Faz: Früherer Verfassungsrichter Di Fabio „Notfalls ist Deutschland zum Euro-Austritt verpflichtet“
Monetäre Staatsfinanzierung ist verboten. Verletzt die EZB das
Verbot, muss das Verfassungsgericht notfalls einen Austritt aus der
Währungsunion in die Wege leiten. Das steht in einem Gutachten des
früheren Verfassungsrichters Di Fabio, das der F.A.Z. vorliegt.
Wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung
verletzt, muss das Bundesverfassungsgericht im äußersten Fall
Bundesregierung und Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion
verpflichten. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige
Bundesverfassungsrichter und Europarechtler Udo Di Fabio in einem
Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt.
(Quelle: faz.net)
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