2010-10-18

Das EU-Parlament ist kein volles Parlament. Die EU-Gesetzgebung ist nicht gewaltengeteilt.

Das so genannte EU-Parlament kein echtes Parlament. Es heißt nur so und ist eine Versammlung der Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten. Es hat kein Initiativrecht, kann also keine Gesetze allein hervorbringen und stützt nur die Gesetzgebung. Es ist nicht gleichheitlich gewählt.  Das Stimmgewicht der Bürger Maltas ist beispielsweise um 1200% höher als jenes der Deutschen Bürger. Vor allem vertritt das EU-Parlament kein Unionsvolk, weil es dieses nicht gibt. Es gibt nur die Völker der Mitgliedsstaaten. In der EU geht also das Recht nicht vom Volk aus.

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