2018-06-11

CETA bedeutet VOLKSVERRAT


ANIMAL SPIRIT und IHU: "Giftzähne bleiben“!

Laaben (OTS) - "Der geplante Wählerverrat der FPÖ bei der CETA-Ratifizierungsabstimmung im Nationalrat am 13./14. Juni ist durch nichts gerechtfertigt", erklärt die Obfrau der unabhängigen "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU), Inge Rauscher, in einem Appell an alle 51 Abgeordneten dieser Partei, der am 8. Juni an diese per Briefpost abgeschickt wurde. „Die Behauptungen von HC Strache ("Giftzähne gezogen") und von Norbert Hofer ("Sozial- und Umweltbedenken ausgeräumt") entbehren jeglicher sachlicher Grundlage. Eine Zustimmung der FPÖ-Abgeordneten zu CETA damit zu rechtfertigen, daß ´ansonsten das Reformprojekt der türkis-blauen Regierung nicht zustande gekommen wäre`, ist abenteuerlich. Auch ein Krimineller kann seine Untaten nicht damit entschuldigen, daß er in seinem sonstigen Leben auch manches Gute getan hätte", so Inge Rauscher.
Die parteifreie Wiener Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki sandte bereits am 23.5.2018 einen offenen Brief an alle 183 NR-Abgeordneten, u.a. mit folgenden Argumenten gegen die Ratifizierung des CETA-Handelspaktes der EU mit Kanada und damit indirekt (über Konzern-Niederlassungen) auch mit den USA: "CETA ist unter dem Deckmantel des 'Investitionsschutzes' ein politisches Instrument zur Durchsetzung des transatlantischen Protektionismus. .... Die davon betroffenen Bürger in der gesamten EU verlieren dabei jeglichen Rechtschutz. Nicht Investoren brauchen Schutz vor dem Staat, sondern die Bevölkerung braucht Schutz vor Investoren, für welche nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern ausschließlich ihr Profit maßgebend ist." Und Dr. Barki weiter: "Das im geänderten Entwurf der EU-Kommission vorgesehene Investitionsgerichtssystem ICS (Investment Court System) an Stelle des ISDS (Investor to State Dispute Settlement) ist nur eine kosmetische Adaptierung und enthält keine prinzipielle Änderung der Schiedsgerichtsbarkeit. ... Neben über 100 RechtsprofessorInnen aus dem EU-Raum haben daher der Deutsche Richterbund und die Europäische Richtervereinigung zur Streichung der Investitionsschutz-Bestimmungen im CETA-Pakt aufgerufen. Konzerne sollen damit Sonderrechte erhalten, ohne daß ihnen Pflichten auferlegt werden. .... Der Staat kann demnach für entgangene Gewinne der Konzerne haftbar gemacht werden, auch wenn die Maßnahmen des Staates gesetzmäßig sind und zum Schutz der Bevölkerung getroffen wurden. Den Nachteil müssen die Bürger tragen, die kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Konzern-Sondergerichts haben, auch nicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder beim Europäischen Gerichtshof. ... Eine solche Durchsetzung von Konzern- statt Bürgerrechten würde die bestehende österreichische Rechtsordnung völlig aushebeln. Denn welche Maßnahmen seitens des Staates notwendig und legitim sind, entscheidet letztlich das Sondergericht, welchem damit eine Regulierungsbefugnis unter Umgehung der staatlichen Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung übertragen wird. Das Parlament gibt damit seine eigene Kompetenz auf!“ 

Noch mehr Tierquälerei, Ausbeutung, Gentechnik und Klonfleisch durch CETA & Co!

Warum eine Ratifizierung von CETA im Parlament insbesondere auch ein Schlag ins Gesicht aller Umwelt- und Tierschutzorganisationen wäre, faßt Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT, wie folgt zusammen: „Freihandelsabkommen wie CETA - und in weiterer Folge möglicherweise auch TTIP, JEFTA, MERCOSUR etc. - würden auch verstärkter Tierquälerei Tür und Tor öffnen. Noch mehr Freihandel würde Tiere noch rechtloser machen und noch längeren, sinnlosen Transporten aussetzen, was auch umweltpolitisch - in Zeiten des Klimawandels – ein nicht hinnehmbarer Wahnsinn wäre. Zudem würden die in der EU ohnehin nicht allzu strengen Tierschutz-Standards weiter reduziert und auf ´amerikanische Verhältnisse` herabgesenkt werden: Monster-Legebatteriebetriebe mit 1 Mio Tieren und mehr, körperenge Einzelboxen der Kälber oder lebenslange Kastenstandhaltung bei Muttersauen. Außerdem würden uns dann chemische Zusätze und Verfahren in der Lebensmittelproduktion – u.a. die hierzulande in der Landwirtschaft noch weitgehend verbotene Gentechnik – `beglücken`, ohne Chance dagegen klagen zu können! Noch extremere Massentierhaltungen und Tierfabriken wären die `Gewinner` und das seit EU-Beitritt ohnehin immens gewachsene Bauernsterben würde noch weiter verstärkt werden.“
Aus diesem Anlaß – der möglichen Ratifizierung des CETA-Abkommens durch ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament in dieser Woche – fährt heute und morgen jeweils ein PKW mit Anhänger und zwei großen Transparenten mit der Aufschrift „CETA = VOLKSVERRAT, Volksabstimmung statt Regierungswillkür“ (siehe Bild), verstärkt durch erklärende Megaphon-Durchsagen, den ganzen Tag durch verschiedene Bezirke in Wien!

Rückfragen & Kontakt:

Initiative Heimat & Umwelt (IHU):
Inge Rauscher, 02242-70516, ihu@a1.net
Renate Zittmayr, 0664-4251935
www.heimat-und-umwelt.at, www.volksbefragung-direkte-demokratie.at
ANIMAL SPIRIT:
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434, office@animal-spirit.at
www.animal-spirit.at

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180611_OTS0005/ceta-bedeutet-volksverrat-bild

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Pro-CETA-Argumente nicht haltbar!



Nachstehend ein sehr fundierter Appell der bekannten Rechtsanwältin Dr. Eva Maria BARKI zu den Gründen, warum dem CETA-Abkommen keineswegs die "Giftzähne gezogen" oder "frühere Bedenken dagegen jetzt ausgeräumt seien" - ganz im Gegenteil! Der Appell wurde von der Kanzlei Dr. Barki gestern, am 23.5.2018, an alle 183 Nationalratsabgeordneten geschickt. Bitte um maximale Weiterverbreitung über alle nur denkbaren Kanäle!


An die
Damen und Herren Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat
Parlament
1010 Wien
Betrifft: CETA
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete !
Nachdem der Ministerrat in Entsprechung des — offenbar auf Druck der EU -Kommission zustande gekommenen — Regierungsprogramms das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten mit Kanada (CETA) beschlossen hat, liegt nunmehr die Beschlussfassung und damit Verantwortung für eine der folgenschwersten Entscheidungen der letzten Jahrzehnte beim Nationalrat.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Das im geänderten Entwurf der EU — Kommission vorgesehene Investitionsgerichtssystem ICS (Investment Court System) an Stelle des ISDS (Investor to State Dispute Settlement) ist nur eine kosmetische Adaptierung und enthält keine prinzipielle Änderung der Schiedsgerichtsbarkeit. Wenngleich nunmehr die Öffentlichkeit gegeben und ein Instanzenzug vorgesehen ist, handelt es sich nach wie vor um kein klassisches Gerichtssystem, dessen Grundvoraussetzung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter ist. Nach wie vor sind - analog zu Schiedsgerichten - zur Entscheidung private Juristinnen vorgesehen, die keinem Richterstand angehören müssen und in keinem ständigen Dienstverhältnis zum Investitionsgericht mit fixem Gehalt stehen, sondern pro Fall bezahlt werden. Der Anreiz, in Erwartung weiterer Aufträge ihre Entscheidungen der Investorenmeinung anzupassen, liegt auf der Hand.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Richterinnen auch von Kanada bestellt werden, sohin aus einem anderen Rechtskreis. Jeder, der ein solches gemischt besetztes Gerichtsverfahren erlebt hat weiß, wie schwierig die Kommunikation zwischen Juristinnen aus dem europäischen und dem anglo-amerikanischen Rechtskreis ist, weil letzterer sich nicht an Gesetzen, sondern an Fallbeispielen orientiert.


Neben über 100 Rechtsprofessorinnen aus dem EU Raum haben daher der Deutsche Richterbund und die Europäische Richtervereinigung ernste Bedenken angemeldet und zur Streichung der Investitionsschutzbestimmungen aufgerufen. Sie weisen darauf hin, dass sowohl in der EU als auch in Kanada — und auch in den USA — ein ausreichendes Rechtsschutzsystem besteht, welches den Investoren eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte gewährleistet, sodass es keines parallelen Rechts- und Justizsystems zum Schutz der Investoren bedarf.

Mehr:

https://euaustrittoesterreich.files.wordpress.com/2018/05/brief-ceta.pdf