutzen versucht, aber verkannt, daß die Hebelwirkung in die falsche Richtung geht, in den wirtschaftlichen Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die ohne eigene Währung und damit ohne Möglichkeit der Abwertung ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit einbüßen. Gegen ökonomische Gesetzlichkeiten läßt sich Staatspolitik nicht verwirklichen. In harten Diktaturen scheitert diese nach langer Zeit, wie das Beispiel der Sowjetunion zeigt, in sanften Diktaturen wie der EU, die den Schein von Demokratie aufrechtzuerhalten vermögen, schnell. Wenn diese sich mit dem Markt- und Wettbewerbsprinzip verbinden, wie erklärtermaßen und überzogen die EU mit dem Binnenmarktprinzip, sind die Möglichkeiten der Politik gering, den ökonomischen Gesetzen mit politischen Maßnahmen zu entgehen. Die Fremdfinanzierung von Staaten durch ein gemeinsames System der Zentralbanken eines Währungsverbundes wie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geht ebenfalls zu Lasten aller beteiligten Staaten. Geführt von der Europäischen Zentralbank (EZB) betreibt das ESZB mittelbar Staatsfinanzierung, die ihr nicht nur untersagt ist, sondern untersagt werden muß, weil sie die einen Staaten auf Kosten der anderen finanziert. Obwohl es für die Verluste der Zentralbank keine Nachschußpflicht gibt (Art. 33 Abs. 2 Satzung des ESZB), treffen die ökonomischen Kosten alle beteiligten Staaten.

2) >>>> Quelle: Wissensmnufaktur.net

http://www.wissensmanufaktur.net/media/pdf/griechenland-staatsschulden.pdf

http://www.webinformation.at/htm/aktuelles%20%202012.htm



2015-07-10

«Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen grossen Schritt näher!»

«Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen grossen Schritt näher!»

Das überparteiliche und ausschliesslich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben: 261 159 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt.
Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren – ohne jegliche Unterstützung einer Partei, grosser Sponsoren oder der Medien – grossartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen grossen Schritt näher.
«261 159 persönliche Unterschriften vor den Behörden für die Wiedergewinnung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität Österreichs sind ein grosser Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung», so kommentiert Inge Rauscher, Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, dieses Ergebnis.

Zweit-erfolgreichstes Volksbegehren der letzten 10 Jahre!

Das EU-Austritts-Volksbegehren ist somit das zweit-erfolgreichste Volksbegehren der letzten 10 Jahre! Das Thema des Austritts Österreichs aus der EU kommt damit definitiv auf die Tagesordnung des Parlaments, und die Parteien werden sich damit beschäftigen müssen, da die Unterzeichner ja auch aus allen Parteien sowie aus der grossen Zahl der Nichtwähler kommen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis kam zustande trotz widrigster Rahmenbedingungen: weitgehender Medienboykott, Terminisierung der Eintragungswoche durch die Innenministerin in der beginnenden Urlaubszeit (wodurch alle Auslandsurlauber vom Volksbegehren ausgeschlossen waren), zahlreiche Fehlinformationen der Behörden an unterschriftswillige Bürger betreffend der Eintragungszeiten, nicht geöffnete Eintragungslokale trotz offizieller «Öffnungszeit», schwer zu findende beziehungsweise schlecht gekennzeichnete Eintragungslokale, Zerstörung und Diebstahl von Plakatständern in vielen Ortschaften usw.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Mitglied im unabhängigen Personenkomitee, ergänzt: «Hätten mehr Menschen von diesem Volksbegehren erfahren, wären sicherlich noch wesentlich mehr unterschreiben gegangen. Sogar das ‹Wirtschaftsblatt› hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, dass sich 40 % der Wahlberechtigten klar für einen Austritt Österreichs aus der EU aussprechen! Demnach bräuchten ja auch unsere ‹Volksvertreter› gar keine Angst vor einer verbindlichen Volksabstimmung zu haben, wie es im – leider nur unverbindlichen – Volksbegehren verlangt wurde. Die Angst vieler EUphoriker geht aber offenbar so weit, dass sogar etliche – von mir persönlich aufgestellte – Plakate, Schilder und Aufkleber im Raum Laaben-Neulengbach (NÖ) für das Volksbegehren immer wieder entfernt, zerstört oder gar entwendet wurden! Ähnliche Berichte gab es zuhauf auch aus anderen Bundesländern. Ist so etwas mit einem gelebten Demokratieverständnis noch vereinbar?»
Inge Rauscher resümiert: «Es muss davon ausgegangen werden, dass mindestens ein Drittel der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfahren konnte, dass es dieses Volksbegehren überhaupt gibt. Das Ergebnis kam ja auch ohne Unterstützung von Parteien, ohne jegliche Finanzierung durch Grosssponsoren und ausschliesslich durch die Informationsverbreitung von Hunderten Freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zustande, die insgesamt rund 900 000 Informationsblätter und viele weitere Unterlagen in ganz Österreich verteilen konnten, sowie durch soziale Medien und zahlreiche engagierte Alternativmedien.»
«Der Kampf um die Wiedererlangung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität ist noch lange nicht ausgefochten. Denn jetzt beginnt erst der Kampf um eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU! Dieses Ergebnis unseres reinen Bürger-Volksbegehrens unter den sehr widrigen Rahmenbedingungen ist ein mehr als deutlicher Auftrag dafür», so Inge Rauscher abschliessend.  

(Zeit-Fragen Nr. 18 vom 7. Juli 2015)

2015-07-01

EU-Austritts-Volksbegehren: Großer Sieg der unabhängigen Bürgerbewegung

„Österreich einer verbindlichen Volksabstimmung über Austritt aus der EU einen großen Schritt näher!“

Wien (OTS) - Das überparteiliche und ausschließlich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben:
261.159 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt. Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren - ohne jegliche Unterstützung einer Partei, großer Sponsoren oder der Medien - großartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen großen Schritt näher.
"261.159 persönliche Unterschriften vor den Behörden für die Wiedergewinnung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität Österreichs sind ein großer Erfolg der unabhängigen Bürgerbewegung", so kommentiert Inge Rauscher, Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, dieses Ergebnis. "Es ist insofern auch sehr beachtenswert, als, anders als bei `normalen` Wahlen, Auslandsösterreicher - insgesamt rund 400.000, das sind über 6% aller Wahlberechtigten - bei Volksbegehren nicht wahlberechtigt sind! Nicht einmal österreichische Soldaten, die in der Eintragungswoche bei Auslandseinsätzen, z.B. im Kosovo, dienen, können ihre Unterschrift bei einem Konsulat abgeben. Auch sie sind - wie alle österr. Staatsbürger, die aus beruflichen oder familiären Gründen vorübergehend keinen Wohnsitz im Inland haben - vom Volksbegehren ausgeschlossen, obwohl sie bei Wahlen sehr wohl mitwirken können, eben über die jeweiligen Konsulate. Ergebnisse von Volksbegehren sind zudem grundsätzlich anders zu beurteilen als Wahlergebnisse, da die Prozentsätze bei letzteren nur aus der Zahl der gültig abgegebenen Stimmen berechnet werden, während die Stimmenprozente von Volksbegehren solche aller Wahlberechtigten darstellen."

Großer Erfolg trotz widriger Rahmenbedingungen: zweit-erfolgreichstes Volksbegehren der letzten 10 Jahre!

Das EU-Austritts-Volksbegehren ist somit das zweit-erfolgreichste Volksbegehren der letzten 10 Jahre! Das erfolgreichste war das Androsch-Volksbegehren mit 383.000 Stimmen, welches allerdings massiv von Parteien, großen Finanziers und vom ORF beworben worden war. Das Thema des Austritts Österreichs aus der EU kommt damit definitiv auf die Tagesordnung des Parlaments und die Parteien werden sich damit beschäftigen müssen, da die Unterzeichner ja auch aus allen Parteien, sowie aus der großen Zahl der Nichtwähler kommen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis kam zustande trotz widrigster Rahmenbedingungen: Weitgehender Medienboykott (trotz insgesamt 12 abgehaltener Pressekonferenzen gab es im ORF-TV gerade einmal eine Minute Erwähnung, aber ohne nähere inhaltliche Informationen darüber, auch nicht über Eintragungslokale und Öffnungszeiten, etc.), Terminisierung der Eintragungswoche durch die Innenministerin in der beginnenden Urlaubszeit (wodurch alle Auslandsurlauber vom Volksbegehren ausgeschlossen waren), zahlreiche Fehlinformationen der Behörden an unterschriftswillige Bürger betreffend der Eintragungszeiten, nicht geöffnete Eintragungslokale trotz offizieller "Öffnungszeit", schwer zu findende bzw. schlecht gekennzeichnete Eintragungslokale, Zerstörung und Diebstahl von Plakatständern in vielen Ortschaften, usw.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank, ebenfalls Mitglied im unabhängigen Personenkomitee und Autor der Schrift "EU und Tierschutz" (siehe http://bit.ly/1f1nkJR), ergänzt: "Hätten mehr Menschen von diesem Volksbegehren erfahren, wären sicherlich noch wesentlich mehr unterschreiben gegangen. Sogar das Wirtschaftsblatt hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, daß sich 40% der Wahlberechtigten klar für einen Austritt Österreichs aus der EU aussprechen! Demnach bräuchten ja auch unsere `Volksvertreter` gar keine Angst vor einer verbindlichen Volksabstimmung zu haben, wie es im - leider nur unverbindlichen - Volksbegehren verlangt wurde. Die Angst vieler EUphoriker geht aber offenbar so weit, daß sogar etliche - von mir persönlich aufgestellte - Plakate, Schilder und Aufkleber im Raum Laaben-Neulengbach (NÖ) für das Volksbegehren immer wieder entfernt, zerstört oder gar entwendet wurden! Ähnliche Berichte gab es zuhauf auch aus anderen Bundesländern. Ist so etwas mit einem gelebten Demokratieverständnis noch vereinbar?"
Inge Rauscher resümiert: "Es muß davon ausgegangen werden, daß mindestens ein Drittel der österreichischen Bevölkerung gar nicht erfahren konnte, daß es dieses Volksbegehren überhaupt gibt. Das Ergebnis kam ja auch ohne Unterstützung von Parteien, ohne jegliche Finanzierung durch Großsponsoren und ausschließlich durch die Informationsverbreitung von hunderten Freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zustande, die insgesamt rund 900.000 Informationsblätter und viele weitere Unterlagen in ganz Österreich verteilen konnten, sowie durch soziale Medien und zahlreiche engagierte Alternativmedien."
"Der Kampf um die Wiedererlangung der Freiheit, Selbstbestimmung und Neutralität ist noch lange nicht ausgefochten. Denn jetzt beginnt erst der Kampf um eine für die Regierung VERBINDLICHE Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der EU! Dieses Ergebnis unseres reinen Bürger-Volksbegehrens unter den sehr widrigen Rahmenbedingungen ist ein mehr als deutlicher Auftrag dafür", so Inge Rauscher abschließend.

Leserbrief in der Kronen-Zeitung: Warum sollte Österreich aus der EU austreten?



. . . einfach deswegen: weil wir dann wieder souverän und eigenständig über die Geschicke unseres Landes bestimmen können und nicht von den bürgerfernen Polit-Marionetten in Brüssel regiert werden; weil wir uns dann eine Menge an Beitragszahlungen sparen, die wir besser in Österreich einsetzen können; weil wir dann aus Euroatom austreten können und keine Beitragszahlungen mehr an die Atomlobby zahlen müssen; weil wir dann genauso in Frieden leben können mit unserer Neutralität; weil jedes zentralistische Machtgefüge dem Untergang geweiht ist; weil eine Währung, die dauernd „gerettet“ werden muss, keine Währung ist; weil wir, bevor wir der EU (durch das Hineinlügen) beigetreten sind, auch nicht im Staub gekrochen sind, und weil ein Ende mit Schrecken besser ist als ein Schrecken ohne Ende. Punkt. Noch Fragen? Daher: Eintragungswoche vom 24. Juni bis 1. Juli 2015. Auf jedem Gemeindeamt. Hingehen, unterschreiben.


Veronika Lindinger,Gschwandt
erschienen am Sa, 27.6.