Der Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er schuf als neue Institution eine "Hohen Vertretr für die Gemeinsame Außen- u. Sicherheitspolitik", der personell mit dem Generalssekretär des Rates identisch ist und den Rat in Angelegenheiten der GASP unterstützt. Wichtige Teile des Bereichs Justiz und Inneres wurden in die "Erste Säule" übertragen. (Visa, Asyl, Einwanderung, freie Personenverkehr). Also Zuständigkeit der EU.
In der dritten Säule, die mit den Vertrag von Lissabon entgültig gefallen ist, verblieb die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS.
Kommentar:
Der Vertrag von Amsterdam verfestigt weiter den Bundesstaat EU. Die österreichische Neutralität wurde ohne Volksabstimmung (verfassungswidrig) modifiziert, indem man einen Artikel 23f schuf, der beispielsweise wirtschaftliche Sanktionen gegen ein oder mehrere dritten Ländern ermöglicht.
Der Artikel 23f ermglicht österreichische Truppen in EU-Kriege zu schicken. „Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung“ (Petersperg-Aufgaben). Keine Bindung an ein UNO-Mandat wird benötigt und Kriege auf der ganzen Welt werden möglich.
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