Für den Sozialstaat, für Arbeitsplatzpolitik, für die Sicherung der Pensionen fehlt das Geld, aber die EU dereguliert weiter alles: Deutschkenntnisse für Einwander dürfen ab sofort nicht mehr als Hürde zur Einwanderung verlangt werden!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das jegliche Bemühungen konterkariert, Ausländern ein Mindestmaß an Integration abzuverlangen. Die EU-Richter in Luxemburg entschieden, dass es in Deutschland nicht zulässig sei, beim Familiennachzug türkischer Staatsbürger von den Neuzuwanderern Basiskenntnisse der deutschen Sprache zu verlangen. Als Begründung wird einmal mehr das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei herangezogen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das jegliche Bemühungen konterkariert, Ausländern ein Mindestmaß an Integration abzuverlangen. Die EU-Richter in Luxemburg entschieden, dass es in Deutschland nicht zulässig sei, beim Familiennachzug türkischer Staatsbürger von den Neuzuwanderern Basiskenntnisse der deutschen Sprache zu verlangen. Als Begründung wird einmal mehr das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei herangezogen.
Eine
„Stillhalteklausel“ in diesem Abkommen besagt, dass es unzulässig sei,
Türken zusätzliche Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit in
EU-Staaten abzuverlangen. Erst im April war bekannt geworden, dass die
EU Österreich mit einer Klage droht, weil bestimmte, ebenfalls auf
dieses lange vor Österreichs EU-Beitritt abgeschlossene Abkommen
zurückgehende Privilegien den Türken nicht gewährt würden.
Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) entgegnete damals, sie habe die
Behörden in einem Rundschreiben bereits angewiesen, den Türken sämtliche
von der EU geforderten Rechte zu gewähren. Sprachkenntnisse
türkischer Familienmitglieder werden bei deren Zuwanderung nach
Österreich – basierend auf einem ähnlichen EuGH-Urteil wie jenem in
Deutschland – laut Medienberichten bereits seit drei Jahren nicht mehr überprüft, obwohl auf den Homepages der zuständigen Behörden – etwa auf jener der Stadt Wien – keine entsprechende Ausnahmeregelung vermerkt ist. (...)
Dass der Europäische Gerichtshof
jüngst erneut eine logische Grundbedingung für Einwanderung, nämlich ein
Mindestmaß an Kenntnissen der Sprache des Ziellandes, als illegal
bewertet hat, ist nur ein weiterer Grund dafür, diese
Assoziierungsabkommen endlich zu kippen!“
SPD will alle Deutschtests streichen
Deutschlands Linksparteien nehmen das Urteil des EuGH hingegen zum Anlass, weitere Aufweichungen zu fordern. Der in der Frankfurter Rundschau als "Migrationsexperte" bezeichnete SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit fordert, den Sprachtest für alle nachziehenden Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten zu streichen. Dies wollen auch die Grünen und die Linkspartei, so unzensuriert at.
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