So können alle österreichischen Staatsbürger ab
Vollendung des 16. Lebensjahres mit Wohnsitz im Inland das
EU-Austritts-Volksbegehren unterschreiben:
Amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen: Es gelten nur Paß
oder Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis,
Schülerausweis.
Eintragungszeiten:
An allen Werktagen während der Eintragungswoche von Mittwoch,
24. Juni, bis inkl. Mittwoch, 1. Juli, mindestens von 8 bis 16
Uhr (in Wien immer bis 18 Uhr) durchgehend; an zwei Tagen davon
(je nach Gemeinde unterschiedlich) zusätzlich bis 20 Uhr, sowie
am Samstag, 27. Juni, sowie am Sonntag, 28.
Juni, jeweils am Vormittag: in den Städten von 8 bis 12 h (in
Wien bis 13 h), in den Gemeinden unter 2.500 Einwohnern nur
jeweils zwei Stunden am Vormittag.
Eintragungslokale:
Am Land im jeweiligen Gemeindeamt, in den Städten im
Rathaus/Magistrat/Stadtamt, in den Großstädten meist an mehreren
Stellen: In Wien in allen Bezirksämtern (muß nicht das
"eigene" sein) sowie in den bevölkerungsstarken Bezirken an
einigen weiteren Stellen, in Graz im Amtshaus in der
Schmiedgasse und in den Servicestellen der Bezirke, in Linz
im Neuen Rathaus sowie in Seniorenzentren und Volkshäusern, in Innbruck
nur im Rathaus im 6. Stock Zimmer 6103, in Salzburg im
Schloß Mirabell (Magistrat) sowie in Volksschulen, Kindergärten
und Seniorenhäusern, in Klagenfurt im Rathaus im
"Bürgerservice" sowie im Amtsgebäude in der Kumpfgasse, in Villach
im Rathaus Eingang 2.
Auflistung aller Eintragungslokale und Eintragungszeiten in ganz Österreich auch auf der Homepage des Innenministeriums einsehbar hier>>> http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/vb_xx_periode/eu_austritt/start.aspx
Stimmkarten:
Wer in der Eintragungswoche nicht am Hauptwohnsitzort ist,
kann in jedem Eintragungslokal in ganz Österreich (aber nicht im Ausland!) mittels einer Stimmkarte unterschreiben; diese kann
bis spätestens 27. Juni schriftlich (per Brief, Fax oder
E-mail) bei der Hauptwohnsitzgemeinde angefordert werden oder
bis spätestens 29. Juni 12 Uhr mündlich (aber nicht
telefonisch), d.h. durch persönliche
Antragstellung/Abholung in der Gemeinde.
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