Das "vereinfachte
Änderungsverfahren" nach Art. 48 Abs. 6 EUV schafft ein
Ermächtigungsgesetz und ist fraglos eine Gesamtänderung der
Bundesverfassung. Es wäre aber auch Demokratie- und verfassungswidrig,
wenn es die Zustimmung des ganzen Bundesvolkes nach Art. 44/3 B-VG
fände.
Der EU-Rat kann durch EU-Beschluss einstimmig nach
(bloßer) Anhörung des EU-Parlaments und der Kommission sowie, bei
institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen
Zentralbank auf Initiative der Regierung jedes Mitgliedsstaates, des
EU-Parlaments oder der Kommission alle oder einen Teil der Bestimmungen
des Dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Union ändern.
Dieser dritte Teil umfasst alle wichtigen Politiken der Union, nämlich
den freien Warenverkehr mit der Zollunion, die Landwirtschaft, die
Freizügigkeit, den freien Kapital- u. Dienstleistungsverkehr, also den
Binnenmarkt und die Grundfreiheiten, den Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts, den Verkehr, die Gemeinsamen Regeln
betreffend den Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der
Rechtsvorschriften, Wirtschaft- u. Währungspolitik, Beschäftigung,
Gemeinsame Handelspolitik, Zusammenarbeit im Zollwesen, Sozialpolitik,
allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, Kultur, Gesundheitswesen,
Verbraucherschutz, Industrie...
Die nationalen Parlamente müssen
nicht zustimmen. Nach Artikel 23 e B-VG kann die Stellungsnahme des
Nationalrates aus "zwingenden außen- u. integrationspolitischen Gründen"
abweichen. Diese Gründe werden immer gegeben sein, weil ja die Staats-
u. Regierungschefs den Beschluss genehmigen.
Mit dem Demokratieprinzip ist das "vereinfachte Änderungsverfahren" schlechterdings unvereinbar.
(Aus der Verfassungsklage Österreich)
So wurde beispielsweise die "No-Bail-Out-Klausel", welche eine wichtige Voraussetzung für die Einführung des Euros war, mit dem Vereinfachen Änderungsverfahren relativiert. Volksabstimmungen darüber gab es keine. So wurde die EU zur Schuldenunion. Ein Land haftet und zahlt für andere Länder. Oder anders: Deutschland, Finnland, Niederlande und Österreich haften und zahlen für die restlichen Mitgliedsländer. Das nennt man sozial. Eine Ausbeutung ist das, so würde ich es bezeichnen.
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