SOZIALSTAAT ÖSTERREICH? - Das war einmal.
Österreich ist als
Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen,
die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt.
Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur
globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl
Maßnahmen nach dem Sozialprinzip geboten wären.
Die Handelspolitik
fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Mitgliedstaaten
haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. In den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union
berücksichtigt werden, nicht aber jene der Mitgliedstaaten.
Durch
Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit „nichts“ kostet
(Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die
österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Eine ausschließlich auf
Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik erhöht die
Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat
Österreich wird dadurch geschwächt.
Unser Land muß
sich jede Maßnahme der EU-Kommission gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch
überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluß des Rates der Union über
die Grundzüge der Handelspolitik – entgegen einer gewünschten, eigenstaaatlichen
Sozialpolitik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das
Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird
nachträglich über einen Beschluß informiert.
Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und
kann verwarnt und bestraft werden. Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs zeigt
sich deutlich in der Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung
aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und
Lohndumping im Reform-Vertrag. Ein Ziel der Errichtung einer Sozialunion und
die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens. Die großen Freiheiten des turbokapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Motor der Integrationsentwicklung ist der Europäische Gerichtshof. In seinen Urteilen werden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Der Vertrag von Lissabon fördert eindeutig den Sozialabbau!
Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.
Österreich ist als
Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen,
die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt.
Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur
globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl
Maßnahmen nach dem Sozialprinzip geboten wären.
Die Handelspolitik
fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Mitgliedstaaten
haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. In den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union
berücksichtigt werden, nicht aber jene der Mitgliedstaaten.
Durch
Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit „nichts“ kostet
(Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die
österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Eine ausschließlich auf
Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik erhöht die
Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat
Österreich wird dadurch geschwächt.
Unser Land muß
sich jede Maßnahme der EU-Kommission gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch
überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluß des Rates der Union über
die Grundzüge der Handelspolitik – entgegen einer gewünschten, eigenstaaatlichen
Sozialpolitik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das
Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird
nachträglich über einen Beschluß informiert.
Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und
kann verwarnt und bestraft werden. Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs zeigt
sich deutlich in der Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung
aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und
Lohndumping im Reform-Vertrag. Ein Ziel der Errichtung einer Sozialunion und
die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens. Die großen Freiheiten des turbokapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Motor der Integrationsentwicklung ist der Europäische Gerichtshof. In seinen Urteilen werden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Der Vertrag von Lissabon fördert eindeutig den Sozialabbau!
Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt. (hs)
(Veröffentlicht auf www.nfoe.at)
1 Kommentar:
Volksabstimmung erzwingen und raussssssss aus aus diesem Post Demokratischen Exekutiv Föderalismus -Sozialismus - Monetären und Wirtschafts Faschismus.
Eliminierung jener die diesen Wahnsinn mit allen Mitteln weiter betreiben, Verhinderung einer NWO zurück zu einer vernünftigen Wirtschaftsunion und Nationalstaatlichkeit.
Aus und Basta!!!
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