2013-03-30

ESM - Europäischer Schuldenmechanismus wurde vom Verfassungsgericht Österreich nicht geprüft


 Antrag von Heinz-Christian Strache zu ESM aus formalen Gründen unzulässig
Der Antrag von Heinz-Christian Strache, mit dem die Rechtswidrigkeit des ESM (Europäischer Rettungsschirm) behauptet wurde, ist aus formalen Gründen unzulässig. Der Verfassungsgerichtshof hat ihn daher zurückgewiesen. Vereinfacht gesagt, gibt es für solche Individualanträge an den Verfassungsgerichtshof strenge Voraussetzungen. So muss der Antragsteller etwa unmittelbar in seinen Rechten verletzt werden; das Gesetz muss unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreifen. Heinz-Christian Strache nimmt in seinem Antrag jedoch nicht auf seine eigene persönliche Rechtssphäre Bezug, sondern auf seine Stellung als Nationalratsabgeordneter. Die formalen Voraussetzungen für einen zulässigen Individualantrag lagen daher nicht vor. Das Verfahren zum ESM auf Antrag der Kärntner Landesregierung ist von dieser Entscheidung nicht berührt.Beschluss (151 KB)


Der VfgH will nicht darüber entscheiden, ob die Ratifizierung und Annahme des ESM durch die österreichische Bundesregierung rechtens ist. Die Bürger dürfen nicht darüber abstimmen und Strache wird auch abgewiesen. Wo bleibt die Demokratie und der Rechtsstaat?

Der VfGH sollte entscheiden, dass die Bundesregierung diese EU-Entwicklung ohne Volk nicht mittragen darf. Dann wäre der VfGH unabhängig und wertvoll. Wenn die Richter ein Gewissen hätten, unabhängig wären, dann müssten längst die Regierungen gestoppt werden. Diese - oft mit Hilfe der Grünen -  schaffen scheibchenweise Österreichs Souveräntität ab!

Keine Kommentare: