Die «EU-Räte» greifen nach der direkten Macht
Der Machthunger der Europäischen Union ist
ungebrochen, krakengleich greifen die Vertreter der «EU-Rätediktatur»
nach immer mehr direkter Macht in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Jetzt
wurde mit der inzwischen ausformulierten «Solidaritätsklausel» des
Vertrages von Lissabon den Mitgliedsländern sehr verharmlosend die Hilfe
der EU bei «aussergewöhnlichen Umständen» im Inneren versprochen. Es
geht dabei um die Umsetzung der in Artikel 222 des Vertrages von
Lissabon festgeschriebenen Verpflichtung der Organe der EU und der
einzelnen Mitgliedsstaaten, sich bei «Schadensereignissen» gegenseitig
zu unterstützen.
In einem von der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik vorgelegten Vorschlag zur Ausgestaltung der «Solidaritätsklausel» ist nun von einer «Beistandspflicht» für «aussergewöhnliche Umstände» die Rede. Dabei ist der mögliche «Katastrophenfall» so weit definiert, dass auch (politische) Unruhen, Blockadeaktionen oder Sabotageakte davon erfasst sind. Grund zur gegenseitigen Hilfeleistung (oder besser gesagt: kontrollierender Einmischung auch durch EU-Organe) können danach alle Situationen geben, «die schädliche Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte» haben können. Gemeint sind «ernste, unerwartete und häufig gefährliche Situationen, die rechtzeitige Massnahmen erfordern» und die «wesentliche gesellschaftliche Funktionen betreffen oder bedrohen» können. Es ist eine bewusst weit gefasste Definition, die – da sind sich die kritischen Stimmen weitgehend einig – auf wahrscheinlich alle Entwicklungen anwendbar sein wird, die geeignet wären, den Fortbestand und die Machtfülle der aktuellen «EU-Rätediktatur» zu gefährden.
Anfang März soll im EU-Parlament die erste Lesung der vorgeschlagenen «Solidaritätsklausel» erfolgen. Es steht zu befürchten, dass sich die Einwände der EU-Parlamentarier wieder einmal in engen Grenzen halten werden. Die bereits aufgestellten europäischen Polizeibehörden («Eurogendfor») absolvierten jedenfalls schon entsprechende Übungen und aktuell wird die «Aufstandsbekämpfungsfähigkeit» (!) der einzelnen EU-Staaten bewertet … (tb)
In einem von der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik vorgelegten Vorschlag zur Ausgestaltung der «Solidaritätsklausel» ist nun von einer «Beistandspflicht» für «aussergewöhnliche Umstände» die Rede. Dabei ist der mögliche «Katastrophenfall» so weit definiert, dass auch (politische) Unruhen, Blockadeaktionen oder Sabotageakte davon erfasst sind. Grund zur gegenseitigen Hilfeleistung (oder besser gesagt: kontrollierender Einmischung auch durch EU-Organe) können danach alle Situationen geben, «die schädliche Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte» haben können. Gemeint sind «ernste, unerwartete und häufig gefährliche Situationen, die rechtzeitige Massnahmen erfordern» und die «wesentliche gesellschaftliche Funktionen betreffen oder bedrohen» können. Es ist eine bewusst weit gefasste Definition, die – da sind sich die kritischen Stimmen weitgehend einig – auf wahrscheinlich alle Entwicklungen anwendbar sein wird, die geeignet wären, den Fortbestand und die Machtfülle der aktuellen «EU-Rätediktatur» zu gefährden.
Anfang März soll im EU-Parlament die erste Lesung der vorgeschlagenen «Solidaritätsklausel» erfolgen. Es steht zu befürchten, dass sich die Einwände der EU-Parlamentarier wieder einmal in engen Grenzen halten werden. Die bereits aufgestellten europäischen Polizeibehörden («Eurogendfor») absolvierten jedenfalls schon entsprechende Übungen und aktuell wird die «Aufstandsbekämpfungsfähigkeit» (!) der einzelnen EU-Staaten bewertet … (tb)
aus Zeit-Fragen Nr. 13
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