so der Verfassungsrechtler Theo Öllinger in der "Wiener Zeitung" vom 10. April 2013. (Streitfall Bankgeheimnis Österreich)
Das heißt: Das österreichische Bundesverfassungsgesetz ist nicht mehr zuständig!
Wer kann sich erinnern über die de facto Ausschaltung des österreichischen Grundrechtes abgestimmt zu haben?
Das soll Demokratie sein?
Österreich braucht eine politische Volksvertreter, die sich von der EU-Diktatur nicht beeindrucken lassen und Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat als Ziel haben.
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