Private Investoren können künftig gegen einen Staat wegen Benachteiligungen aller Art klagen.
Umgekehrt klagen also Staat gegen Investor sollen nicht möglich sein.
Auch
Attac sieht durch die durchgesickerten Verhandlungspositionen viele Gefahren:
Die USA haben nur zwei von acht Konventionen für arbeitsrechtliche
Mindeststandards der Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
ratifiziert. Dies lässt in diesem Bereich einen Wettlauf nach unten
befürchten, gerade vor dem Hintergrund der Aushöhlung arbeitsrechtlicher
Standards durch die aktuelle Krisenpolitik der EU.
Es
ist zu befürchten, dass die Kommission auch öffentliche
Dienstleistungen nicht von den Verhandlungen ausschließen wird. Über all
dort, wo US-Unternehmen der ungehinderte Zugang zu den europäischen
Märkten fehlt, könnte eine Deregulierung gefordert werden.
Trotz
weltweiter Proteste gegen ACTA im Jahr 2012 besteht die Gefahr, dass so
etwa wie ein „Super-ACTA“ entstehen könnte. Die Folge wären noch mehr
Exklusivrechte an „geistigem Eigentum“ für Konzerne, etwa bei
Pharmaprodukten oder Saatgut.
Im Bereich Ernährung und
Landwirtschaft bleibt unter anderem unklar, welchen Status die
EU-Regeln bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln oder
hormonbehandeltem Fleisch haben werden. Attac warnt auch vor möglichen
negativen Folgen für die ökologische Landwirtschaft und die
Biodiversität.
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Fazit: Die EU gefährdet auch mit diesem Abkommen die Freiheit und den Frieden!
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