2015-05-16

EU-Austritts-Volksbegehren: Einladung zur Pressekonferenz mit Prof. H. Wohlmeyer


TTIP, CETA, TiSA – Ungebremste Herrschaft der Globalisierungs-EUrokraten ?

Zeiselmauer (OTS) - "Die von Regierung und Lobbyisten seit Monaten getrommelten Propagandalügen versprechen bei allen drei Abkommen ‚mehr Wohlstand für alle‘, weil der ungebremste Freihandel angeblich automatisch Wohlstand schaffen würde", so der renommierte Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, der kommenden Dienstag zu diesem Thema eine weitere Pressekonferenz abhalten wird, gemeinsam mit weiteren Vertretern des überparteilichen Personenkomitees zum EU-Austritts-Volksbegehren vom 24.6.-1.7.2015. "Wahr ist vielmehr, daß der ungebremste Welthandel v.a. jene begünstigt, die Mensch und Natur am ‚effizientesten‘ ausbeuten. Es kommt dadurch zum Wettbewerb nach unten. Daher bedarf es einer Regel, daß nur jene Waren und Dienstleistungen freien Marktzutritt haben, die unter gleichen oder ähnlichen sozialen, ökologischen und tierschutzrechtlichen Standards, wie sie im Bestimmungsland gelten, erstellt wurden (Bestimmungslandprinzip). Diese Regel fehlt aber in allen drei Abkommen. Schon aus diesem Grund müssen alle drei Abkommen abgelehnt werden."
Die im Hintergrund von CETA und TTIP verfolgte "geopolitische Strategie" wird im US Council for Foreign Relations offen ausgesprochen. Es geht um die Verhinderung einer Achse Europa-Rußland, die der Noch-Weltmacht USA gefährlich werden könnte. Die US-Botschafterin in Wien, Alexa Wesner, hat dies jüngst auf den Punkt gebracht: "Unsere gemeinsame Sicherheit beruht auf Freihandel". Angesichts der aktuellen Bedrohungslage - Stichwort Ukraine und Nahost - müsse gewährleistet werden, daß punkto Wirtschaft und Sicherheit auf beiden Seiten des Atlantiks das Verbindende vor dem Trennenden stehe - "und TTIP dient genau diesem Zweck". Laut der US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton müsse der angestrebte enge Verbund durch TTIP als "Wirtschafts-NATO" bezeichnet werden und ist somit mit unserer noch immer im Verfassungsrang stehenden immerwährenden Neutralität unvereinbar!
Prof. Wohlmeyer weiter: "Das seit 1.1.1994 geltende und ähnlich aufgebaute NAFTA-Abkommen (USA, Kanada, Mexiko) kann als dringende Warnung gesehen werden: Alles, was an Positivem in Aussicht gestellt wurde, ist nicht eingetreten. Statt dessen kennzeichnen Kleinbauernsterben in Mexiko, steigende Arbeitslosigkeit, Hungerlöhne und Klagen der Konzerne, wenn staatliche Regeln geändert werden, den zwanzigjährigen Weg. Wie soll man da den Werbeschalmeien der EU-Kommission und des ARC (Alliance for Responsible Commerce) für CETA und TTIP Glauben schenken, wenn hier Ähnliches versprochen wird?"
Die neunte Verhandlungsrunde zum TTIP vom 20.- 24 .4.2015 in New York hatte den Schwerpunkt "regulatorische Kooperation". Genau dies ist aus demokratisch-rechtsstaatlicher und gemeinwohlorientierter Sicht die größte Gefahr: Die USA hätten zukünftig ein Mitspracherecht bei europäischen Gesetzesvorhaben! Ziel des Vorschlags ist eine Art "Frühwarnsystem" für neue Gesetze, die den Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen behindern könnten. Somit würden die Hürden für neue Gesetze zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und Tierschutz erhöht werden. In Europa stünden dann zum Beispiel geplante Verbote für hormonell wirksame Chemikalien oder die Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Genfütterung auf dem Spiel. Letztendlich könnten dann betroffene Staaten auf Schadenersatz geklagt und somit die Bürger zur Kasse gebeten werden. Es findet entgegen allen marktwirtschaftlichen Beteuerungen ein Abwälzen des Risikos auf die Allgemeinheit statt -eine ökonomische Ungeheuerlichkeit!
"Wie wollen wir dem drohenden ökologischen Zusammenbruch, der steigenden Arbeitslosigkeit, der zunehmenden Verarmung breiter Bevölkerungsschichten und der zunehmenden Staatsverschuldung entgegen treten, wenn uns die Hände zugunsten der Interessen internationaler Privatinteressen gebunden sind? Wir bräuchten ein Bündel neuer Regelungen in den Bereichen des internationalen Handels, der Weltfinanzordnung, der Steuersysteme und der sozialen Netzwerke. Es darf daher, wie auch im Entschließungsantrag des Nationalrates vom 24. 9. 2014 zum TTIP enthalten, weder für TTIP, noch für CETA und TiSA exterritoriale Schiedsgerichte geben, sondern es muß die verpflichtende Ratifizierung durch die nationalen Parlamente gewährleistet sein. Der sicherste und wohl einzige Weg, dies zu erreichen ist - da der EuGH praktisch immer zugunsten der EU-Kommission bzw. der Konzern-Lobbyisten und gegen nationale Interessen entscheidet -, gegenüber dieser konzernabhängigen EU auf Distanz zu gehen. Ein EU-Austritt Österreichs kann in eine vertiefte, konzertierte Wieder-Einbindung in die EFTA münden. Die Beispiele von Island, der Schweiz sowie Norwegen zeigen es uns vor", so Prof. Wohlmeyer abschließend.
TTIP, CETA, TiSA: Ungebremste Herrschaft der
Globalisierungs-EUrokraten?

Datum: 19.5.2015, 10:30 - 12:00 Uhr

Ort:
Restaurant Kupferdachl
Schotteng. 7, 1010 Wien

Url: www.volksbegehren-eu-austritt.at 

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