von Helmut Schramm
Die EU ist in ihren Funktionen bereits ein illegaler Bundesstaat mit einer gemeinsamen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nicht nur aufgrund der gemeinsamen Außen- Sicherheits- u. Verteidigungspolitik – diese schließt mehr und mehr die eigene Verteidigung der Mitgliedstaaten aus- sondern auch beispielsweise wegen neuen Zuständigkeitsordnung des Vertrages von Lissabon.
Die Landesverteidigung wird
unzulässig geschwächt – siehe Heeresbudgetkürzungen und Kasernenschließungen
bzw. Umwidmungen. 13 Kasernen wurden bereits geschlossen, aber für Auslandseinsätze des Bundesheeres wird
weiterhin investiert.
Die EU-Verträge stellen die
Weichen nicht nur im wirtschaftlichen sondern auch im militärischen Bereich auf
Großstaat und Großmacht. Die EU als Teil der internationalen Wirtschaft spielt
im neoliberalen Ausbeutersystem mit, zu
Lasten der Schwachen. Die Grundfreiheiten sind
schon der Grundfehler der EU. Die Schere zwischen Arm und Reich geht dadurch
ständig auseinander, das Niveau sinkt. Dieses System will auch militärisch
abgesichert sein. Nach dem Motto, wer nicht mitmacht, der wird allen Mitteln „demokratisiert“. Die EU-Verträge sprechen eine eindeutige
Sprache. Es wurden EU-Schlachttruppen für moderne „High-Tech-Kriege geschaffen.
Es geht um geostrategische Vorteile und um Rohstoffe.
Die Kehrseite dieses Wahnsinns?
Tod, Elend, Armut, Hunger, Vertreibung, Bürgerkriege.
Jean Ziegler beschreibt diese
Ungerechtigkeit in seinem Buch „Wir lassen Sie verhungern“ eindrücklich: „Alle
fünf Sekunden verhungert ein Kind unter zehn Jahren. 57000 Menschen sterben pro
Tag an Hunger. Eine Milliarde Menschen sind permanent schwerst
unterernährt“.
Trotz Warnungen von führenden
Ökonomen wie Joseph Stiglitz und Paul Krugman welche
die neoliberale Idee als gescheitert
ansehen, wird weiter der Weg fürs Kapital freigemacht. Auch mit militärischen
Mitteln. Dazu wurde auch eine EU-Verteidigungsagentur geschaffen. In einen „Anschubfonds“ für
EU-Militäraufgaben wird von allen EU-Staaten eingezahlt. Die Verteidigung der
EU beginnt mitunter im fernen Ausland, so wie in Afghanistan oder in
Nordafrika. Wenn nötig auch ohne Uno-Mandat.
Durch die "Gemeinsame Außen-
und Verteidigungspolitik" der EU, insbesondere seit Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages, hat sich die Europäische Union ein begrenztes "ius ad
bellum" (Recht zum Kriege) gegeben. Diese EU-Missionen können auch Kriege
auf der ganzen Welt gegen den Terror sein. Terrorismus ist ein schwer definierbarer
Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland lässt sich der
Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung des Drittlandes rechtfertigen.
Diese Friedenspolitik genannte Außen- und Sicherheitspolitik hat sich offen vom
UNO-Gewaltverbot gelöst. Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der
Aufrüstungsverpflichtung und gemeinsamer Verteidigung – auch im fernen Ausland
- ist gegen die Neutralität und ein Beweis des funktionalen Bundesstaats EU.
Große Kriege oder gar Weltkriege verantworten
immer nur Großmächte, Großstaaten und Großreiche wie die EU.
Der Frieden ist das Wichtigste im
Leben. „Frieden schaffen“ und verhandeln statt Krieg zu führen, ist immer die
bessere Lösung. Die EU beteiligt sich dagegen an US/Nato-Kriegen und gefährdet
auch derzeit im Ukraine-Konflikt den Frieden. Österreich muss sich da klar zur
Neutralität bekennen und sich auch demnach verhalten.
Der Historiker Dr. Wolfgang Hingst
– er ist auch Buchautor - sein für mich bestes Werk heißt „Paradies oder
Weltuntergang“ - zur Neutralität:
.
Im Moskauer Memorandum (April 1955), das den Weg zum Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 öffnete, verpflichtete sich Österreich, "immerwährend eine Neutralität derart zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 7. Juni 1955 wurde durch einen im Nationalrat einstimmig angenommenen Entschließungsantrag die immerwährende Neutralität Österreichs feierlich proklamiert.
Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter: "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
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Im Moskauer Memorandum (April 1955), das den Weg zum Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 öffnete, verpflichtete sich Österreich, "immerwährend eine Neutralität derart zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 7. Juni 1955 wurde durch einen im Nationalrat einstimmig angenommenen Entschließungsantrag die immerwährende Neutralität Österreichs feierlich proklamiert.
Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter: "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
Österreich ist der EU 1995 als
neutrales Land beigetreten. Die Regierung hat vor der EU-Volksabstimmung am 12.
Juni 1994 zugesichert, dass die immerwährende Neutralität des Landes erhalten
bleibt.
Die Geschichte lehrt, dass die
Neutralität Österreich nicht von Moskau aufgezwungen wurde. Es ging der
Sowjetunion um "Neutralität als Garantie von Österreichs
Unabhängigkeit"
Ex-Bundesminister für Justiz Professor
Hans Richard Klecatsky – er unterstützt das EU-Austritts-Volksbegehren über die
Neutralität:
„Das Neutralitätsverfassungsgesetz
gehört zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und
dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten
Republik.“
„Die immerwährende Neutralität wurde
auch noch unter den besonderen Schutz, der auch für sich in alle Zukunft
weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der „umfassenden
Landesverteidigung“ gestellt.
Die Neutralität ist also mit der
äußeren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren
inneren „Baugesetzen“ oder „Grundprinzipien“, mit ihrem Werden und ihrer
Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes
„immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ verknüpft – somit eine die
einfachen, nicht „immerwährenden“ Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende
und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art. 23f von vorneherein
begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche
ausschließlich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt.
Art. 9a B-VG sagt:
„Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist
es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des
Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung
der immerwährenden Neutralität.
Professor Erwin Bader zur
Neutralität:
Das Nationsbewusstsein Österreichs
vereinigte sich angesichts der geschichtlichen Erfahrung mit dem
Neutralitätsbewusstsein. Denn die Landesverteidigung wurde wegen der Erinnerung
an die Kriegsgreuel im Zweiten Weltkrieg, in welchem die Kriegshetze
Nazideutschlands mit dem Gedanken der Landesverteidigung beschönigt wurde, mit
dem Neutralitätsgedanken verknüpft. «Nie wieder Krieg!» hieß es nach 1945; wenn
der Österreicher dennoch seine Heimat verteidigen wird, dann in der
Überzeugung, dass die Neutralität keine Kriegshetze mehr ermöglicht, sondern
den Frieden fördert!
Nicht nur in Österreich, sondern
auch in der Schweiz, dem erklärten Vorbild der österreichischen Neutralität,
wurde - vor allem als Folge der internationalen Entstehungskonstellation - die
Unauflöslichkeit der österreichischen Neutralitätsverpflichtung angenommen.
Bezüglich der Schweiz, deren Neutralität von den seinerzeitigen Großmächten am
Wiener Kongress 1815 ausgehandelt worden war, herrschte die Meinung, dass nur
das Volk (was nicht zu erwarten war) eine Abänderung von der immerwährenden
Neutralität beschließen könnte. Aber Österreich habe darüber hinaus von sich
aus und in überzeugender Weise freiwillig die Unauflöslichkeit der Neutralität
verfassungsmäßig verankert, indem ausdrücklich festgeschrieben worden war, dass
diese «in aller Zukunft» gelten sollte, folglich auch die zukünftigen
Generationen bindet. Immerwährende Neutralität bedeutet vor allem strikte
Nichtbeteiligung an allen Bündnissen, welche geeignet sind, im Falle eines
Krieges Beistandspflichten einzufordern, insbesondere an Militärbündnissen.
Professor Bader erinnert auch an
den Neutralitätsvorbehalt von Alois Mock 1989, der ausdrücklich bei dem
Beitrittsansuchen festgelegt wurde:
„Man geht davon aus, dass es auch als Mitglied
der Europäischen Gemeinschaft aufgrund des Beitrittsvertrages in der Lage sein
wird, die ihm aus seinem Status als immerwährend neutraler Staat erfließenden
rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Neutralitätspolitik als
spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa
fortzusetzen“.
Aber es ist anders: Neutralitätswidrig
trägt Österreich schon seit Jahren wirtschaftliche EU-Sanktionen gegen andere Staaten
mit und beteiligt sich mit dem Bundesheer an kriegerischen Missionen, schickt
teilweise hunderte Soldaten in ausländische Kriegsgebiete.
„Seit 1960 haben mehr als 90.000
österreichische Soldaten an über 50 internationalen militärischen Missionen teilgenommen“,
erfährt man auf der Webseite des Bundesheeres.
Bundesheer baut Einsatz in Afrika
aus
Auch ein "robuster"
Einsatz wie etwa im Tschad, bei dem auch aktive Kampfhandlungen gesetzt werden
können, ist bei entsprechendem UNO-Mandat für Klug vorstellbar, so gestern in
den Medien. Im Tschad hätten die Österreicher Fähigkeiten und Kenntnisse
gewonnen, die nicht verloren gehen sollen, hieß es aus dem
Verteidigungsministerium.
Ich meine, dass es auch durch die
Uno unzulässig ist, die Neutralität Österreichs zu gefährden oder auszuhöhlen.
Zu den Vereinten Nationen und zur
Ukraine-Krise einige Überlegungen von Professor Hans Köchler, - er ist
Uni-Professor in Innsbruck und hat Funktionen in der UNO - aus der Wochenzeitung „Zeit-Fragen“:
Der Sicherheitsrat ist faktisch
eine Instanz, die unanfechtbar ist. Es gibt im Rahmen der UNO-Charta keine
Gewaltenteilung, und das heißt konkret, was den Sicherheitsrat betrifft, es
gibt nicht so etwas wie einen Verfassungsgerichtshof der Vereinten Nationen, der
überprüfen könnte, ob der Sicherheitsrat Beschlüsse - gemäß der Charta der
Vereinten Nationen- gefasst hat.
Vor allem ist die UNO ja leider
jetzt schon lange nicht mehr imstande, die zentrale Funktion zu erfüllen, für
die sie geschaffen worden war, nämlich den Frieden zu garantieren. Jetzt ist es
so, dass im Namen dieser Organisation Aggressionskriege geführt werden. Das ist
wirklich eine völlige Verkehrung der Zielsetzung der Charta der Vereinten
Nationen (…)
Sinngemäß hat der ständige Sicherheitsrat
hat Vetorecht, ist aber selbst von eventuellen Sanktionen ausgenommen, weil
dann das betreffende Land gegen sich stimmen müsste.
Ein Beispiel: Die USA haben 2003
den Irak angegriffen und in der Folge besetzt. Da kein Land bereit ist, gegen
sich selbst Zwangsmassnahmen zu beschließen, war es im Sicherheitsrat nicht
möglich, dagegen etwas zu tun.
Und zum
EU/Nato/Russland/Ukraine-Konflikt:
Der Konflikt im Gebiet der
östlichen Ukraine kann nur auf politischer Ebene gelöst werden: auf der Basis
von (a) der Anerkennung des Rechts auf Selbstverwaltung, (b) dem Föderalismus
und (c) einem internationalen Status der Neutralität der Republik Ukraine.
(…) Um einen dauerhaften Frieden zu erreichen, werden sich alle Parteien auf das Recht auf Selbstverwaltung der Menschen in der Konfliktzone einigen müssen. Im modernen Völkerrecht ist das Recht auf Selbstbestimmung das Kernstück, das die Wurzel von Demokratie und Legitimität jedes politischen Systems bildet“ (…)
(…) Um einen dauerhaften Frieden zu erreichen, werden sich alle Parteien auf das Recht auf Selbstverwaltung der Menschen in der Konfliktzone einigen müssen. Im modernen Völkerrecht ist das Recht auf Selbstbestimmung das Kernstück, das die Wurzel von Demokratie und Legitimität jedes politischen Systems bildet“ (…)
Im Zusammenhang mit der UNO möchte
ich noch auf die Rede des russischen Außenministers Segej Lawrow an der 51.Münchner Sicherheitskonferenz am 7.Februar 2015 hinweisen, welche die
Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in der aktuellen Ausgabe veröffentlichte. Ein
Auszug:
Die Konstruktion der Stabilität,
die sich auf die UN-Satzung und die Prinzipien von Helsinki gestützt hat, ist
schon lange untergraben worden – durch die Handlungen der USA und ihrer
Verbündeten in Jugoslawien (die Bombardements dort), im Irak, in Libyen, mit
der Erweiterung der Nato nach Osten und der Schaffung von neuen
Demarkationslinien. Das Projekt der Errichtung eines «europäischen Hauses» ist
gerade deshalb nicht umgesetzt worden, weil unsere Partner im Westen sich nicht
von den Interessen der Schaffung einer offenen Sicherheitsarchitektur bei gegenseitiger
Achtung der Interessen leiten liessen, sondern von den Illusionen und
Überzeugungen der Sieger im Kalten Krieg. Die im Rahmen der OSZE und des
Russland-Nato-Rates feierlich angenommenen Verpflichtungen, die eigene
Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit der anderen zu gewährleisten, wurden
in der Praxis ignoriert.
Und was machen unsere Politiker?
Sie beschließen eine Bundesverfassungsänderung,
welche die Neutralität aushöhlt, der Art. 23f, jetzt 23j.
Sie stimmen für EU-Sanktionen
gegen Russland.
Sie beschließen eine so genannte Sicherheitsstrategie
für Österreich.
Auszüge daraus:
Österreich wird sich an der
Sicherheitspolitik der EU in allen ihren Dimensionen beteiligen.
Österreich wird als Mitglied der
EU die GASP aktiv mitgestalten und sich im Rahmen seiner Kapazitäten weiter am
gesamten Spektrum der im EUV genannten Arten von GSVP-Aktivitäten,
einschließlich der Battlegroups, beteiligen.
Beteiligung an der gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik,
die zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen kann Art.
Angemessene Beteiligung an
Maßnahmen, Missionen und Operationen des internationalen Krisenmanagements,
gemäß den definierten Kriterien für die Teilnahme an Missionen
und Operationen.
Nachdrücklicher Einsatz für
friedliche Lösungen von Konflikt- und Krisensituationen,
vor allem am Balkan, im Nahen
Osten und Nordafrika sowie auch in Afrika südlich der
Sahara.
Es ginge aber anders, die Schweiz
mit ihrer bewaffneter Neutralität und direkten Demokratie zeigt es vor. Keine
Kriege durch Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung.
Die Eidgenossen haben die Auswüchse des
egoistischen EU-Neoliberalismus nicht
mitgemacht. Die Direkte Demokratie bewahrte die Schweiz auch vor dem
Nationalsozialismus und einem Angriff Hitlerdeutschlands. Das Friedensprojekt
schlechthin ist die Schweiz, ihr gebührt der Nobelpreis, nicht der EU.
Alle politischen
Fehlentscheidungen können in der Schweiz vom Volk wieder rückgängig gemacht
werden. Frieden durch Neutralität und direkte Demokratie nach Schweizer Modell
ist aber für das EU-Mitgliedsland Österreich nicht möglich.
Die EU-Militärverfassung geht über ein Verteidigungsbündnis,
wie es der Nordatlantikvertrag begründet sogar noch hinaus, sagt das deutsche
Bundesverfassungsgericht. In so einem
Militärbündnis hat ein neutrales Land,
wie Österreich nichts verloren.
Ich meine, dass neutralitätskonform
der Art. 23 j des B-VG wieder
abgeschafft werden muss, weil er gegen die ursprüngliche Neutralität gerichtet
ist. Er ermöglicht die Teilnahme an Auslandseinsätzen des Bundesheeres und
wirtschaftliche Sanktionen Österreich gegen andere Staaten.
Große Kriege und Weltkriege verantworten immer nur große Staaten, die nie
demokratisch sein können. Demokratie heißt nämlich, dass alle Staatsbürger das
Sagen haben. Niemand darf über andere herrschen. Je kleiner die Einheit, desto
größer die Chance auf Demokratie. Das Ideal wäre, dass alle Menschen unter den
eigenen Gesetzen leben könnten, dann wären sie frei. Je kleiner die Einheit,
desto größer ist die Chance diesen Idealzustand zu verwirklichen.
In Europa aber geht es mit den
repräsentativen Demokratien bergab. Sicherlich hat es in der europäischen
Geschichte in der Nachkriegszeit schon Zeiten gegeben, in denen die
Repräsentanten der Staaten sich mehr bemühten den Willen der Staatsbürger zu
erkennen und diesen in Gesetze fassten. Seit der Mitgliedschaft Österreichs in
der EU ist die Demokratie in noch weitere Ferne gerückt.
Denn wir leben heute unter
EU-Gesetzen, die von irgendwelchen
Hintergrundlobbyisten der Hochfinanz, der Wirtschaft, des Militärs oder
sonstigen Eliten vorgeschlagen und wahrscheinlich auf verfasst werden. Die
Völker dürfen darüber nicht abstimmen. Auch das Europäische Parlament genügt
bei weitem nicht der Demokratie.
Das Europäische Parlament stärkt nämlich
nur die Rechtsetzung, kann von sich aus keine Gesetze beschließen. Es ist kein
echtes Parlament, nur eine Versammlung der Vertreter der Mitgliedsstaaten, so
das deutsche Bundesverfassungsgericht. Über militärische Entscheidungen der
Nato und des Rates wird das so genannte Europäische Parlament bestenfalls nur
informiert und gehört.
Unsere so genannten Volksvertreter
stimmen regelmäßig zu was Brüssel beschließt und versprechen dann daheim das
Blaue vom Himmel um wiedergewählt zu werden. Wichtige Entscheidungen müssen vom
Volk erlaubt werden, so wie die EU- Entwicklung zur Militärmacht, die Sanktions-
u. Kriegspolitik der EU und den anstehenden Handelsvertrag mit den USA und
Kanada. Die Mehrheit in Österreich würde z.B. TTIP nicht zulassen.
Und es genügt dem Grundrecht jedes
Bürgers nicht, Volksvertreter zu haben, die in Wirklichkeit nichts mehr zu
bestimmen haben – alle wichtigen Gesetze beschließt die EU. Das Ja Österreichs
zur Neutralität muss ernst genommen werden.
Österreich braucht mehr Kontrolle
der Macht, mehr unmittelbare Demokratie, eine glaubwürdige Neutralität,
wirkliche Freiheit durch echte politische Mitsprache. Beispiel ist die direkte
Demokratie und Neutralität nach dem Erfolgsmodell Schweiz.
Neutralität bedeutet einen
wichtigen Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal
gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und
diese besteht seit Jahrhunderten. Auch
Bruno Kreisky sah das so.
Ein Volk wie Österreich ringt
nicht 10 Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität
und Freiheit als immerwährend neutraler Staat, um dies 70 Jahre später den
Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU zu
unterwerfen. Wir wollen Frieden durch Neutralität. Der Wille der Bürger eines
Volkes neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Figl 1955 den
Österreichern und den Völkern der Welt versprach, ist in jedem Fall zu
respektieren. Alle Umfragen haben ergeben, dass die Österreicher neutral sein
wollen. Ein Neutralitätsvolksbegehren
war schon einmal erfolgreich. Der Wille des Volkes muss gelten. Das garantiert
Frieden und Freiheit.
Österreich ohne EU könnte wie die Schweiz das
Internationale Rote Kreuz IKRK und die Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit Deza unterstützen und stärken und die direkte Demokratie
einführen. Dieses Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU ist
eine große Chance für alle, die mit dieser Entwicklung nicht einverstanden sind
und auch begriffen haben, dass eine Reform der EU nicht möglich ist.
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