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TTIP: Streng geheim werden Umwelt- und Tierschutzgesetze untergraben
TTIP würde europäische TS-Gesetze untergraben Dies bestätigte auch kürzlich das Umweltinstitut München: Ein soeben bekannt gewordenes internes Papier der EU-Kommission zu TTIP bestätigt, daß die USA zukünftig ein Mitspracherecht bei europäischen Gesetzesvorhaben erhalten sollen! Ziel des Vorschlags ist eine Art "Frühwarnsystem" für neue Gesetze, die den Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen behindern könnten. Die sogenannte „regulatorische Kooperation“ würde die Hürden für neue Gesetze zum Schutz von Umwelt, Tierschutz und Gesundheit erhöhen. In Europa stünden dann zum Beispiel geplante Verbote für hormonell wirksame Chemikalien oder die Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Genfütterung auf dem Spiel. Die einzig sichere Möglichkeit für Österreich, diesem zukünftigen Wahnsinn zu entkommen, wäre ein frühestmöglicher Austritt aus der undemokratischen, von Lobbyisten, Konzernen, Großbanken und Kriegstreibern diktierten EU! Mehr dazu auf www.volksbegehren-eu-austritt.at, oder www.facebook.com/pages/Volksbegehren-EU-Austritt www.youtube.com https://plus.google.com https://twitter.com/EUAustrittsVB *** Forum österreichischer Katholiken: Bei den Verhandlungen der Europäischen Kommission über das Transatlantische Handels und Investitionsabkommen TTIP geht es um Grundfragen der EU-Politik, die alle EUMitgliedsstaaten und deren Bürger/innen entscheidend betreffen. Sollten die Verhandlungen trotz vieler Vorbehalte und Bedenken seitens politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen von den Verantwortlichen wieder aufgenommen werden, erwartet der KLRÖ, dass künftig folgenden inhaltlichen und meritorischen Forderungen unter allen Umständen Rechnung getragen wird: - Bei dem angestrebten Abkommen geht es nicht allein um Fragen der Wirtschaft und des Handels, sondern um zentrale gesellschaftliche Probleme, die verschiedene Bereiche des Gemeinwohls mit Auswirkungen insbesondere auf Gesundheit, Rechtssicherheit, Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz etc. betreffen. Überall dort sind „nichttarifäre Handelshemmnisse“, um die es hauptsächlich geht, wegen ihrer zum Teil sehr langen Tradition von grundlegender Bedeutung. Dieser Tatsache muss bei den Verhandlungen durch entsprechende Zusammensetzung der Verhandlungsteams und die Festlegung der zu konsultierenden Institutionen, aber auch durch die frühzeitige Einbindung der maßgeblichen politischen Instanzen in der EU und in den Mitgliedsstaaten während der Erarbeitung des Abkommens bestmöglich entsprochen werden. - Der Ablauf der Verhandlungen muss deshalb auch deutlich demokratischer angelegt werden (z.B. effektive Einbindung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in einer früheren Phase deutlich vor Abschluss der Verhandlungen und nicht erst bezüglich des ausformulierten „Endproduktes“). Inzwischen sind ja immerhin schon aufgrund der Kritik und des Drucks der Öffentlichkeit viel mehr Informationen und sogar die zur Geheimhaltung bestimmten „Leitlinien“ bekannt geworden. - Das Abkommen darf nicht zu einer Aushebelung oder Aufweichung („Aushöhlung“) der oftmals mühsam erreichten Standards in der EU führen (z.B. im Umweltbereich, bei Nahrungsmitteln, bei der Zulassung von Medikamenten). Das offizielle Versprechen, „These rules cannot be allowed to restrict the right of the European Union or its Member States to make policy in the public interest on matters such as health, safety, consumer protection or the environment” (Website der EU-Kommission), muss strikt eingehalten werden (überdies ist dafür Vorsorge zu treffen, dass Verstöße dagegen auch sanktioniert werden können). Es muss gemäß den „Leitlinien“ auch wirklich gelten: „In dem Abkommen sollte anerkannt werden, dass die nachhaltige Entwicklung ein vorrangiges Ziel der Vertragsparteien ist und dass sie anstreben, die Einhaltung internationaler Übereinkünfte und Normen in den Bereichen Umwelt und Arbeit zu gewährleisten und zu erleichtern, wobei ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gefördert werden soll. In dem Abkommen sollte anerkannt werden, dass die Vertragsparteien den Handel oder ausländische Direktinvestitionen nicht dadurch fördern werden, dass sie das Niveau der internen Rechtsvorschriften und Normen in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsrecht oder Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz senken oder die Kernarbeitsnormen oder die Politik und die Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt lockern.“ (Leitlinien Nr.8, vgl. Nr. 25). - Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass jeweils das Recht des Bestimmungs- /Verbrauchslandes verbindlich bleibt. In diesem Sinne darf es auch zu keiner Aushöhlung des in Europa bisher geltenden Vorsorge- und Verursacherprinzips kommen. - Weiters ist davon auszugehen, dass Standards insbesondere im Sozial- und Umweltbereich weiterzuentwickeln sein werden. Dabei darf es aber nicht zu Rückschritten und Aufgabe des bereits Erreichten kommen. Auch dies ist bei den Verhandlungen entsprechend zu beachten. - Rechte und Vorteile für Konzerne dürfen nicht ex lege zu Einschränkungen von Konsumentenrechten und Nachteilen für Konsumenten führen. - Klagerechte der Konzerne und die Einrichtung von Schiedsgerichten müssen unter Beachtung der europäischen Rechtsnormen erfolgen und dürfen nicht über europäisches Recht gestellt werden und dort, wo nationale Rechte gelten, nicht die nationalen Rechte ausschalten bzw. unwirksam machen. Es ist unannehmbar, dass ein Staat zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden kann, weil er hohe Standards verwirklicht. Es muss gesichert sein, dass weder Druck noch Angst vor Kompensationszahlungen Staaten daran hindern, weitere Verbesserungen von Standards und Schutzbestimmungen vorzunehmen. - Die Online-Konsultation der Kommission zur Frage des Investitionsschutzabkommens wird begrüßt. Allerdings ist sie derzeit nur in englischer Sprache vorhanden. Wenn sich trotz der vielen Proteste und des Moratoriums die Bedingungen für die Verhandlungen nicht ändern sollten, dann bitten wir Sie, entsprechend Ihren Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass diese im obigen Sinn geändert werden, bzw. ein allfälliges Abkommen, bei dem sich nicht Entscheidendes geändert hat, nach Kräften zu bekämpfen und/oder abzulehnen. (KLRÖ) |
2015-01-31
EU/USA - TTIP: Die einzig sichere Möglichkeit für Österreich, diesem zukünftigen Wahnsinn zu entkommen, wäre ein frühestmöglicher Austritt aus der undemokratischen, von Lobbyisten, Konzernen, Großbanken und Kriegstreibern diktierten EU
von Dr. Franz-Josef Plank
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