2011-06-10

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über Klage gegen EU-Rettungsschirm mündlich

VerfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat erneut die Möglichkeit den verfassungswidrigen EU-Wahn zu stoppen, und von den deutschen Bürgern weiteren Schaden abzuwenden. Im Juli wird eine mündliche Verhandlung stattfinden, in der es um die milliardenschwere „Griechenland-Hilfe“ geht. Dabei soll die Bundesregierung erklären, wie sie ihr Handeln mit dem Grundgesetz in Einklang bringt. Ein Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet.
(Von Michael Böthel)      
           
Die FAZ berichtet:
Karlsruhe verhandelt über Klage gegen EU-Rettungsschirm
Das Bundesverfassungsgericht wird nach Informationen der F.A.Z. Anfang Juli über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln. Die Bundesregierung muss begründen, inwiefern die Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Das Bundesverfassungsgericht wird nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Dienstag, 5. Juli, über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln.
Damit wird die Bundesregierung vor dem Gericht begründen müssen, inwiefern die Maßnahmen zur Stabilisierung der europäischen Währung mit dem Grundgesetz und womöglich mit europäischem Recht übereinstimmen. Ursprünglich war im Zweiten Senat erwogen worden, nicht öffentlich zu verhandeln. Doch diese Haltung hat sich offenbar im Zuge der Beratungen verändert. (…)
Diese Klage stößt auf großes Interesse. Ganz Europa wird nach Karlsruhe schauen. Im Mai 2010 lehnte das Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die deutsche Griechenland-Hilfe ab. Doch die sogenannten „Euro-Rebellen“, unter ihnen Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, geben nicht auf…
Der Focus berichtet:
…Die unterschiedlichen Klagen, darunter vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler sowie einer Gruppe von Professoren um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, liegen seit vergangenem Jahr in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet. Gibt das Gericht den Klägern Recht, würde das die Eurozone erschüttern. Wahrscheinlich würde mit Deutschland der größte Kreditgeber für Griechenland und den Rettungsfonds ausfallen.
In einem ersten Schritt waren allerdings die Kläger gescheitert. Das Gericht lehnte im Mai 2010 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die deutsche Griechenland-Hilfe ab. Fünf Wissenschaftler, die sogenannten Euro-Rebellen, hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es ging um die Bundesbürgschaft für deutsche Not-Kredite für Griechenland von bis zu 22,4 Milliarden Euro, die Teil des 110-Milliarden-Euro-Rettungspaktes von EU und Internationalem Währungsfonds (IWF) sind.
Zu den Klägern gehören neben Schachtschneider auch die Ökonomen Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm Hankel sowie der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann. Mit Ausnahme Spethmanns hatten die Professoren 1998 gegen die Einführung des Euro geklagt.
Im Juni 2010 scheiterte Gauweiler mit seinem Eilantrag gegen die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm. Der Bundestag hatte damals Kreditgarantien von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt. Dies war der Beitrag zum internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung. Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Paket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. Nun wird in der Hauptsache verhandelt.
Dass die bisher gezahlten deutschen Steuergelder völlig verloren sind, steht außer Frage. Man stelle sich jetzt auf den Staatsbankrott Griechenlands ein, meldet heute die Financial Times. Dort heißt es weiter:
Deutlich nach unten revidierte Zahlen zum griechischen Bruttoinlandsprodukt (BIP) haben die Kosten zur Absicherung gegen einen Kreditausfall der Hellenen in die Höhe getrieben. Credit Default Swaps (CDS) auf fünfjährige Staatsanleihen des Euro-Landes stiegen um 50 Basispunkte (BP) auf einen Rekordwert und liegen nun bei 1510. Im Sog der griechischen Tragödie befinden sich auch Portugal und Irland. CDS für diese zwei Länder, die ebenfalls auf Finanzhilfen der Euro-Partner angewiesen sind, schnellten in die Höhe.
Die griechische Wirtschaft war im ersten Quartal um 0,2 Prozent gewachsen. Das Athener Statistikamt korrigierte seine Schätzung von 0,8 Prozent nach unten. Die erste Prognose hatte Hoffnung aufkommen lassen, dass Griechenlands Konjunktur trotz milliardenschwerer Einsparungen an Fahrt gewinnt. Verglichen mit dem Vorjahr brach die Wirtschaftsleistung aber nach den jetzt veröffentlichten Zahlen mit 5,5 Prozent stärker ein als zuvor mit 4,8 Prozent angegeben.
Marktbeobachter nahmen die Korrektur mit Ernüchterung auf. “Die Zahlen geben nur wenig Hoffnung, dass die griechische Wirtschaft sich auf absehbare Zeit erholen könnte”, schreibt Platon Monokroussos von EFG Eurobank in einem Kommentar.
Die Revision für das portugiesische BIP zeigte hingegen einen Rückgang von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorquartal an. Erste Schätzungen hatten einen Wert von 0,7 Prozent gezeigt. “Der Rückgang liegt im Rahmen der Erwartungen”, sagte Duarte Leite Castro von IG Markets der Nachrichtenagentur Bloomberg: “Angesichts der anstehenden Sparmaßnahmen steht uns aber das Schlimmste noch bevor. Wir rechnen mit einem deutlich höheren Minus in den kommenden zwei Quartalen.”
Die Aktienmärkte reagierten auf die Zahlen mit Verlusten, vor allem Finanzwerte gaben nach. Anleger kaufen zudem vermehrt als sichere Investments geltende Papiere wie deutsche Staatsanleihen, so dass deren Rendite sinken. Die Revision der Wachstumszahlen wurde knapp vor dem Zinsentscheid der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegeben. Der Euro-Dollar-Kurs veränderte sich kaum in Folge der Meldungen.
Die Märkte glauben immer weniger daran, dass die Griechen sich vor einer Staatspleite retten können. Derzeit kämpft Ministerpräsident Georgos Papandreou im Parlament um die Zustimmung zu Privatisierungsplänen, die als Bedingung für weitere Hilfen gelten, während gleichzeitig die Proteste auf den Straßen immer heftiger werden. “Wir sind an einem kritischen Punkt angelangt”, zitierte Bloomberg den BNP-Paribas-Analysten Ioannis Sokos. “Europäische Politiker sind frustriert, weil sie ihre Wähler von der Notwendigkeit von neuen Hilfen für Griechenland überzeugen müssen, während griechische Politiker selbst nicht in der Lage sind, das eigene Volk von der Notwendigkeit dieser Kredite zu überzeugen.” (…)
Das Bundesverfassunggericht wird über die Griechenland-Hilfe verhandeln 

 Das Bundesverfassungsgericht wird Anfang Juli über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln. Die Bundesregierung muss dann begründen, inwiefern die Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. Juli über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln. Das gab das Gericht am Donnerstag bekannt.Damit wird die Bundesregierung vor dem Gericht begründen müssen, inwiefern die Maßnahmen zur Stabilisierung der europäischen Währung mit dem Grundgesetz und womöglich mit europäischem Recht übereinstimmen. Ursprünglich war im Zweiten Senat erwogen worden, nicht öffentlich zu verhandeln. Doch diese Haltung hat sich offenbar im Zuge der Beratungen verändert. Zu rechnen ist mit einer grundlegenden Entscheidung etwa zum Budgetrecht des Parlaments.

Geklagt hat eine Gruppe um den Euro-Skeptiker Joachim Starbatty. Die Hilfen sind aus Starbattys Sicht mit den EU-Verträgen nicht vereinbar. Die Kläger befürchten, dass sich die EU langfristig zu einer Finanz- und Transferunion entwickelt. Im Rahmen des Rettungsschirms kann Deutschland Garantien für Kredite an Euro-Länder in Höhe von bis zu 148 Milliarden Euro abgeben. Insgesamt hat er ein Volumen von 750 Milliarden Euro. Er soll die Finanzmärkte von weiteren Spekulationen über Staatspleiten in der Euro-Zone abbringen.

Bedingungen für Zustimmung bei Union und FDP

Am Mittwoch hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Schäuble vor den Abgeordneten von Union und FDP für Verständnis für die Notwendigkeit neuer Hilfen an Griechenland geworben. In der Unionsfraktion soll der Finanzminister berichtet haben, der Bedarf, zusätzlich zu den schon aus dem ersten Programm ausgezahlten Hilfen über gut 50 Milliarden Euro, betrage 90 bis 120 Milliarden Euro bis 2014. Wie viel es genau werde, könne keiner sagen. Die Fraktionen von Union und FDP zeigten sich bereit, ein Hilfsprogramm für Griechenland zu unterstützen. Sie fordern allerdings eine Einbindung von privaten Banken, Pensionsfonds, Versicherern und Investoren. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag, den beide Fraktionen auf Sondersitzungen am Donnerstagabend beschließen wollten, wird gefordert, dass „eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger eingeleitet wird“. Nötig sei eine faire Lastenteilung.
Zu den Bedingungen, die Union und FDP stellen werden, soll eine engere Begleitung des Anpassungsprogramms unter anderen durch den Internationalen Währungsfonds gehören. Auch soll eine Art Treuhandanstalt die von der Regierung in Athen zugesagten Privatisierungen sicherstellen. Nicht zuletzt soll die Beteiligung privater Gläubiger eine Bedingung sein. Die FDP drang zudem auf eine möglichst umfassende Beteiligung des Parlaments an künftigen Entscheidungen. An diesem Freitag soll der Bundestag dem Entschließungsantrag zustimmen. Er setzt den (unverbindlichen) Rahmen für die deutsche Verhandlungsposition in Brüssel. Die SPD hält Schäubles Forderung nach einer Beteiligung privater Gläubiger an einem neuem Hilfspaket für Griechenland für ein „taktisches Manöver“. „Wenn der Finanzminister wirklich Privatgläubiger beteiligen wollte, hätte er keinen Brief geschrieben. Damit stößt er den europäischen Partnern vor den Kopf“, sagte Carsten Schneider, der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD sei für eine Beteiligung privater Gläubiger.
Die Europäische Zentralbank geht unterdessen auf Kollisionskurs zur Bundesregierung. Sie warnte am Donnerstag vor einer Einbindung privater Gläubiger in das neue Rettungspaket für Griechenland. Gefährlich seien alle Beteiligungen, die nicht wirklich freiwillig seien. Siehe auch: EZB verweigert sich Zahlungsaufschub für Griechenland
Um den erwarteten Unmut über neue Finanzhilfen abzufangen, hatte Merkel die Abgeordneten aufgefordert, ihre Forderungen offen vorzutragen. Diese sollen dann in die deutsche Verhandlungsposition münden, die Schäuble auf dem Euro-Finanzministertreffen am 20. Juni und die Kanzlerin auf dem EU-Gipfel am 24. Juni vertreten wollen.
Ausdrücklich warnte die Kanzlerin vor einer Umschuldung Griechenlands, weil dies dann auch die Situation in Spanien und Italien gefährden könnte. Griechenland müsse sein Steuersystem reformieren. Auch die EU-Strukturfonds müssten zielgerichteter eingesetzt werden. „Wenn Griechenland keine neuen Auflagen bekommt, wäre das auch ein schlechtes Signal für Portugal und Irland“, wurde Merkel zitiert.
Der am Mittwoch veröffentlichte Troika-Bericht hatte festgestellt, dass Griechenland neue Hilfen von außen braucht, um seine Probleme zu lösen. „In Anbetracht der Unwahrscheinlichkeit einer Rückkehr Griechenlands auf die Finanzmärkte im Jahr 2012 ist das Anpassungsprogramm nun unterfinanziert“, heißt es in den Ergebnissen der gemeinsamen Prüfungen der Troika. „Die nächste Auszahlung (aus dem laufenden Griechenland-Hilfepaket) kann nicht stattfinden, bevor das Problem dieser Unterfinanzierung gelöst ist.“ Die Euro-Regierungen bereiten deshalb ein neues, möglicherweise über drei Jahre laufenden Hilfsprogramm vor.
Text: FAZ.NET mit Mü. /mas./sat. sowie Reuters
Bildmaterial: dpa
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Endlich Termin: Bundesverfassungsgericht verhandelt Klagen gegen Euro-Rettungsschirm am 5. Juli 2011

Redaktion

Die Euro-Politiker wird es nicht freuen, doch die Euro-Kritiker atmen nach mühevollem Kampf auf. Denn endlich wurde der Termin bekanntgegeben: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt mündlich am 5. Juli über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe. Geklagt hat eine Gruppe um den Tübinger Volkswirtschaftsprofessor Joachim Starbatty. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hatte ebenso Klage eingereicht.



Die Hilfen sind aus Sicht der Kläger mit den EU-Verträgen nicht vereinbar.  Die Befürchtungen der prominenten Gegner, zu denen auch der Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider, Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Wilhelm Hankel, der ehemalige Thyssen-Vorstandschef Dieter Spethmann und der Hamburger Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Wilhelm Nölling gehören, sind groß: Die EU könnte sich langfristig zu einer Finanz- und Transferunion entwickelt. Im Rahmen des Rettungsschirms kann Deutschland Garantien für Kredite an Euro-Länder in Höhe von bis zu 148 Milliarden Euro abgeben. Der Rettungsschirm hat ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro. Er soll die Finanzmärkte von weiteren Spekulationen über Staatspleiten in der Euro-Zone abbringen.
Die unterschiedlichen Klagen liegen seit vergangenem Jahr in Karlsruhe. Gibt das Gericht den Klägern Recht, ist mit einer Erschütterung der Eurozone zu rechnen. Wahrscheinlich würde mit Deutschland der größte Kreditgeber für Griechenland und den Rettungsfonds ausfallen.
Auch die Partei Die Freiheit unterstützt die Klage. Aus Sicht der Partei steht in der Verhandlung am 5. Juli auch die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts selber auf dem Spiel, hatte es doch in den 1990ern in seinem Urteil zur Einführung des Euro die »No-Bail-Out-Klausel« als »konstitutive Voraussetzung« für die Währungsunion bezeichnet. In einer Pressemitteilung der Freiheit heißt es: »Sollte das Gericht nun seinem damaligen Urteil widersprechen und dem Willen der Bundesregierung Folge leisten, wäre das ein gravierender Glaubwürdigkeitsverlust für die oberste Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik und ein deutliches Indiz für die kaum mehr kontrollierbare Macht der großen Parteien«.
Auf seiner Webseite hatte einer der Kläger, Wilhelm Hankel, mitgeteilt:
»Zum Prozessverlauf ist mitzuteilen: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klagen gegen die steuerfinanzierten Euro-Rettungsschirme als klare Verstöße gegen die EU-Verträge und unser Grundgesetz angenommen und diesmal nicht zurückgewiesen wie vor 12 Jahren unsere Klage gegen die Einführung des Euro. Das Gericht hat die Klage den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) zur Stellungnahme vorgelegt. Das Verfahren ist also eröffnet: Die Kugel hat den Lauf verlassen und fliegt. Wir rechnen mit einer öffentlichen Anhörung, vermutlich noch vor Ende dieses Jahr«.
Hankel und seine Mitstreiter gehen davon aus, dass die Anhörung nicht nur für den Verlauf des Verfahrens, sondern auch für die Einschätzung an den Finanzmärkten richtungsweisend sein könnte. »Wir sind guten Mutes und kämpfen weiter. Es geht nicht nur um unser Geld, sondern was genau so wichtig ist: den Erhalt der Demokratie in unserem Land und in Europa. Die EU missbraucht die von ihr selbst angezettelte Euro-Krise schamlos, um ihre Machtposition zu erweitern und immer mehr demokratische Rechte der Völker an sich zu ziehen. Aus Europa soll ein zentral regierter Bundesstaat werden – weder demokratisch noch marktwirtschaftlich verfasst.«
Wenn es gelänge, dies zu verhindern, werde es allen europäischen Völkern in einem freien Europa wieder besser gehen, so Hankel.
In der öffentlichen Berichterstattung ist über diesen weitreichenden Vorgang, der das Schicksal Europas verändern könnte, derzeit noch wenig zu finden. Auch von der Euro-Konferenz im Herbst letzten Jahres, bei der diese Themen durch einige Euroskeptiker- und Kläger wie die Wirtschaftsexperten Hankel und Schachtschneider tiefgründig erörtert wurden, fanden in den Medien so gut wie keine Beachtung. Hankel hatte bereits im letzten Jahr davor gewarnt, dass von den sechzehn Ländern, die den Euro eingeführt haben, zwölf unmittelbar vor dem Staatsbankrott stehen. Auch wurde immer wieder betont, dass Deutschland Hauptzahler für die Defizitländer der Euro-Zone ist.
Das Portal wallstreet-online schreibt zum Verhalten von Presse, Politik und Volk in dieser Angelegenheit:
»Die aktuelle Situation ähnelt doch sehr dem Römischen Reich in seiner Endphase, wo Brot und Spiele an der Tagesordnung waren. Ähnlich ist es jetzt in Deutschland, wo die Fußballstadien so voll sind wie nie zuvor und in der Saison 2010/11 ein Zuschauerrekord von 13 Mio. Zuschauern aufgestellt wurde … Napoleon Bonaparte wusste damals schon, das deutsche Volk richtig einzuschätzen, in dem er sagte: »Es gibt kein gutmütigeres, aber auch keine leichtgläubigeres Volk als das Deutsche … Keine Lüge kann groß genug ersonnen sein, die Deutschen glauben sie.«
Es bleibt abzuwarten, was aus der Euro-Klage werden wird. Beobachter sehen keine schlechten Chancen für die Euroskeptiker. Sollten diese wirklich erfolgreich sein, werden die Karten in Europa neu gemischt. Es bleibt spannend.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

gut

Anonym hat gesagt…

Stoppt diesen Wahnsinn. Ich als Bürger Deutschlands will nicht für die die Verschwendungssucht der anderen Länder aufkommen.
Leider habe ich nicht die Möglichkeit, um mich an diesem Prozess zu beteiligen!
Aber auf die Straße gehen könnte ich schon !!!
Wer macht mit ???