2014-07-12

EU-US Ausbeuterabkommen: Durch die Hintertür mit Ceta?

Selbstbestimmt statt fremdbestimmt: Raus aus der EU bevor es zu spät ist. Das folgende Beispiel zeigt auf, dass die Bürger für wichtigste Entscheidungen nicht gefragt werden. Wer will TTIP? Wer will TISA? Wer will, dass Österreich oder Deutschland von Monsanto und Co. geklagt werden und damit die Politik nur mehr klein beigeben kann?

Über einen Winkelzug könnten nationale Gerichte ignoriert werden können und Staaten von Konzernen geklagt werden: Ceta, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, das sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium als TTIP und TRIPS befindet. Es so gut wie unterschriftsreif und enthält eine ISDS-Klausel. Kananda ist durch die Nafta mit einem ISDS Abkommen verpflichtet und so ist der Klagsweg für alle Beteiligten offen. Wird Ceta unterschrieben, macht das den TTIP-Streit zu einem rein akademischen, schreibt die Wiener-Zeitung. Und weiter:


"Ceta ist das Freihandelsabkommen, das die EU mit Kanada abschließen will. Im Schatten von TTIP steht es heute als Berichts- und Diskussionspunkt auf dem Programm des EU-Handelsministerrats. Dieses Abkommen ist so gut wie fertig. Dabei geht es selbstverständlich um mehr als den freien Verkehr von Ahornsirup und Lachs. Ceta ist eine Art Vorbild-Abkommen für das viel größere Projekt TTIP. Alles, was in Ceta verankert ist, soll später auch für TTIP gelten. Das ist nicht nur in Theorie so, sondern auch in der Praxis. Denn über Zweigniederlassungen bei ihrem Partner des nordamerikanischen Freihandelsabkommens Kanada können US-Firmen auch in den Genuss von Ceta kommen.
Umso brisanter ist es, dass in dem Abkommen mit Kanada Regelungen verankert sind, die in den Verhandlungen zu TTIP noch heftig umstritten sind. Darunter etwa eine Investitionsschutzklausel, die es Firmen ermöglicht, an regulären Gerichten vorbei Staaten vor Privattribunalen zu klagen, wenn sie durch politische Entscheidungen der Regierung ihre Profite geschmälert sehen. Die EU-Kommission hat diesen Teil des Abkommens bereits veröffentlicht. Er soll eine Art entschärfte und akzeptable Variante des Investitionsschutzes sein, den man schließlich auch in TTIP integrieren will". mehr>>


"Investitionsschutz ist einer der umstrittensten Punkte im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Eine sogenannte ISDS-Klausel soll es Firmen ermöglichen, an ordentlichen Gerichten vorbei im Schiedsverfahren Staaten zu klagen, wenn sie durch deren Entscheidungen ihre Investition oder erwarteten Profit gefährdet sehen. Das Thema ist heiß – zu heiß für die EU-Kommission, die nach heftigem Widerstand in der Bevölkerung die Verhandlungen darüber im März ausgesetzt und Konsultationen einberufen hat. Diese Beratungsfrist läuft am Sonntag aus – rechtzeitig zum Beginn der sechsten Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) am Montag".
(...) "Die Vorstellung von ISDS in einem demokratischen Land ist für mich so etwas von lächerlich", sagt Rheingold. "Das ist ein Privatgericht, das wir für Banken und Konzerne schaffen, die dann ,Investoren‘ genannt werden." Es gehe lediglich um Interessen von Großkonzernen. "Die stehen da, als wären sie Staaten, und klagen ein anderes Land aufgrund eines Vertrages vor einem außergerichtlichen Tribunal, das aus privaten Anwälten besteht. Das muss man sich einmal vorstellen! Das ist so undemokratisch, dass allein schon die Vorstellung, dass es in anderen Verträgen bereits besteht, ein Wahnsinn ist." mehr>>>

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