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"EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN"
Einleitungsantrag und Stattgebung
Entscheidung der Bundesministerin für Inneres vom 7. Jänner 2015 als pdf-Datei (165 kB; Verlautbarung gemäß § 5 Abs. 4 des Volksbegehrengesetzes 1973).
Die Bundesministerin für Inneres hat am 7. Jänner 2015 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN" stattgegeben; gleichzeitig hat sie festgelegt:
Die Bundesministerin für Inneres hat am 7. Jänner 2015 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN" stattgegeben; gleichzeitig hat sie festgelegt:
Stichtag:
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20. Mai 2015 |
Beginn des Eintragungszeitraumes:
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24. Juni 2015 |
Ende des Eintragungszeitraumes:
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1. Juli 2015 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen
Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen
ist, beschließen."
Begründung zum Volksbegehren (pdf Datei, 858 kB)
Bevollmächtigte:
Inge Rauscher, Übersetzerin i.R.
Als Stellvertreter und als Stellvertreterinnen der Bevollmächtigten wurden nominiert:
Helmut Schramm, Angestellter
Mag. Markus Lechner, Beamter i.R.
Renate Zittmayr, Bäuerin
Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwältin
(Quelle: BMI)
"Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen
Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen
ist, beschließen."
Begründung zum Volksbegehren (pdf Datei, 858 kB)
Bevollmächtigte:
Inge Rauscher, Übersetzerin i.R.
Als Stellvertreter und als Stellvertreterinnen der Bevollmächtigten wurden nominiert:
Helmut Schramm, Angestellter
Mag. Markus Lechner, Beamter i.R.
Renate Zittmayr, Bäuerin
Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwältin
(Quelle: BMI)
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