2017-07-31
Die Versammlung der Vertreter der Mitgliedstaaten der EU - genannt EU - "Parlament"
Die EU ist aufgrund ihrer enormen Befugnisse und ihrer Fülle an Macht - gestärkt durch den Europäischen Gerichtshof - bereits de facto ein Bundesstaat, aber ohne ausreichende Legitimation. Rund 150.000 EU-Gesetze, getragen von Zig-tausenden Entscheidungen des EuGH bestimmen unser Leben. Das EU-Parlament (EP) vertritt kein (verfasstes) Volk und ist nicht gleichheitlich gewählt. Die Bürger der größeren Staaten sind dadurch benachteiligt. Das EP hat kein Initiativrecht, es kann nicht aus eigener Kraft Gesetze hervorbringen, es hat kein Beschlussrecht positiver Art, es kann also nicht Gesetze beschließen. Es kann gegenwärtig allenfalls in bestimmten engen, wenigen Fällen Gesetze verhindern, ein Veto einlegen mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder. Und kann in anderen Fällen bewirken durch sein Veto, dass der „Rat“ einstimmig entscheiden muss. Das EU-Parlament hat eine gewisse Position im Haushalts-Bereich. Bei den Ausgaben, die nicht gesetzlich geregelt sind, hat das Parlament ein Zustimmungsrecht. Aber fast alles ist gesetzlich festgelegt wie z.B. die ganzen Agrarausgaben, die ja ca. die Hälfte des Butgets ausmachen. Also, das EU- „Parlament“ ist auch von den Befugnissen her gar kein Parlament. Es wird so genannt und zahlt natürlich ordentliche Gehälter und Diäten - auch für die zahlreichen Mitarbeiter des Abgeordneten. Jetzt erst erhöhen sich die EU-Abgeordneten ihr Budget um 1500 Euro auf 22.879 Euro pro Abgeordneten. Martin Schulz erhielt als Chef des EP ein monatliches Gehalt von 26.892 Euro.1
Es ist kein Parlament, es ist eine Versammlung von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten. Es kann bestenfalls Gesetze (eher in politisches Randbereichen) wieder an die Kommission zurückweisen. Aber in den wirklich wichtigen politischen Bereichen ist das EP nicht zuständig und wird bestenfalls informiert: Grundzüge der Wirtschaft (neoliberale Ausrichtung, Binnenmarkt oder Grundfreiheiten der EU), Militär, Währung, Euro (Banken), EZB-Inlationspolitik, Fiskalunion, Bankenunion, "Rettungsschirme" (Zahlungs- u. Haftungsunion) und jetzt die Kanada/USA/EU-Verträge (Ceta, Tisa,TTIP). Die österreichische Vertretung im EP hat keine Chance irgendetwas zu ändern. Die 19 österreichischen Abgeordneten können, auch wenn sie wollten, gegen die 732 anderen Abgeordneten - natürlich wie auf nationaler Ebene gebunden an Weisungen der Elite - nichts ausrichten.
Außerdem fehlt dem Europäischen "Parlament" ein Volk, welches ein Parlament zu vertreten hat. Auch wenn in den EU-Verträgen jetzt EU-"Bürger" erfunden wurden, gibt es sie rechtlich nicht. Es sind Bürger die Mitgliedsstaaten der EU. Diese haben mit ihren Parlamenten die Verantwortung über die ihre an die EU übertragenen Hoheiten zur gemeinschaftlichen Ausübung.2 Das EP stützt und stärkt die EU-Gesetzgebung, sonst nichts. Das EP ist kein echtes Parlament, das demokratische Defizit ist unüberwindbar.3 Herr und Frau Österreicher müssen aber nach den EU-Gesetzen leben. Das ist aus verfassungsrechtlicher und demokratischer Sicht untragbar!
1) Inter Info. Folge 438. Juni 2015.
2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/bvg09-072.html
3) http://www.webinformation.at/material/Schachtschneider%20Argumente%20EU-Austritt.pdf
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