2013-03-28

Unmut über EU nimmt zu

Nach den Austrittsandrohungen Englands aus der EU wächst der Unmut über das «EU-­Politbüro» in Brüssel auf breiter Front. Nun hat auch der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte eine Austrittsklausel in den EU-Verträgen gefordert. Weil der Maastricht-Vertrag, der ohnehin permanent gebrochen wird, keinen Austritt vorsieht, müsse dies in neuen Verträgen geregelt werden. Während das ­Politbüro in Brüssel also zunehmend die Freiheits- und Souveränitätsrechte der Bürger und Mitgliedsländer Europas beseitigt, wachsen deren Unmut und deren Wunsch zum Austritt aus diesem nicht-demokratischen Konstrukt. Es scheint, als wäre die Utopie Jean Monnets, der einen europäischen Superstaat unter diktatorischer Leitung eines ­Politbüros wie in der ehemaligen Sowjetunion vorsah, gescheitert. Bevorzugt wird mittlerweile der ältere Alternativvorschlag von General Charles de Gaulle eines einheitlichen, friedlichen Europas souveräner Einzelstaaten. (eh)

Die «EU-Räte» greifen nach der direkten Macht

Der Machthunger der Europäischen Union ist ungebrochen, krakengleich greifen die Vertreter der «EU-Rätediktatur» nach immer mehr direkter Macht in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Jetzt wurde mit der inzwischen ausformulierten «Solidaritätsklausel» des Vertrages von Lissabon den Mitgliedsländern sehr verharmlosend die Hilfe der EU bei «aussergewöhnlichen Umständen» im Inneren versprochen. Es geht dabei um die Umsetzung der in Artikel 222 des Vertrages von Lissabon festgeschriebenen Verpflichtung der Organe der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten, sich bei «Schadensereignissen» gegenseitig zu unterstützen.
In einem von der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik vorgelegten Vorschlag zur Ausgestaltung der «Solidaritätsklausel» ist nun von einer «Beistandspflicht» für «aussergewöhnliche Umstände» die Rede. Dabei ist der mögliche «Katastrophenfall» so weit definiert, dass auch (politische) Unruhen, Blockadeaktionen oder Sabotageakte davon erfasst sind. Grund zur gegenseitigen Hilfeleistung (oder besser gesagt: kontrollierender Einmischung auch durch EU-Organe) können danach alle Situationen geben, «die schädliche Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte» haben können. Gemeint sind «ernste, unerwartete und häufig gefährliche Situationen, die rechtzeitige Massnahmen erfordern» und die «wesentliche gesellschaftliche Funktionen betreffen oder bedrohen» können. Es ist eine bewusst weit gefasste Definition, die – da sind sich die kritischen Stimmen weitgehend einig – auf wahrscheinlich alle Entwicklungen anwendbar sein wird, die geeignet wären, den Fortbestand und die Machtfülle der aktuellen «EU-Rätediktatur» zu gefährden.
Anfang März soll im EU-Parlament die erste Lesung der vorgeschlagenen «Solidaritätsklausel» erfolgen. Es steht zu befürchten, dass sich die Einwände der EU-Parlamentarier wieder einmal in engen Grenzen halten werden. Die bereits aufgestellten europäischen Polizeibehörden («Eurogendfor») absolvierten jedenfalls schon entsprechende Übungen und aktuell wird die «Aufstandsbekämpfungsfähigkeit» (!) der einzelnen EU-Staaten bewertet … (tb)

aus Zeit-Fragen Nr. 13

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