2013-04-10

"EU-Recht" geht immer vor, es verdrängt österreichisches Verfassungsrecht",

so der Verfassungsrechtler Theo Öllinger in der "Wiener Zeitung" vom 10. April 2013. (Streitfall Bankgeheimnis Österreich)

Das heißt: Das österreichische Bundesverfassungsgesetz ist nicht mehr zuständig!

Wer kann sich erinnern über die de facto Ausschaltung des österreichischen Grundrechtes  abgestimmt zu haben?

Sicher, das gilt nur für Europarecht, aber es gibt kaum einen politischen Bereich, der nicht von der EU geregelt wird. Entweder durch Richtlinien oder Verordnungen oder durch andere Akte, die für die Politik verbindlich sind. Die Charta der Grundrechte - der Rechtswissenschaftler und Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnet diesen "EU-Grundrechtseschutz" als "schlechtesten Menschenrechtstext der Geschichte" - ersetzt die die österreichische Bundesverfassung!

Das soll Demokratie sein? 

Österreich braucht eine politische Volksvertreter, die sich von der EU-Diktatur nicht beeindrucken lassen und Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat als Ziel haben.


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