2013-03-10

ESM in Österreich unbegrenzt?

Man prüfe die Klage zurückzuziehen, so Peter Kaiser (SPÖ). Wo ist der Rechtsstaat, die Demokratie? Das Recht geht vom Volk aus? Sind fast 20 Milliarden für andere Länder nicht genug? Und das ohne Volksabstimmung!

 

Kärntner Wettrennen um ESM-Prüfung

Josef Saller und Günther Oswald, 6. März 2013, 18:26VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein sprechen Recht im Namen des Volkes.
  • foto: apa/jaeger robert
    VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und Vizepräsidentin Brigitte Bierlein sprechen Recht im Namen des Volkes.

Verfassungsrichter lassen Zweifel an Zusatzerklärung zu Rettungsschirm erkennen

Wien - Wer hätte das gedacht: Die Zukunft des 700 Milliarden Euro schweren Rettungsschirms ESM hängt möglicherweise eng mit jener der Kärntner Landesregierung zusammen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasste sich am Mittwoch mit der ESM-Klage der am Sonntag abgewählten FPK-Regierungsmannschaft - und warf dabei einige heikle Fragen auf.
Dass der ESM-Vertrag an sich mit EU-Recht vereinbar ist, hat der Europäische Gerichtshof schon im November festgestellt. Heikel ist aber die Bedeutung der sogenannten "Auslegungserklärung". In dieser Zusatzvereinbarung wurde der Forderung des deutschen Verfassungsgerichts Rechnung getragen, den beteiligten Staaten eine explizite Haftungsobergrenze zuzusichern. Im Fall Österreich sind es 19,5 Mrd. Euro. Brisanterweise wurde dieses Dokument in Österreich weder vom Ministerrat noch vom Nationalrat beschlossen, dafür aber im Bundesgesetzblatt publik gemacht.
Es habe sich dabei nur um eine "politische Erklärung" gehandelt, die rechtlich nicht relevant sei und durch die sich der ESM-Vertrag auch nicht geändert habe, argumentierte Außenamtsvertreter Helmut Tichy. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ließ seine Skepsis durchblicken: " Dieses Szenario kann ich mir nicht vorstellen." Vielmehr sei es so, dass es ohne die Zusatzvereinbarung gar keinen ESM gegeben hätte.
Mehrere Richter wiesen auch darauf hin, dass Deutschland auch einen völkerrechtlichen Vorbehalt zum ESM-Vertrag abgegeben habe, was sehr wohl auf eine Abänderung des Vertragstextes hindeute. Kurios dabei: Tichy gab an, davon nichts zu wissen. Unklar ist, welche Folgen damit verbunden wären, wenn die Nichtbefassung des Nationalrates eine Verfassungswidrigkeit darstellen würde. Das sei juristisches Neuland, heißt es in Expertenkreisen.
Mit detaillierten Fragen zu ESM-Kapitalmaßnahmen brachten die Richter den Vertreter des Finanzministeriums, Harald Waiglein, ins Schwimmen. Er beteuerte aber, Österreichs Risiko steige nie über 19,5 Milliarden.

Kaiser prüft Rückzug

Ein Urteil des VfGH ist für die kommenden Wochen geplant. Allerdings, und hier kommt Kärnten wieder ins Spiel: Die neue Regierung könnte die Klage zurückziehen. Man prüfe das gerade, heißt es im Büro des designierten Landeshauptmanns Peter Kaiser (SPÖ). Zeitlich könnte es aber knapp werden. Der Landtagspräsident, ein FPK-Mann, kann nämlich vier Wochen bis zur konstituierenden Landtagssitzung warten. Die Frage ist also: Wer ist schneller. Kärnten beim Rückzug oder der VfGH mit seinem Urteil. (Josef Saller, Günther Oswald, DER STANDARD, 7.3.2013)

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