Die EU ist zwar ein illegal funktionaler Bundesstaat, aber kein verfasster Bundesstaat. Dazu müssten die Mitgliedsstaaten sich erst nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften dafür öffnen und das beschließen ihren Staat, als souveränen Staat abschaffen und aufzugehen in den EU-Bundesstaat.
Das ist logisch, man kann keinen EU-Bürger und keinen EU-Staat herbeireden, der muss erst rechtlich geschaffen werden. Auch mit der teilweisen Abgabe der Haushaltshoheit. Somit haben die Staaten ihre Eigenschaft nicht verloren und können - zwar eingeschränkt - selbst bestimmen, wenn sie wählen (z.B. Berlusconi), oder ihre Verfassung so ändern, wie sie wollen (z.B. Ungarn).
Alle Mitgliesländer der EU können beispielsweise aus dem Euro aussteigen, oder sonst die Mitgliedschaft in der EU begrenzen. Sie können aus z.B. aus Schengen aussteigen. Und sie können zurück zu einer eigenen Währung, die sie abwerten können um ihr Land wieder zu gesunden.
Den Schritt zum verfassten Bundesstaat muss erst gemacht werden - in Österreich mit 2/3-Mehrheit im Parlament und Volksabstimmung.
Lasst die Natinalstaaten in Ruhe. Ein Miteinander von souveränen Nationen mit dem gemeinsamen Ziel des Friedens der Freiheit und des Allgemeinwohls ist anzustreben!
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