DER IMPORT, VERKAUF UND ANBAU VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN SAATGUT, LEBENSMITTELN UND FUTTERMITTEL MUSS IN ÖSTERREICH GESETZLICH VERBOTEN WERDEN. ABSICHTSERKLÄRUNGEN SEITENS DER EU-KOMMSISSION GENÜGEN NICHT. Autor: Helmut Schramm (www.webinformation.at)
Der genmanipulierte Fraß wird langfristig auch in Österreich durchgesetzt werden mit Hilfe der EU-Gesetzgebung, wenn man sich nicht entschieden dagegen wehrt. Die Sorge der meisten Menschen in Österreich über unbekannte und auch schon bekanne Gefahren der genmanipulierten Nahrung ist berechtigt. Die Langzeitwirkungungen der GMO-Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut sind nicht bekannt. Niemand ist berechtigt die Lebensverhältnisse durch GMO unabsehbar zu verändern.
Österreich muss selbst bestimmen dürfen, ob es den Genfraß will oder nicht. Jede Volksabstimmung über die Einführung von GMO in Österreich würde ein eindeutiges NEIN ergeben!
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