2013-08-25

Schon 3.500 Unterstützungserklärungen



FÜR EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN!
Weitere rund 6.300 nötig.

Täglich erhalten wir aus vielen Teilen Österreichs gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen für das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren. Es ist für uns oft sehr berührend, dabei zu erleben, daß auch Bürger in kleinen Gemeinden, von denen wir trotz guter Kenntnis unserer schönen Heimat aufgrund langjähriger Aktivitäten in allen Bundesländern nicht einmal gewußt haben, daß es diese gibt, in ihren Gemeindeämtern vor den Beamten für den Austritt aus der EU unterschreiben. Wir danken allen, die dies tun, und hoffen, daß es noch viele mehr werden - auch in den großen Städten!
Zur Einleitung eines Volksbegehrens benötigt man an die zehntausend gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungserklärungen, die beim Innenministerium eingereicht werden müssen. Mehr als ein Viertel davon haben wir binnen drei Monaten von Bürgern aus allen „Lagern“ freiwillig und aus persönlicher Überzeugung erhalten. Die gesetzlich vorgegebene Frist dafür läuft bis Ende 2014, also konkret bis zum 10. Dezember des nächsten Jahres. Das wissen auch alle über dreitausend Gemeindeämter in Österreich, die von uns entspr. schriftlich informiert wurden. Der Abteilungsleiter für Wahlen und Volksbegehren im Innenministerium, Min.R. Mag.Robert STEIN, hat uns per E-mail vom 20.3.2013 schriftlich zugesichert, daß der auf jeder Unterstützungs-Erklärung aufscheinende Text des EU-Austritts-Volksbegehrens „gesetzeskonform“ ist.
Der Austritt aus der EU ist nicht nur gemäß österreichischem Recht gesetzeskonform, sondern auch gemäß EU-Recht. Im „Lissabon-Vertrag“, der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, ist der Austritt aus dieser EU im Artikel 50 eindeutig geregelt; wir berichteten darüber im Detail in früheren „Wegwarte“-Ausgaben. Darin ist kein Wort enthalten, daß der Austritt etwas - und schon gar nicht Miliarden! - kosten würde. Diese durch nichts begründete Des-Information ist Teil der durch viele Massenmedien gestützten Manipulation der Wahrheit, die eben eine ganz andere ist.
Nach dem Austritt aus der EU werden wir wieder „Herr im eigenen Haus“ sein, können bilaterale Handelsverträge mit allen anderen Staaten mit gegenseitigen Pflichten und Rechten (welche haben wir heute?) abschließen wie vor dem EU-Beitritt, die noch immer völkerrechtlich einwandfrei abgesicherte NEUTRALITÄT wirklich leben, und sind nicht mehr gezwungen, „logistische Unterstützung“ des österreichischen Bundesheeres für EU- und NATO-befohlene Auslandseinsätze (von Afghanistan bis Mali) zu leisten.

Inge Rauscher,
im Namen des überparteilichen Personenkomitées für das EU-Austritts-Volksbegehren.

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