2015-07-31

O f f e n e r B r i e f An die Geschäftsführer der AUSTRIA- PRESSE-AGENTUR (APA)


Hrn. Mag. Peter KROPSCH, MAS, Vorsitzender der Geschäftsführung und geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Stockerau,
sowie Hrn. Dr. Clemens PIG, Geschäftsführer, Klosterneuburg
p.A. 1060 Wien, Laimgrubeng. 10
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 17. Juli 2015

Betrifft:
KRASSE INFORMATIONSUNTERDRÜCKUNG BEIM EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN

Sehr geehrte Herren!

Mit Befremden und von Monat zu Monat steigendem Unverständnis mußten viele Österreicher im Vorfeld des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens das "Versagen"der meisten großen Medien bei der Information - besser Nicht-Information - über dieses Bürgerbegehren erleben. Diese wurde zu einem erheblichen Ausmaß durch die Inaktivität Ihres Unternehmens, der österreichischen Presseagentur APA,  herbeigeführt, die ja im Besitz der Tageszeitungen (mit Ausnahme der "Kronen-Zeitung" und "Heute") und des ORF ist und diese mit aktuellen Meldungen und Informationstexten und -Fotos zu versorgen hat. Trotz in diesen Monaten insgesamt zwölf  von uns organisierten Pressekonferenzen, zu denen alle Journalisten per OTS-Aussendungen eingeladen wurden, erschien nur bei zwei dieser Pressekonferenzen überhaupt ein Redakteur der APA, und es wurden insgesamt in den fünfeinhalb (!) Monaten von der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium bis zur tatsächlichen Eintragungswoche ganze 6 APA-Meldungen zum EU-Austritts-Volksbegehren an diese Medien herausgegeben, von näheren Informationen ganz zu schweigen. Diese wurden aber von den sechs Mitgliedern des Personenkomitees jeweils ausführlich persönlich und in Aussendungen dargelegt sowie mit entspr. fachlichen Unterlagen untermauert; fast immer wurde die APA zusätzlich noch in persönlichen Telefonaten mit Redakteuren zu diesen Terminen rechtzeitig eingeladen, sodaß die Pressekonferenzen alle dort nachweislich bekannt waren.

Beim sogenannten "Bildungs-Volksbegehren" des Großindustriellen Hannes Androsch im November 2011 hingegen gab es 72  APA-Meldungen mit z.T. ausführlichen Informationen dazu, sodaß durch Monate hindurch großformatige Artikel in fast allen Zeitungen darüber sowie zahlreiche Informations- und Diskussions-Sendungen dazu im Fernsehen und Hörfunk stattfanden. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direktdemokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Die Öffentlichkeit - vor allem jene Bürger, denen immer wieder "Politikverdrossenheit" vorgeworfen wird - haben ein Recht, zu erfahren, warum die offizielle AUSTRIA-PRESSE-AGENTUR beim Volksbegehren eines Multimillionärs 72 Informationstexte an Zeitungen und ORF aussendet, beim Volksbegehren "normaler" Bürger jedoch (was ja der Sinn aller Volksbegehren sein sollte) nur ganze 6.

Mit dieser gleichheitswidrigen Vorgangsweise hat die APA wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein  Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!

Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin

mit vorzüglicher Hochachtung

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überparteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, 


Keine Kommentare: