2013-04-06

Verfassungsgericht Österreich: ESM nicht verfassungswidrig!

Die Anträge werden abgewiesen! Aber:
Der wichtigste positive Satz der Entscheidung des VfGH ist:
Eine finanziell unbegrenzte "Nachschusspflicht" Österreichs an den ESM besteht nicht. 

Das heißt: Wenn der derzeitige Rahmen des ESM (700 Milliarden Euro) erhöht werden soll, muss die österreichische Bundesregierung wieder zustimmen. 

Die Zukunft Österreichs hängt also von den regierenden Parteien ab. Schöne Aussichten! Aber das Wahlrecht gibt es noch. Welche Parteien sind für eine Volksabstimmung über ESM oder über den Euro? Oder gar über den Verbleib Österreichs in der EU? 

Ein Drittel im Nationalrat könnten so ein Gesetz aufhalten. 

Kommentar der FPÖ







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