2014-06-01

Die Politik der Kriegstreiber USA und EU vergewaltigt jegliches Völkerrecht! Am Beispiel der Ukraine



25 der 28 EU-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig NATO-Mitglieder, darunter alle großen EU-Staaten. Die Militärallianz der NATO ("North Atlantic Treaty Organisation") wurde ursprünglich als Verteidigungsbündnis deklariert, hat aber in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Angriffskriege geführt und Tod und unermeßliches Leid über Millionen von Menschen gebracht: Irak, Serbien, Afghanistan, Libyen sind nur einige der jüngsten, schrecklichen Beispiele dafür. Keiner dieser Staaten war auch nur die geringste Bedrohung für USA oder EU oder hätte eine reale (militärische) Chance gehabt, sich gegen deren Angriffe zu wehren.  Bei all diesen Kriegen waren EU-Staaten an der Seite der USA für die großflächige Vernichtung von Leben, Infrastruktur und Kultur mitverantwortlich. Das ist nur Vielen, die glauben, daß die EU ein "Friedensprojekt" sei, nicht bewußt oder es wird eben verdrängt, weil "weit weg" und nicht "bei uns". Das macht es aber um nichts besser!
Erst jetzt, wo diese ungeheuerliche Politik von USA und EU angesichts der von ihnen herbeigeführten  Lage in der Ukraine eine militärische Konfrontation mit der Atom-macht Rußland geradezu heraufbeschwört, wachen auch "bei uns" viele Menschen auf und beginnen, die Gefahr zu erkennen.
Derzeitige Ukraine-Regierung nicht demokratisch legitimiert
Der derzeitige Regierungschef Jazenjuk ist aus keiner Volkswahl hervorgegangen, auch nicht in-direkt. Er ist das Ergebnis eines gewaltsamen Umsturzes, dem jegliche rechtliche Legitimität fehlt, also eines Staatsstreiches. Mit diesem wurde das wenige Tage zuvor (am 21.2.2014) von offiziellen Vertretern der Ukraine, Rußlands und der EU (!) beschlossene Verhandlungsergebnis mit Gewalt zunichte gemacht. Solche "Gewaltherrscher" werden von den USA und allen ihnen hörigen Verbündeten in der EU und außerhalb sowie deren Medien-Sprachrohren unterstützt. Damit wird der Gewalt als Mittel der Politik  auch überall anders Tür und Tor geöffnet!
NGO's unterminieren Staaten
Seit vielen Jahren sind in der Ukraine insgesamt zweitausend (!) sogenannte NGO's tätig, die meisten von den USA bzw. diesen nahestehenden Geldgebern wie dem Multi-Milliardär Soros u.a. mit Riesenbeträgen  finanziert, die auf eine "Eindämmung Rußlands" hinarbeiten in einem Land, das einen  großen Bevölkerungsanteil an Russen hat. Eine solche Unterminierungs-Tätigkeit von als "Stiftungen" u.ä. Bezeichnungen getarnten "Agenten-Gruppen" mit ausländischer Finanzierung ist an sich bereits ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht, also das Recht der jeweils ortsansässigen (Staats-)Völker auf Selbst-, nicht Fremdbestimmung!
Der langjährige Staatsrechtslehrer, Univ.Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, hat dazu wie folgt Stellung genommen (kurze Auszüge):
Warum unterstützt die EU die Aggressionspolitik der USA?
Die NATO, geführt von den USA, will sich nach Osten bis an die Grenze Rußlands ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der NATO. .... Wenn die Ukraine zur NATO gehört, was die USA anstreben, wird sie Standort von gegen Rußland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und auch der GUS (Gemeinschaft unabhängiger Staaten). Rußland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der NATO nach Osten zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der NATO.
Die zwar nicht vertraglich, aber doch damals klare Zusage, die NATO nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die NATO, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und büßt seine freiheitliche Rechtfertigung ein!
Und zur angeblichen "Annexion" der Krim:
Recht auf Selbstbestimmung laut UNO-Charta
Das Selbstbestimmungsrecht der
Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Nicht die Staaten sind souverän, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Kern der
Charta der Vereinten Nationen.
 Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.
Die gesamte 6-seitige Stellungnahme von Prof. Schachtschneider mit dem Titel "Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts" kann auf seiner Webseite www.kaschachtschneider.de eingesehen werden unter "Zeitungsbeiträge" Nr. 66. Wird von uns auf Wunsch auch per Post zugesandt. 

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