2015-02-25

Die EU gefährdet den Frieden und die Neutralität Österreichs





von Helmut Schramm

Die  EU ist in ihren Funktionen bereits ein illegaler Bundesstaat mit einer gemeinsamen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nicht nur aufgrund der gemeinsamen Außen- Sicherheits- u. Verteidigungspolitik – diese schließt mehr und mehr die eigene Verteidigung der Mitgliedstaaten aus- sondern auch beispielsweise wegen neuen Zuständigkeitsordnung des Vertrages von Lissabon.

Die Landesverteidigung wird unzulässig geschwächt – siehe Heeresbudgetkürzungen und Kasernenschließungen bzw. Umwidmungen. 13 Kasernen wurden bereits geschlossen, aber  für Auslandseinsätze des Bundesheeres wird weiterhin investiert.

Die EU-Verträge stellen die Weichen nicht nur im wirtschaftlichen sondern auch im militärischen Bereich auf Großstaat und Großmacht. Die EU als Teil der internationalen Wirtschaft spielt im  neoliberalen Ausbeutersystem mit, zu Lasten der Schwachen. Die Grundfreiheiten sind  schon der Grundfehler der EU. Die Schere zwischen Arm und Reich geht dadurch ständig auseinander, das Niveau sinkt. Dieses System will auch militärisch abgesichert sein. Nach dem Motto, wer nicht mitmacht, der wird allen Mitteln „demokratisiert“.  Die EU-Verträge sprechen eine eindeutige Sprache. Es wurden EU-Schlachttruppen für moderne „High-Tech-Kriege geschaffen. Es geht um geostrategische Vorteile und um Rohstoffe.

Die Kehrseite dieses Wahnsinns? Tod, Elend, Armut, Hunger, Vertreibung, Bürgerkriege.

Jean Ziegler beschreibt diese Ungerechtigkeit in seinem Buch „Wir lassen Sie verhungern“ eindrücklich: „Alle fünf Sekunden verhungert ein Kind unter zehn Jahren. 57000 Menschen sterben pro Tag an Hunger. Eine Milliarde Menschen sind permanent schwerst unterernährt“.    
Trotz Warnungen von führenden Ökonomen wie Joseph Stiglitz und Paul Krugman welche
die neoliberale Idee als gescheitert ansehen, wird weiter der Weg fürs Kapital freigemacht. Auch mit militärischen Mitteln. Dazu wurde auch eine EU-Verteidigungsagentur geschaffen.  In einen „Anschubfonds“ für EU-Militäraufgaben wird von allen EU-Staaten eingezahlt. Die Verteidigung der EU beginnt mitunter im fernen Ausland, so wie in Afghanistan oder in Nordafrika. Wenn nötig auch ohne Uno-Mandat.
Durch die "Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik" der EU, insbesondere seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages, hat sich die Europäische Union ein begrenztes "ius ad bellum" (Recht zum Kriege) gegeben. Diese EU-Missionen können auch Kriege auf der ganzen Welt gegen den Terror sein. Terrorismus ist ein schwer defi­nierbarer Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland lässt sich der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung des Drittlandes rechtferti­gen. Diese Friedenspolitik genannte Außen- und Sicherheits­politik hat sich offen vom UNO-Gewaltverbot gelöst. Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der Aufrüstungsverpflichtung und gemeinsamer Verteidigung – auch im fernen Ausland - ist gegen die Neutralität und ein Beweis des funktionalen Bundesstaats EU. Große Kriege oder gar Weltkriege  verantworten immer nur Großmächte, Großstaaten und Großreiche wie die EU.

Der Frieden ist das Wichtigste im Leben. „Frieden schaffen“ und verhandeln statt Krieg zu führen, ist immer die bessere Lösung. Die EU beteiligt sich dagegen an US/Nato-Kriegen und gefährdet auch derzeit im Ukraine-Konflikt den Frieden. Österreich muss sich da klar zur Neutralität bekennen und sich auch demnach verhalten.


Der Historiker Dr. Wolfgang Hingst – er ist auch Buchautor - sein für mich bestes Werk heißt „Paradies oder Weltuntergang“ -  zur  Neutralität:
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Im Moskauer Memorandum (April 1955), das den Weg zum Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 öffnete, verpflichtete sich Österreich, "immerwährend eine Neutralität derart zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 7. Juni 1955 wurde durch einen im Nationalrat einstimmig angenommenen Entschließungsantrag die immerwährende Neutralität Österreichs feierlich proklamiert.

Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter:  "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."

Österreich ist der EU 1995 als neutrales Land beigetreten. Die Regierung hat vor der EU-Volksabstimmung am 12. Juni 1994 zugesichert, dass die immerwährende Neutralität des Landes erhalten bleibt.
Die Geschichte lehrt, dass die Neutralität Österreich nicht von Moskau aufgezwungen wurde. Es ging der Sowjetunion um "Neutralität als Garantie von Österreichs Unabhängigkeit"


Ex-Bundesminister für Justiz Professor Hans Richard Klecatsky – er unterstützt das EU-Austritts-Volksbegehren über die Neutralität:

„Das Neutralitätsverfassungsgesetz gehört zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten Republik.“
„Die immerwährende Neutralität wurde auch noch unter den besonderen Schutz, der auch für sich in alle Zukunft weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der „umfassenden Landesverteidigung“ gestellt.
Die Neutralität ist also mit der äußeren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren inneren „Baugesetzen“ oder „Grundprinzipien“, mit ihrem Werden und ihrer Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ verknüpft – somit eine die einfachen, nicht „immerwährenden“ Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art. 23f von vorneherein begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche ausschließlich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt.
Art. 9a B-VG sagt: „Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.

Professor Erwin Bader zur Neutralität:

Das Nationsbewusstsein Österreichs vereinigte sich angesichts der geschichtlichen Erfahrung mit dem Neutralitätsbewusstsein. Denn die Landesverteidigung wurde wegen der Erinnerung an die Kriegsgreuel im Zweiten Weltkrieg, in welchem die Kriegshetze Nazideutschlands mit dem Gedanken der Landesverteidigung beschönigt wurde, mit dem Neutralitätsgedanken verknüpft. «Nie wieder Krieg!» hieß es nach 1945; wenn der Österreicher dennoch seine Heimat verteidigen wird, dann in der Überzeugung, dass die Neutralität keine Kriegshetze mehr ermöglicht, sondern den Frieden fördert!

Nicht nur in Österreich, sondern auch in der Schweiz, dem erklärten Vorbild der österreichischen Neutralität, wurde - vor allem als Folge der internationalen Entstehungskonstellation - die Unauflöslichkeit der österreichischen Neutralitätsverpflichtung angenommen. Bezüglich der Schweiz, deren Neutralität von den seinerzeitigen Großmächten am Wiener Kongress 1815 ausgehandelt worden war, herrschte die Meinung, dass nur das Volk (was nicht zu erwarten war) eine Abänderung von der immerwährenden Neutralität beschließen könnte. Aber Österreich habe darüber hinaus von sich aus und in überzeugender Weise freiwillig die Unauflöslichkeit der Neutralität verfassungsmäßig verankert, indem ausdrücklich festgeschrieben worden war, dass diese «in aller Zukunft» gelten sollte, folglich auch die zukünftigen Generationen bindet.  Immerwährende Neutralität bedeutet vor allem strikte Nichtbeteiligung an allen Bündnissen, welche geeignet sind, im Falle eines Krieges Beistandspflichten einzufordern, insbesondere an Militärbündnissen.

Professor Bader erinnert auch an den Neutralitätsvorbehalt von Alois Mock 1989, der ausdrücklich bei dem Beitrittsansuchen festgelegt wurde:

 „Man geht davon aus, dass es auch als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft aufgrund des Beitrittsvertrages in der Lage sein wird, die ihm aus seinem Status als immerwährend neutraler Staat erfließenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Neutralitätspolitik als spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa fortzusetzen“.

Aber es ist anders: Neutralitätswidrig trägt Österreich schon seit Jahren wirtschaftliche EU-Sanktionen gegen andere Staaten mit und beteiligt sich mit dem Bundesheer an kriegerischen Missionen, schickt teilweise hunderte Soldaten in ausländische Kriegsgebiete.

 „Seit 1960 haben mehr als 90.000 österreichische Soldaten an über 50 internationalen militärischen Missionen teilgenommen“, erfährt man auf der Webseite des Bundesheeres.  

Bundesheer baut Einsatz in Afrika aus

Auch ein "robuster" Einsatz wie etwa im Tschad, bei dem auch aktive Kampfhandlungen gesetzt werden können, ist bei entsprechendem UNO-Mandat für Klug vorstellbar, so gestern in den Medien. Im Tschad hätten die Österreicher Fähigkeiten und Kenntnisse gewonnen, die nicht verloren gehen sollen, hieß es aus dem Verteidigungsministerium.

Ich meine, dass es auch durch die Uno unzulässig ist, die Neutralität Österreichs zu gefährden oder auszuhöhlen.  

Zu den Vereinten Nationen und zur Ukraine-Krise einige Überlegungen von Professor Hans Köchler, - er ist Uni-Professor in Innsbruck und hat Funktionen in der UNO  - aus der Wochenzeitung „Zeit-Fragen“:

Der Sicherheitsrat ist faktisch eine Instanz, die unanfechtbar ist. Es gibt im Rahmen der UNO-Charta keine Gewaltenteilung, und das heißt konkret, was den Sicherheitsrat betrifft, es gibt nicht so etwas wie einen Verfassungsgerichtshof der Vereinten Nationen, der überprüfen könnte, ob der Sicherheitsrat Beschlüsse - gemäß der Charta der Vereinten Nationen- gefasst hat.

Vor allem ist die UNO ja leider jetzt schon lange nicht mehr imstande, die zentrale Funktion zu erfüllen, für die sie geschaffen worden war, nämlich den Frieden zu garantieren. Jetzt ist es so, dass im Namen dieser Organisation Aggressionskriege geführt werden. Das ist wirklich eine völlige Verkehrung der Zielsetzung der Charta der Vereinten Nationen (…)

Sinngemäß hat der ständige  Sicherheitsrat hat Vetorecht, ist aber selbst von eventuellen Sanktionen ausgenommen, weil dann das betreffende Land gegen sich stimmen müsste.

Ein Beispiel: Die USA haben 2003 den Irak angegriffen und in der Folge besetzt. Da kein Land bereit ist, gegen sich selbst Zwangsmass­nahmen zu beschließen, war es im Sicherheitsrat nicht möglich, dagegen etwas zu tun.

Und zum EU/Nato/Russland/Ukraine-Konflikt:

Der Konflikt im Gebiet der östlichen Ukraine kann nur auf politischer Ebene gelöst werden: auf der Basis von (a) der Anerkennung des Rechts auf Selbstverwaltung, (b) dem Föderalismus und (c) einem internationalen Status der Neutralität der Republik Ukraine.
(…) Um einen dauerhaften Frieden zu erreichen, werden sich alle Parteien auf das Recht auf Selbstverwaltung der Menschen in der Konfliktzone einigen müssen. Im modernen Völkerrecht ist das Recht auf Selbstbestimmung das Kernstück, das die Wurzel von Demokratie und Legitimität jedes politischen Systems bildet“ (…)

Im Zusammenhang mit der UNO möchte ich noch auf die Rede des russischen Außenministers Segej Lawrow an der 51.Münchner Sicherheitskonferenz am 7.Februar 2015 hinweisen, welche die Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in der aktuellen Ausgabe veröffentlichte. Ein Auszug:

Die Konstruktion der Stabilität, die sich auf die UN-Satzung und die Prinzipien von Helsinki gestützt hat, ist schon lange untergraben worden – durch die Handlungen der USA und ihrer Verbündeten in Jugoslawien (die Bombardements dort), im Irak, in Libyen, mit der Erweiterung der Nato nach Osten und der Schaffung von neuen Demarkationslinien. Das Projekt der Errichtung eines «europäischen Hauses» ist gerade deshalb nicht umgesetzt worden, weil unsere Partner im Westen sich nicht von den Interessen der Schaffung einer offenen Sicherheitsarchitektur bei gegenseitiger Achtung der Interessen leiten liessen, sondern von den Illusionen und Überzeugungen der Sieger im Kalten Krieg. Die im Rahmen der OSZE und des Russland-Nato-Rates feierlich angenommenen Verpflichtungen, die eigene Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit der anderen zu gewährleisten, wurden in der Praxis ignoriert.

Und was machen unsere Politiker?

Sie beschließen eine Bundesverfassungsänderung, welche die Neutralität aushöhlt, der Art. 23f, jetzt 23j.

Sie stimmen für EU-Sanktionen gegen Russland.

Sie beschließen eine so genannte Sicherheitsstrategie für Österreich.

Auszüge daraus:

Österreich wird sich an der Sicherheitspolitik der EU in allen ihren Dimensionen beteiligen.

Österreich wird als Mitglied der EU die GASP aktiv mitgestalten und sich im Rahmen seiner Kapazitäten weiter am gesamten Spektrum der im EUV genannten Arten von GSVP-Aktivitäten, einschließlich der Battlegroups, beteiligen.

Beteiligung an der gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik, die zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen kann Art.

Angemessene Beteiligung an Maßnahmen, Missionen und Operationen des internationalen Krisenmanagements, gemäß den definierten Kriterien für die Teilnahme an Missionen
und Operationen.

Nachdrücklicher Einsatz für friedliche Lösungen von Konflikt- und Krisensituationen,
vor allem am Balkan, im Nahen Osten und Nordafrika sowie auch in Afrika südlich der
Sahara.

Es ginge aber anders, die Schweiz mit ihrer bewaffneter Neutralität und direkten Demokratie zeigt es vor. Keine Kriege durch Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung.

 Die Eidgenossen haben die Auswüchse des egoistischen EU-Neoliberalismus  nicht mitgemacht. Die Direkte Demokratie bewahrte die Schweiz auch vor dem Nationalsozialismus und einem Angriff Hitlerdeutschlands. Das Friedensprojekt schlechthin ist die Schweiz, ihr gebührt der Nobelpreis, nicht der EU.

Alle politischen Fehlentscheidungen können in der Schweiz vom Volk wieder rückgängig gemacht werden. Frieden durch Neutralität und direkte Demokratie nach Schweizer Modell ist aber für das EU-Mitgliedsland Österreich nicht möglich.

Die  EU-Militärverfassung geht über ein Verteidigungsbündnis, wie es der Nordatlantikvertrag begründet sogar noch hinaus, sagt das deutsche Bundesverfassungsgericht.  In so einem Militärbündnis  hat ein neutrales Land, wie Österreich nichts verloren.

Ich meine, dass neutralitätskonform  der Art. 23 j des B-VG wieder abgeschafft werden muss, weil er gegen die ursprüngliche Neutralität gerichtet ist. Er ermöglicht die Teilnahme an Auslandseinsätzen des Bundesheeres und wirtschaftliche Sanktionen Österreich gegen andere Staaten.

Große Kriege und Weltkriege  verantworten immer nur große Staaten, die nie demokratisch sein können. Demokratie heißt nämlich, dass alle Staatsbürger das Sagen haben. Niemand darf über andere herrschen. Je kleiner die Einheit, desto größer die Chance auf Demokratie. Das Ideal wäre, dass alle Menschen unter den eigenen Gesetzen leben könnten, dann wären sie frei. Je kleiner die Einheit, desto größer ist die Chance diesen Idealzustand zu verwirklichen.

In Europa aber geht es mit den repräsentativen Demokratien bergab. Sicherlich hat es in der europäischen Geschichte in der Nachkriegszeit schon Zeiten gegeben, in denen die Repräsentanten der Staaten sich mehr bemühten den Willen der Staatsbürger zu erkennen und diesen in Gesetze fassten. Seit der Mitgliedschaft Österreichs in der EU ist die Demokratie in noch weitere Ferne gerückt.

Denn wir leben heute unter EU-Gesetzen,  die von irgendwelchen Hintergrundlobbyisten der Hochfinanz, der Wirtschaft, des Militärs oder sonstigen Eliten vorgeschlagen und wahrscheinlich auf verfasst werden. Die Völker dürfen darüber nicht abstimmen. Auch das Europäische Parlament genügt bei weitem nicht der Demokratie.    

Das Europäische Parlament stärkt nämlich nur die Rechtsetzung, kann von sich aus keine Gesetze beschließen. Es ist kein echtes Parlament, nur eine Versammlung der Vertreter der Mitgliedsstaaten, so das deutsche Bundesverfassungsgericht. Über militärische Entscheidungen der Nato und des Rates wird das so genannte Europäische Parlament bestenfalls nur informiert und gehört.

Unsere so genannten Volksvertreter stimmen regelmäßig zu was Brüssel beschließt und versprechen dann daheim das Blaue vom Himmel um wiedergewählt zu werden. Wichtige Entscheidungen müssen vom Volk erlaubt werden, so wie die EU- Entwicklung zur Militärmacht, die Sanktions- u. Kriegspolitik der EU und den anstehenden Handelsvertrag mit den USA und Kanada. Die Mehrheit in Österreich würde z.B. TTIP nicht zulassen.

Und es genügt dem Grundrecht jedes Bürgers nicht, Volksvertreter zu haben, die in Wirklichkeit nichts mehr zu bestimmen haben – alle wichtigen Gesetze beschließt die EU. Das Ja Österreichs zur Neutralität muss ernst genommen werden.

Österreich braucht mehr Kontrolle der Macht, mehr unmittelbare Demokratie, eine glaubwürdige Neutralität, wirkliche Freiheit durch echte politische Mitsprache. Beispiel ist die direkte Demokratie und Neutralität nach dem Erfolgsmodell Schweiz.
Neutralität bedeutet einen wichtigen Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und diese besteht seit Jahrhunderten.  Auch Bruno Kreisky sah das so.

Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität und Freiheit als immerwährend neutraler Staat, um dies 70 Jahre später den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU zu unterwerfen. Wir wollen Frieden durch Neutralität. Der Wille der Bürger eines Volkes neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Figl 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt versprach, ist in jedem Fall zu respektieren. Alle Umfragen haben ergeben, dass die Österreicher neutral sein wollen. Ein  Neutralitätsvolksbegehren war schon einmal erfolgreich. Der Wille des Volkes muss gelten. Das garantiert Frieden und Freiheit.

 Österreich ohne EU könnte wie die Schweiz das Internationale Rote Kreuz IKRK und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Deza unterstützen und stärken und die direkte Demokratie einführen. Dieses Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU ist eine große Chance für alle, die mit dieser Entwicklung nicht einverstanden sind und auch begriffen haben, dass eine Reform der EU nicht  möglich ist.




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