2014-09-16

TTIP, jetzt durch die Hintertür?




Kronen Zeitung (Bunt), vom 14. September 2014 – Bereich: offen gesagt – Seite 8


OFFEN GESAGT
DR. TASSILO WALLENTIN

TTIP, jetzt durch
die Hintertür?
Am 25. September wollen die EU und Kanada das
Freihandelsabkommen CETA beschließen. Die Öffentlichkeit
ist darüber kaum informiert worden. CETA verschafft
kanadischen Investoren ähnliche Rechte wie das umstrittene
Freihandelsabkommen TTIP. Namhafte US-Unternehmen
haben ihren Firmensitz bereits in Kanada, andere – wie der
Fast-Food-Gigant „Burger King“ – bräuchten ihn nur offiziell
dorthin zu verlegen und kämen automatisch in den Genuss
des Abkommens. Ob TTIP politisch verhindert wird oder
nicht, ist dann nicht mehr von Bedeutung.




Während die Öffentlichkeit noch über Genmais, Chlorhühner und Wasserprivatisierung, also über das umstrittene EU-US-Freihandels­abkommen TTIP diskutiert, schafft man andernorts klammheimlich Tatsachen: Am 25. September wol­len Brüssel und Kanada das Freihan­delsabkommen namens CETA be­schließen. Der Inhalt dieses 1500- seitigen Abkommens ist erst seit kur­zem bekannt. Kein Wunder, denn wie bei TTIP fanden die Verhandlun­gen unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne parlamenta­rische Kontrolle statt. Wie bei TTIP garantiert dieser Vertrag Konzernen den Zugang zu 500 Millionen Ver­brauchern in der EU. Und wie bei TTIP könnten auf unser Land Kla­gen und Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe zukommen. Denn auch CETA gibt Konzernen die Möglichkeit, Staaten wie Österreich vor überstaatlichen Schiedsgerichten zu verklagen. Die internationalen Investoren müssen nur behaupten, dass heimische Gesetze ihre Ge­schäfte zu sehr „stören“. Was das be­deuten kann, zeigen zwei bekannte Beispiele:
Der Tabakkonzern Philip Morris verklagte Australien, weil die Regie- rung ein Gesetz zum Nichtraucher­schutz verabschiedet hatte. Die strengeren Tabakgesetze (zum Schutz der Gesundheit der Men­schen) hätten dem Konzern das Ge­schäft kaputt gemacht. Philip Morris fordert nun vor einem solchen Schiedsgericht Schadenersatz in Millionenhöhe. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte die Bundesrepublik Deutschland we­gen des staatlichen Ausstiegs aus Atomkraftwerken. Die Forderung: 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz.
Warum die EU-Staaten den Steu­erzahler derartigen Haftungsrisiken aussetzen und ihre Souveränität ei­ner Paralleljustiz für Konzerne op­fern, bleibt unerklärlich. Denn das durch CETA zu erwartende Handels­volumen ist für Europa eher gering.
Vielmehr wird das Abkommen ge­rade für die Nicht-Kanadier zum Einfallstor in die EU. Denn US-Kon­zerne bräuchten ihren Firmensitz nur offiziell nach Kanada zu verlegen und wären automatisch Nutznießer der europäisch-kanadischen Freihan­delszone. Ob TTIP später noch poli­tisch verhindert wird oder nicht, wäre nicht mehr von Bedeutung. So wie für den US-Fast-Food-Giganten Burger King, der 60 Jahre nach sei­ ner Gründung zufällig nach Kanada umziehen will.
Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass unsere EU-Abgeordneten nun über dieses ihnen erstmals vorliegen­de, 1500 Seiten starke und über Mo­nate von internationalen Anwalts­kanzleien in trickreichem „Juristen­englisch“ ausgearbeitete Abkommen entscheiden sollen? Wohl kaum ein Parlamentarier verfügt über die spe­zielle Ausbildung, geschweige denn Berufserfahrung, einen Vertrag wie CETA in seiner Tragweite voll zu er­fassen. Im Zivilleben würde man das eine Übervorteilung oder Überrum­pelung nennen.
Aber auch der Rat der EU (das ist die Versammlung der 28 Staats- und Regierungschefs) muss über CETA gesondert abstimmen. Die Position der österreichischen Bundesregie­rung hierzu ist völlig unbekannt, ob­wohl der Vertrag am Ballhausplatz längst eingetroffen sein müsste. In Deutschland ist die öffentliche Dis­kussion bereits voll entbrannt.
Das Nichtvorhandensein einer kla­ren Position unserer Regierung in dieser für Generationen entscheiden­den Frage wäre weit mehr als ein demokratiepolitischer Abgesang, es wäre ein schwerer Fehler.



3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…


Sg. Herr Dr. Wallentin,
Erstmal danke dafür, daß Sie sich immer wieder kritisch über EU- und sonstige Themen in der Sonntagskrone zu Wort melden.

In Ihrer gestrigen Kolumne “TTIP, jetzt durch die Hintertür?”, wo Sie v.a. auf das in Kürze zu beschließende EU-kanadische CETA-.Abkommen eingehen, sagen Sie u.a.: “Warum die EU-Staaten den Steuerzahler derartigen Haftungsrisiken aussetzen und ihre Souveränität einer Paralleljustiz für Konzerne opfern, bleibt unerklärlich....”.
Die Antwort darauf wissen Sie sicherlich, als kritischer Beobachter, selber am besten: Es geht in der EU doch bekanntlich in keinster Weise um das Wohl der Bürger, der Zukunft unserer Kinder, der Umwelt- oder gar Tierschutzfragen, sondern AUSSCHLIESSLICH um das der internationalen Konzerne bzw. die Interessen der Finanzwelt und der USA. Das kann man dann ruhig auch so schreiben, zumindest in einer Zeitung, die sich gerne als “Speerspitze” der EU-Skeptiker präsentiert (jedenfalls NACH deren MASSIVER Bewerbung zum JA bei der Volksabstimmung zum österr. EU-Anschluß 1994...).

Wieso also – wenn Sie und die Zeitung, in der Sie regelmäßig in der Sonntagsbeilage schreiben – haben Sie noch NIE das dzt. in der Einreichungsphase befindliche “EU-Austritts-Volksbegehren” der reinen Bürger-Initiative “Heimat und Umwelt” beworben oder zumindest erwähnt (siehe Anhang)? Wollen oder dürfen Sie das nicht in der Kronenzeitung?? Dabei wäre das – eben der Austritt aus der EU – doch die einzig wahre Lösung aller dieser Probleme – mit und in der EU – die Sie andauernd in Ihren Kolumnen ansprechen und thematisieren!: TTIP, CETA, Aufoktroyieren von sinnlosen – weil nur Konzernen nützlichen – Gesetzen, wie etwa dem Glühbirnenverbot, etc. Und dann – eben nach einem jetzt sogar legistisch möglichen Austritt – könnten wir endlich wieder unsere Gesetze in Österreich selbstständig und weitgehend unbeeinflußt beschließen, wie etwa die Schweiz, ja vielleicht sogar so etwas wie die vielbeschworene direkte Demokratie durchsetzen....

Vielleicht einfach nur zum Nachdenken, ggf. auch als Leserbrief. Über eine Antwort von Ihnen persönlich würde ich mich jedenfalls freuen.

MfG,
Tzt. Dr. Franz-Joseph Plank
(Mit-Initiator des EU-Austritts-Volksbegehrens)

Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Dr. Plank!



Besten Dank für Ihre Zusendung, über die ich mich wirklich sehr gefreut habe. Man muss das Bewusstsein der Menschen schärfen. Deshalb darf ich Sie höflichst fragen, ob Sie mit der Veröffentlichung Ihres untenstehenden EMAILs auf der Leserbriefseite der Kronen Zeitung einverstanden sind.



Beste Grüße



Ihr T.Wallentin







Dr. Tassilo Wallentin, LL.M.

Rechtsanwalt

1010 Wien, Gonzagagasse 14/10

Tel.: (+43 1) 533 36 95 0

Fax: (+43 1) 533 36 95 30

email: tassilo.wallentin@wallentinlaw.com

web: http://www.wallentinlaw.com

Anonym hat gesagt…

Sg. Herr Dr. Wallentin,
es freut mich auch daß Sie mir auf diesen doch eher kritischen Brief antworten und noch mehr, daß Sie ihn als Leserbrief vorschlagen.
Immerhin kritisiere ich ja auch etwas die KRONE, die ja bekanntlich vor dem EU-Anschluß und der alles entscheidenden Volksabstimmung massivst und mit den absurdesten Argumenten Werbung FÜR den Anschluß gemacht hat und sich jetzt eben als große EU-Kritikerin aufspielt... Und dann aber dennoch noch nie unser Volksbegehren auch nur erwähnt hat, obwohl die Unterschriftensammlungen schon seit ca. 2 Jahren laufen!
Also ja – gerne können Sie mein Schreiben als Leserbrief vorschlagen.
MfG, F. Plank