2013-08-06

Anschlag auf den Rechtsstaat: Freihandelsabkommen mit den USA


Private Investoren  können künftig gegen einen Staat wegen Benachteiligungen aller Art klagen.
Umgekehrt klagen also Staat gegen Investor sollen nicht möglich sein.

Auch Attac sieht durch die durchgesickerten Verhandlungspositionen viele Gefahren:



  • Die USA haben nur zwei von acht Konventionen für arbeitsrechtliche Mindeststandards der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. Dies lässt in diesem Bereich einen Wettlauf nach unten befürchten, gerade vor dem Hintergrund der Aushöhlung arbeitsrechtlicher Standards durch die aktuelle Krisenpolitik der EU.

  • Es ist zu befürchten, dass die Kommission auch öffentliche Dienstleistungen nicht von den Verhandlungen ausschließen wird. Über all dort, wo US-Unternehmen der ungehinderte Zugang zu den europäischen Märkten fehlt, könnte eine Deregulierung gefordert werden.

  • Trotz weltweiter Proteste gegen ACTA im Jahr 2012 besteht die Gefahr, dass so etwa wie ein „Super-ACTA“ entstehen könnte. Die Folge wären noch mehr Exklusivrechte an „geistigem Eigentum“ für Konzerne, etwa bei Pharmaprodukten oder Saatgut.

  • Im Bereich Ernährung und Landwirtschaft bleibt unter anderem unklar, welchen Status die EU-Regeln bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln oder hormonbehandeltem Fleisch haben werden. Attac warnt auch vor möglichen negativen Folgen für die ökologische Landwirtschaft und die Biodiversität.


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    Fazit: Die EU gefährdet auch mit diesem Abkommen die Freiheit und den Frieden!

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