Freiheiten werden darin nur "geachtet" oder "anerkannt", so wie die akademische Freiheit, die Medienfreiheit, die Unternehmensfreiheit. "Achten" bedeutet, dass die Politik diese "Grundrechte" neben anderen Aspekten zu berücksichtigen hat, mehr nicht. Die politische Freiheit wird in der Charta der Grundrechte überhaupt nicht geschützt.
Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums steht überhaupt nicht in der Charta. Das Recht auf Arbeit fehlt, dafür gibt es das Recht auf Zugang zu einem "unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst".
Eine Grundrechtebeschwerde, wie die verfassungsstaatlich unverzichtbare Verfassungsbeschwerde, kennt die Grundrechtecharta nicht. Die Bürger können Rechtsetzungsakte der EU nicht unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof zur Grundrechteprüfung vorlegen.
(Quelle: Matscher, Pernthaler/Raffeiner: Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit. Festschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. GEburtstag, K. A. Schachtschneider. S 642 ff.)
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Für Frieden und Freiheit! Das Ideal: "Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen, kraft seiner Menschheit, zustehende Recht (Immanuel Kant). Mein Ideal ist das Schweizer Erfolgsmodell. Kontakt zum Autor Helmut Schramm: eu-nein@gmx.at
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