2010-10-24

Tierschutz

EU und Tierschutz: auch aus dieser Warte genügend Gründe für einen Austritt

von Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann ANIMAL SPIRIT, 20. Dezember 2011

Seit über 26 Jahren werden auf EU-Ebene Bestimmungen erlassen, die unter dem Begriff „Tierschutz“ eingeordnet werden. Diese dienten bislang jedoch v.a. dem einen Zweck, in ganz Europa möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den freien Handel mit Tieren und tierischen Produkten sicherzustellen. Denn die EU ist in ihrer Struktur eine reine Wirtschaftsorganisation. Deshalb beziehen sich die meisten „Tierschutz“-Regelungen auch auf die landwirtschaftliche Tierhaltung oder Tiertransporte: Lebende Tiere werden dort wie Kartoffeln als „Agrarprodukte“ definiert – und bekanntlich auch so behandelt. Daher geht es in den EU-Richtlinien, die lediglich Mindestanforderungen vorschreiben, auch nicht um Tiere, sondern es geht v.a. darum, wie man den Züchtern und Händlern das Geschäft mit Tieren vereinfachen kann. Um „Tierschutz“ geht es lediglich insofern, als man - zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU - erreichen will, daß durch noch mehr Tierquälerei in einem Land noch billiger produziert werden kann. Von wirklich tiergerechten Bedingungen sind diese Richtlinien meilenweit entfernt.
Waren die Folgen des EU-Beitritts für die Bürger schon schlimm genug – Demokratieverlust, Sozialabbau, schrittweise Aufgabe der Neutralität, Verlust des harten Schillings „zugunsten“ der mehr als maroden Kunstwährung EURO, vergrößertes Außenhandelsdefizit, Transitwelle, „grenzenlose“ Kriminalität bzw. organisiertes Verbrechen, Entmündigung der eigenen Gesetzgebung – so bedeuteten sie für die Tiere schlichtweg eine Katastrophe. Einige Beispiele:

Ø    Tiertransporte: Die Milliardensubventionen, welche die unnötigen, qualvollen Tiertransporte quer durch Europa bis nach Afrika erst ermöglichen (nach der Abschaffung der Subventionen für „Schlachttiere“ werden nun kurzerhand viele Tiere als „Zuchttiere“ deklariert).
Ø    Ungebremster Transit: Während vor dem EU-Beitritt der Transit von Klauentieren auf Österreichs Straßen (Seuchengefahr) generell verboten war und die Grenzen durchgehend mit Grenztierärzten versehen waren, rollen seit dem 1.1.1995 sämtliche internationalen Lebendtiertransporter ungehindert und meist unkontrolliert durch unser Land. Folgen u.a.: die rasante Ausbreitung der Seuchen MKS, aber auch von Schweinepest und Vogelgrippe.
Ø    Aufhebung der Bestandsobergrenzen für Massentierhaltungen in Österreich gleichzeitig mit dem EU-Beitritt.
Ø    Die Förderungen für neue Monster-Tierfabriken in Österreich und anderen EU-Ländern durch unsere Steuergelder, die wir als Nettozahler zwangsfinanzieren müssen.
Ø    Fallen von Umwelt- und Tierschutzstandards: Unsere Gesetzgebung wird bereits zu ca. 85% von Brüssel diktiert, sodaß wir zusehen müssen, wie sinnvolle Gesetze wie z.B. das UVP-Gesetz (2000) so verwässert werden, daß jetzt neue Massentierhaltungsbetriebe noch wesentlich leichter ohne UVP und ohne Anrainer/Bürgerinitiativen-Beteiligung durchgehen. Oder die Aufhebung des LKW-Transitvertrages durch die EU. Und das vorbildliche österr. Tiertransportgesetz-Straße wurde bereits im Mai 1999 per EuGH-Entscheid de facto aufgehoben: unser gutes Tiertransport-Gesetz widersprach dem obersten EU-Prinzip des freien „Waren“-Verkehrs und wurde vom EuGH „overruled“.
Ø    Ungehinderte Importe von lebenden Schlachttieren (v.a. Schweine aus Holland, Belgien, Deutschland), um dann als „österreichisches Qualitätsfleisch“ in unseren Supermarktregalen zu landen.
Ø    Verdoppeltes „Bauernsterben“: „Dank“ der Auflagen der WTO und deren aggressiven Weltmarktorientierung ist auch in der EU bzw. in Österreich keinerlei wirksamer Außenschutz mehr möglich. Es zählt nur immer größere Produktionssteigerung und Profitmaximierung. Die Folge ist ein weiterer massiver Verlust von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und noch mehr Konzentrierung der Tierbestände. So hat sich das tägliche Bauernsterben seit dem EU-Anschluß Österreichs in etwa verdoppelt!
Ø    Die EU führt Krieg gegen die Bauern. „Die Agrarpolitik der EU ist auf Industrialisierung ausgerichtet, mit all ihren verheerenden Folgen: Massentierhaltung mit Einsatz von erlaubten Antibiotika und verbotenen Hormonen, Überschußproduktion mit Hilfe giftiger Spritzmittel und schädlicher Treibdünger auf den Feldern, Anwendung gentechnischer Methoden zur Ertragssteigerung, Subventionsdschungel. Kleine Bauern, vor allem in Süd- und Osteuropa oder in den Berggebieten, können da nicht mithalten und gehen zugrunde: Tod der Bauern." (Wolfgang Hingst 1992 in „10 Thesen gegen Großeuropa“, heute leider noch aktueller als damals).
Ø    Ungehinderter Import von Tierqual-Produkten: Produkte, deren Herstellung in Österreich dank des jahrelangen Protests von Tierschützern verboten wurden (wie z.B. die Haltung von Pelztieren, Stopfgänseleber oder Lebendrupf-Daunen und seit 2009 die Käfigeier), können durch den unbegrenzten Warenverkehr in der EU ungehindert importiert werden.
Ø    Subvention anderer Tierquälereien: Durch die jährlichen Zahlungen an Brüssel subventionieren österreichische Steuerzahler verschiedenste Tierquälereien auch in anderen EU-Ländern mit, wie z.B. die Zucht von Bullen für die anachronistischen und blutrünstigen spanischen Stierkämpfe – dadurch ist die Zahl der Stierkämpfe regelrecht explodiert!
Ø    Dem Subventionsbetrug ist Tür und Tor geöffnet, wie jährlich verschwundene Milliarden-Summen bestätigen: In Italien wurden z.B. einohrige (lebende) Rinder gesichtet, um 2x die begehrte Schlachtprämie kassieren zu können. Tiere werden in ein Land exportiert, Subventionen kassiert und wieder importiert – das Spiel kann sich wiederholen...
Ø    Zig Millionen von neuen Tierversuchen verordnete die EU-Kommission, um sog. „Alt-Chemikalien“, die tlw. bereits seit Jahrzehnten im Handel sind, an Labortieren in grausamen Toxizitätstests neu zu „bewerten“. Die EU-Chemikalien-Verordnung REACH sieht nämlich vor, daß Tausende Chemikalien auf ihre Giftigkeit überprüft werden sollen. Schätzungen gehen von bis zu 54 Millionen Tieren aus, die in den nächsten Jahren für REACH leiden und sterben sollen. Dabei ist wissenschaftlich gar nicht nachvollziehbar, daß diese Tierversuche auf den Menschen übertragbar sind, wie Zigtausende vom Markt genommene Medikamente beweisen. Die Kommission möchte so die Konsumenten in trügerischer Sicherheit wiegen.
Ø    Zahnlose EU-Tierversuchs-Richtlinie: Auch bei der am 9. 11. 2010 in Kraft getretenen neuen Tierversuchs-Richtlinie, die bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muß, hat sich die Kommission zugunsten der Interessen der tierverachtenden „Wissenschaft“ durchgesetzt; so bringt diese immer noch keine Wende in Richtung tierversuchsfreier Verfahren. Der „faule“ Kompromiß stellt eine drastische Verschlechterung der ohnehin schon windelweichen Bestimmungen dar. Nicht einmal Versuche an Affen – und sogar an Menschenaffen – wurden darin verboten. Und das obwohl sich 2007 – aller Pharma-Lobbyisten zum Trotz - mehr als die Hälfte der EU-Parlamentarier für einen Ausstieg aus den Affenversuchen und den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren ausgesprochen hat!
Ø    Das Europäische Patentübereinkommen besagt ursprünglich in seinem Artikel 53b, daß Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentiert werden dürfen. Dies war immer noch ein Stolperstein für gentechnologische Erfindungen im Bereich der belebten Umwelt. Seit 1.9.1999 ist es auf Grund der neuen EU-Patentrichtlinie aber nun möglich, genmanipulierte Tiere und Pflanzen patentieren zu lassen! Folge: Flut von Tierversuchen an genmanipulierten Tieren.
Ø    Singvogelfang in Österreich: Aber auch da, wo die EU Druck auf Österreich ausüben könnte, um „Bräuche“, wie z.B. den Vogelfang im Salzkammergut, zu verbieten, mißt sie mit zweierlei Maß: Während es hierbei zwar zu einer (wirkungslos gebliebenen) Rüge der EU an Österreich gekommen ist, sieht sie bei unvergleichlich größeren Tiermorden, wie dem grausamen Fang und Abschuß von jährlich Millionen Singvögeln im (großen) Italien, tatenlos zu.

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