2015-05-05

Herkunftsland- oder Anerkennungsprinzip




Das Herkunftslandprinzip steht nicht im EU-Vertrag von Lissabon, wird aber praktiziert. 
Es bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind, auch in Österreich zugelassen werden müssen. Entgegen dem im EU-Vertrag stehenden Bestimmungslandprinzip. Wenn Spanien zum Beispiel billige Äpfel auf den Markt wirft und behauptet, diese seien gesund, dann sind sie verkehrsfähig, und wir müssen das auch in Österreich akzeptieren. Auch wenn diese gentechnisch verändert wurden.

Heimische Vorschriften und Standards werden umgangen: Auch wenn die Erzeugung von bestimmten Waren durch Kinderarbeit oder Lohnsklaven erfolgte und auf die Umwelt nicht Rücksicht genommen wurde gilt das Herkunftsland- oder Anerkennungsprinzip.

Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des
Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen:z.B. müssen immer mehr Bauern
und Mittelstandsbetriebe aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses. Betriebe können andere Rechtsnormen ausnutzen. 1
 

Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen
einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und
in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können
polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen
Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig
werden und die Löhne drücken.

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