Das mit insgesamt 9964 (angenommen wurden 9270)U-Erklärungen im Bundesministerium für Inneres eingereichte Volksbegehren für Österreichs Austritt aus der Europäischen Union wurde vom Innenminsisterium abgewiesen. Es blieb nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof Österreich um Rechtschutz vor der Regierung zu bekommen. Die Verfassungsbeschwerde wurde fristgerecht beim Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH) eingereicht. Der Rechtschutz wurde aber wieder verwehrt!
Das Volksbegehren wurde neu gestartet. Alle müssen neu unterschreiben! >>>mehr >>>
Frist: Anfang Dezember 2014!
Mittlerweile sind etwa 5000 gültige U-Erklärungen bei uns eingelangt.
Einreichung des Volksbegehrens
Fotos der Einreichung
Pressekonferenz am 20. Dezember 2011 im Österreichischen Parlament
Video
Fotos der Einreichung
Pressekonferenz am 20. Dezember 2011 im Österreichischen Parlament
Video
Gedanken zur Abweisung des Volksbegehrens
Stellungnahme zur Gegenschrift des Innenministeriums
Presseaussendung zum Prüfungsbeschluss des VfGH
Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichts Österreich
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