Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider:
Die Finanzierung fremder Staaten verletzt das Vermögen der Bürger und ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik bestimmen können. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist eine grobe Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt die Eurorettungspolitik. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu Recht. Die Reformauflagen sind rechts- und sittenwidrig und folglich nichtig. Sie verpflichten die Griechen zu nichts. Die Schulden aus der Rettungspolitik sind „odious“ und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.
Die Staatsschulden Griechenlands
Karl Albrecht Schachtschneider
In diesen Tagen wird die Aufführung eines weiteren Aktes der Tragikomödie
Staatsschulden Griechenlands beendet. Viele weitere Akte werden folgen und das
Schauspiel wird erst ein Ende finden, wenn der Versuch, mittels der Währungsunion die
Europäische Union zu einem unitarischen Bundesstaat zusammenzuzwingen, aufgegeben
wird. Zwei Entwicklungen können dazu führen: Die Völker sind nicht mehr bereit, die
Schäden durch die Wirtschafts-, Währungs- und Transferunion hinzunehmen, oder der
Zusammenbruch des westlichen Finanzsystems läßt keine Alternative mehr als die
Rückkehr zu voneinander unabhängigen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU). Ich erwarte angesichts der Untertänigkeit der Bevölkerungen in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von denen ich die Griechen ausnehme, eher
die zweite Entwicklung. Die Schäden für die von der politischen Klasse entmachteten
Völker wachsen von Tag zu Tag. Sie lassen sich Schauspiele über Freiheit, Demokratie,
Rechtsstaat und Solidarität der Völker vorführen, werden aber weder über die Wirklichkeit
der Wirtschafts- und Währungsunion informiert noch gar über die Rechtslage. Ich will
einige Aspekte der Rechtslage aufzeigen:
1. Kein Staat darf einen anderen Staat finanzieren. Das widerspricht dem Grundprinzip der
Finanzverfassung, daß die Bürger eines Staates diesen mittels ihrer Abgaben, vor allem den
Steuern, finanzieren. Der Staat hat den Zweck, das gute Leben der Bürger zu ermöglichen.
Vor allem soll er ihnen Sicherheit im Innern und nach außen geben. Er soll den Wohlstand
des Landes fördern und für eine gerechte Verteilung der Güter im Lande Sorge tragen.
Insgesamt soll er das Recht im Lande verwirklichen. Dafür soll er die richtigen Gesetze
geben, diese vollziehen und Streitigkeiten befrieden. Er soll auch das Recht im Verhältnis zu
den anderen Staaten verwirklichen, notfalls den Staat gegen Angriffe verteidigen, allein
oder im Bündnis mit anderen Staaten. Er hat dahingehende Aufgaben, Befugnisse und
Mittel, insbesondere Personal. Das kostet Geld. Dieses müssen die Bürger ihrem Staat zur
Verfügung stellen. Wenn die Wirtschaft eines Landes prosperiert, geht es dessen Bürgern
besser als wenn diese krankt. Die Prosperität zu stärken ist auch Aufgabe des Staates. Dafür
kann er mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Völkerrechtliche Verträge treffen die
erforderlichen Regelungen. Diese müssen in praktischer Vernunft freien Handel und Schutz
der eigenen Wirtschaft ausgleichen. Kein Staat darf sich des Einflusses auf die Wirtschaft
seines Landes begeben, auch nicht durch übermäßige Internationalisierung der
Unternehmen. Jederzeit muß der Staat die Hoheit in seinem Lande bewahren. Das ist ein
Postulat der Souveränität, der Freiheit der Bürger, welche diese in demokratischen und
rechtsstaatlichen Verfahren verwirklichen. Die Kosten des Staates muß die Bürgerschaft
tragen; denn der Staat ist nicht nur deren Organisation für ihr gutes Leben, sondern agiert
der Verfassung nach auch nur nach dem Willen der Bürger. Deren Vertreter in den Organen
des Staates haben die Aufgabe, den Willen der Bürgerschaft zu erkennen und die Befugnis,
diesen als Gesetze zu beschließen. Für die Finanzierung fremder Staaten stehen die Steuern
der Bürger nicht zur Verfügung. Die Bürger dafür in Anspruch zu nehmen, verletzt deren
Vermögen. Es ist staatswidrig. Wer einen Staat finanziert, muß auch dessen Politik
bestimmen können. No taxation without representation, ist ein eherner Grundsatz
freiheitlicher Gemeinwesen. Die Politik eines fremden Staates zu bestimmen, ist grobe
Verletzung der Souveränität des jeweiligen Staatsvolkes. Das betreibt zwar die
Eurorettungspolitik, aber gegen das Recht. Die Griechen wehren sich dagegen, völlig zu
Recht.
Das Verbot der Fremdfinanzierung kommt in dem Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV zum
Ausdruck. Dessen Mißachtung durch die Eurorettungspolitik ändert an der Rechtslage
nichts. Auch die Kreditierung fremder Staaten wie auch die Gewährleistung von Krediten
an fremde Staaten verletzt das Verbot der Finanzierung fremder Staaten, weil Kredite an
Staaten in jedem Fall unsicher sind. Die Rückzahlung der Kredite, ganz oder zum Teil, kann
wegen der Souveränität der kreditierten Staaten nicht sichergestellt werden. Man kann nur
die weitere Kreditierung von der Bedienung der Kredite oder der Erfüllung anderer
Auflagen abhängig machen. So regelt das die neue Vorschrift des Art. 136 Absatz 3 AEUV,
die das Bail-out-Verbot im Interesse der Eurorettung aushebelt. Diese Politik ist mit der
Souveränität weder der Nehmerstaaten noch der Geberstaaten vereinbar. Sie verletzt die
Freiheit der Bürger beider Staaten, zumal das demokratische und das Rechtsstaatsprinzip.
Ein Staat, der Kredite anderer Staaten oder Kredite von Fonds, die dritte Staaten
gewährleisten, in Anspruch nehmen muß und sich nicht mehr im eigenen Land finanzieren
kann, sei es durch Steuern oder durch Kredite, aber auch am Mark nicht mehr zu tragbaren
Konditionen kreditfähig ist, hat die Schuldentragfähigkeit eingebüßt. Er läßt keine
Rückzahlung von Krediten erwarten, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die eine
Kreditierung zu Lasten einer fremden Bürgerschaft zu rechtfertigen vermag. Auflagen etwa
von Reformen sind nicht nur unergiebig, sondern vor allem souveränitätswidrig, also
rechtswidrig. Sie mißachten das demokratische Prinzip der Freiheit. Nebenbei bemerkt: Die
Empfehlung das Wachstum zu fördern ist substanzloses Gerede, solange das vor allem
wegen des Binnenmarktes, wegen des Währungsverbundes und wegen der
Kapitalverkehrsfreiheit nicht möglich ist.
Die Finanzierung fremder Staaten wird auch nicht durch den Staatenverbund der EU
gerechtfertigt. Die vertraglich eingeforderte Solidarität der Mitgliedstaaten steht selbst
nach dem Vertragswerk hinter dem Bail-out-Verbot, also dem Verbot der
Fremdfinanzierung, zurück. Die Solidaritätspflicht wird vielmehr durch die Pflicht zur
Haushaltsdisziplin materialisiert, die den Bestand der Währungsunion ermöglichen soll. Die
vorgeschriebene Haushaltsdisziplin, die freilich den optimalen Währungsraum für eine
gemeinsame Währung nicht hervorbringt, ist von fast allen Mitgliedstaaten mißachtet
worden. Die volkswirtschaftliche Heterogenität der Mitgliedstaaten, die sich einem
freihändlerischen Binnenmarkt verpflichtet haben, läßt einer Einheitswährung keine
Chance. Die Einheitswährung ist nicht geeignet, die hinreichende volkswirtschaftliche
Homogenität herbeizuhebeln. Dieser Konstruktionsfehler der EU ist selbst
verfassungswidrig, rechtfertigt aber nicht die Fortsetzung der irregeleiteten Politik, den
Völkern einen zentralistischen Staat, verfaßt als Bundesstaat, von Krise zu Krise
fortschreitend abzunötigen. Dafür bedarf es verfassungsgestaltender Entscheidungen aller
beteiligten Völker als der Souveräne durch Referenden und eines verfassungsgebenden
Aktes aller Unionsbürger als neuem pouvoir constituant. Solange der europäische
Großstaat, den ich vor allem aus Gründen der Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit der
Lebensverhältnisse keineswegs gutheiße, nicht geschaffen ist, muß die Integrationspolitik
sich der Souveränität der Bürgerschaften der Mitgliedstaaten beugen. Zu deren Kern
gehört die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für die Wirtschafts- und die
Sozialpolitik. Diese bilden eine untrennbare Einheit mit der Währungspolitik. Die
Hebelmethode hat diese Einheit im Interesse der Großstaatspolitik zu nutzen versucht,
aber verkannt, daß die Hebelwirkung in die falsche Richtung geht, in den wirtschaftlichen
Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die ohne eigene Währung und damit ohne
Möglichkeit der Abwertung ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit einbüßen. Gegen
ökonomische Gesetzlichkeiten läßt sich Staatspolitik nicht verwirklichen. In harten
Diktaturen scheitert diese nach langer Zeit, wie das Beispiel der Sowjetunion zeigt, in
sanften Diktaturen wie der EU, die den Schein von Demokratie aufrechtzuerhalten
vermögen, schnell. Wenn diese sich mit dem Markt- und Wettbewerbsprinzip verbinden,
wie erklärtermaßen und überzogen die EU mit dem Binnenmarktprinzip, sind die
Möglichkeiten der Politik gering, den ökonomischen Gesetzen mit politischen Maßnahmen
zu entgehen.
Die Fremdfinanzierung von Staaten durch ein gemeinsames System der Zentralbanken
eines Währungsverbundes wie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geht
ebenfalls zu Lasten aller beteiligten Staaten. Geführt von der Europäischen Zentralbank (EZB) betreibt das ESZB mittelbar Staatsfinanzierung, die ihr nicht nur untersagt ist,
sondern untersagt werden muß, weil sie die einen Staaten auf Kosten der anderen
finanziert. Obwohl es für die Verluste der Zentralbank keine Nachschußpflicht gibt (Art. 33
Abs. 2 Satzung des ESZB), treffen die ökonomischen Kosten alle beteiligten Staaten.
2) >>>> Quelle: Wissensmnufaktur.net
http://www.wissensmanufaktur.net/media/pdf/griechenland-staatsschulden.pdf
http://www.webinformation.at/htm/aktuelles%20%202012.htm
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