2011-06-26

Eurorettungsschirm verstösst gegen Nächstenliebe

Karl Albrecht Schachtschneider

Als «Verstoss gegen die christliche Aufforderung zur Nächstenliebe» hat der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider den geplanten Euro-Rettungsschirm für Griechenland bezeichnet. Das Land verfüge über genügend Reserven, um seine Finanzkrise allein bewältigen zu können. Am 5. Juli 2011 wird das deutsche Bundesverfassungsgericht über seine Klage gegen den Euro-Rettungsschirm verhandeln.

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Der Eurorettungsschirm helfe den reichen Griechen, nicht dem Volk, sagt Staatsrechtler Schachtschneider. Schachtschneider zufolge sollten der Internationale Währungsfonds und die EU-Gremien darauf drängen, dass «das korrupte politische System Griechenlands» die Reichen im eigenen Land zur Sanierung der Staatsfinanzen heranziehe und staatliche Einrichtungen verkaufe, anstatt der Bevölkerung unerträgliche Lasten zuzumuten.

«Der Rettungsschirm hilft der herrschenden Klasse und den Banken, aber nicht dem Volk», so Schachtschneider. Die Bevölkerung wehre sich zu Recht gegen höhere Unternehmenssteuern, Arbeitslosigkeit und Gehalts- und Rentenkürzungen, wie sie vom Ausland verlangt würden. Eine aufgezwungene Fremdherrschaft und Bevormundung könne man nicht Nächstenliebe nennen.

Nicht mit Nächstenliebe kaschieren

Ein weiteres Argument gegen die angebliche Nächstenliebe sei, dass der Rettungsschirm gegen das Grundgesetz verstosse. Er verletze beispielsweise die Budgethoheit des Bundestags, indem es die Regierung ermächtige, bis zu zwei Drittel des jährlichen Bundeshaushalts zur Finanzierung fremder Staaten auszugeben. Auch sei es Zentralbanken verboten, Anleihen von anderen Staaten zu kaufen. Dies sehe aber der Rettungsschirm vor.

«Mit solchen Rechtsbrüchen hilft man niemandem, und schon gar nicht darf man sie mit Nächstenliebe kaschieren», erklärte Schachtschneider. Die 1995 gegründete Aktion «Die Wende» möchte die «unersetzbare Bedeutung christlichen Glaubens und christlicher Ethik» für das Bestehen des Staates aufzeigen.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird am 5. Juli 2011 über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm verhandeln. Das Gericht bestätigte am 23. Juni entsprechende Informationen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Neben Schachtschneider gehören zu den Klägern auch die Ökonomen Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm Hankel sowie der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann. Die Professoren hatten 1998 (mit Ausnahme von Spethmann) gegen die Einführung des Euro geklagt, aber ihre Klage war damals erfolglos.

Zum Thema:
Webseite von Karl Albercht Schachtschneider


1 Kommentar:

Freiwirtschaftler hat gesagt…

Dazu müsste man erst einmal wissen, was Nächstenliebe eigentlich ist:

http://www.deweles.de/files/wahre_naechstenliebe.pdf