Nach dem verheerenden zweiten
Weltkrieg war man bestrebt eine Ordnung des
Friedens, des Gemeinwohls und des Rechts zu schaffen. Österreich erlangte nach zehn Jahren Besatzung am 26. Oktober 1955 wieder die Eigenstaatlichkeit als freie Nation und erklärte die immerwährende Neutralität. Um des Friedens Willen ist es nötig internationale Verträge zu schließen, Völkerrechte und Menschenrechte einzuhalten. Noch im selben Jahr trat Österreich der Vereinten Nationen bei. Die UNO erklärt in Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Friedens, des Gemeinwohls und des Rechts zu schaffen. Österreich erlangte nach zehn Jahren Besatzung am 26. Oktober 1955 wieder die Eigenstaatlichkeit als freie Nation und erklärte die immerwährende Neutralität. Um des Friedens Willen ist es nötig internationale Verträge zu schließen, Völkerrechte und Menschenrechte einzuhalten. Noch im selben Jahr trat Österreich der Vereinten Nationen bei. Die UNO erklärt in Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
„Alle Menschen sind
frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und
Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“.
Die Organisation für europäische und wirtschaftliche
Zusammenarbeit (OEEC) wurde im Jahre 1948 gegründet. Die Aufgaben und Ziele
umfassten den Aufbau einer gesunden europäischen Wirtschaft durch wirtschaftliche
Zusammenarbeit von gleichberechtigten Nationen.
Die OEEC hatte keine supranationalen Befugnisse, die Beschlüsse mussten
einstimmig gefasst werden, wobei die Durchführung den Mitgliedsstaaten oblag.
Ausgehend von der OEEC wurde – aufgebaut auf die Unabhängigkeit und
Souveränität von gleichberechtigten Nationalstaaten - eine große Freihandelszone angestrebt.
Daraus entwickelte sich die EFTA[1].
Parallel zur OEEC
hatte mit US-amerikanischer Unterstützung der Franzose Robert Schumann – und
mehr im Hintergrund Jean Monnet[2] – den
Anstoß zur Gründung der Montanunion als Grundstein der heutigen Europäischen
Union (EU) gegeben[3]. Die Gründung der
Vereinigten Staaten von Europa, ein Bundesstaat nach Vorstellungen des
US-Bankiers Jean Monnet, war am Widerstand der französischen Generalversammlung
gescheitert. So bevorzugte Monnet weiterhin die Politik der kleinen Schritte
und war gegen die schnelle Übertragung von Souveränität auf die europäische
Ebene. Heute im Jahre 2012 ist der De- facto-Einheitsstaat EU eingeführt und der
Endpunkt in einem mehrstufigen, langjährigen Prozess fast erreicht. Monnet hat
die von den USA gewünschte Art der europäischen Zusammenarbeit entgegen den
Modellen der OEEC und EFTA durchgesetzt.
Eine Zusammenarbeit in Europa zur Sicherung des Friedens, wo
die Nationalstaaten Herren der Verträge sind, ist wünschenswert. Aber nur unter
Einhaltung der wichtigen Menschen- und Völkerrechte, der Demokratie, von Rechtsstaat,
Sozialstaat und nationalen Grundgesetzen. Die EU entwickelte sich aber ins
Gegenteil. Aufgrund der übertragenen Hoheiten und der Fülle der Macht ist die
EU längst ein Bundesstaat.
Die ständige Verantwortung über die EU-Entwicklung haben die
nationalen Parlamente/Regierungen der Mitgliedsländer der EU, aber das EU-Recht
ist undurchsichtig, unüberschaubar und damit nicht mehr verantwortbar geworden.
Die Kontrolle durch den Bürger ist kaum möglich. Wer kann die Verträge und die wichtigen
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wirklich richtig lesen und deuten?
Wer versteht wichtige Begriffe wie das Prinzip der
begrenzten Einzelermächtigung oder das Subsidiaritätsprinzip? Die Übertragung
von Hoheiten durch Staaten an die EU-Organe soll demokratisch legitimiert sein,
indem sie begrenzt bleibt und nicht allgemein erteilt wird. So verlangt es auch
der EU-Vertrag in Art. 5. Die Kontrolle über die Begrenztheit fehlt aber, der österreichische
Verfassungsgerichtshof kümmert sich nicht darum.
Subsidiarität heißt, dass
Politiken, welche die Nationalstaaten selbst erledigen können, nicht an die EU
übertragen werden sollen, bis heute aber klagte noch keine Regierung wegen Subsidiaritätsverletzungen.
Österreich braucht die EU nicht und könnte selbst alle Politiken machen.
Wichtigste Politiken, wie die
Währungspolitik, Handelspolitik, der Binnenmarkt mit seinen „Grundfreiheiten“
und die Außen- u. Sicherheitspolitik
fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union (Art. 3 AEUV). Da können die Mitgliedstaaten nicht mehr tätig
werden!
Die an die EU übertragenen Hoheiten
sind nicht begrenzt, sondern weit und
breit. Man denke nur an die Milliarden für die Schulden der Griechen oder die
derzeitige Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und Fiskalunion.
Ohne Zustimmung des Volkes wird die Hoheit über den Staatshaushalt damit
abgegeben. Österreich entleert weiter seine Souveränität.
Zusammengefasst kann man sagen, dass mit den EU-Verträgen eine
auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik betrieben wird, die entgegen der
Bundesverfassung, den Menschen- u. Völkerrechten ist, daher illegal, weil sie
ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung umgesetzt wird. Der
wirtschaftliche Hebel der EU ist die Deregulierung aller Handelshemmnisse. Ein
wirtschaftlicher Krieg alle gegen alle. Der Sozialstaat leidet darunter. Ein
Wachsen des allgemeinen Wohlstands ist nicht in Sicht, dafür aber wächst der
Reichtum der Reichen. Die Gewinnmaximierung steht im globalen Wettbewerb im
Vordergrund unter Ausklammerung der Faktoren Soziales und Gerechtigkeit. Die
Wirtschaft der EU ist ein Teil der globalen Wirtschaft, deren Grundlage der
Freihandel ist und allen beteiligten Volkswirtschaften Vorteile vorgaukelt. Der
Glaube an freie Märkte hat nicht wie versprochen zum Wohlstand für alle geführt,
sondern im Gegenteil Finanzmarktkrise und Wirtschaftskrise mit ihren fürchterlichen
Auswirkungen heraufbeschworen. Einigen Gewinnern stehen die Massen von
Verlierern gegenüber, welche über Sparpakete zur Kasse gebeten werden.
Das oberste Prinzip der EU, die „Grundfreiheiten des
Binnenmarktes“ sind Freiheiten des Kapitals und der Märkte und nicht der
Menschen. Die Kapitalverkehrsfreiheit etwa, vom Europäischen Gerichtshof
rigoros durchgesetzt – hat die US-Finanzmarktkrise auch in die EU gebracht. So
hat die EU stark am US-Immobiliengeschäft mitspekuliert. Europa zahlte bis Ende
2008 über zwei Billionen in Rettungsfonds und Garantieerklärungen zur Rettung
der Banken! (siehe auch den Beitrag in dieser Ausgabe des Bürgerbriefs von Prof.
Friedrich Romig: „Der geplante Verfassungsputsch im Mai“)
Die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union fällt im Vergleich zu den großen Menschenrechtstexten
zurück
Die UNO-Charta von 1948 beinhaltet u. a. das Recht auf Eigentum, Staatsangehörigkeit, soziale
Sicherheit und das Recht auf Arbeit.
Art. 23 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
- Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
- Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.
In Art. 29 werden auch Grundpflichten definiert:
- Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
- Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
- Rechte und Freiheiten dürfen in keinen Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die EU-Charta der
Grundrechte wirksam. Der Schutz der Grundrechte
in der Europäischen Union ist durch Art. 6
EU-Vertrag primärrechtlich verankert. Organe der Union und der Mitgliedstaaten
haben in Anwendung des Unionsrechts die sich daraus ergebenden Grundrechte
einzuhalten. Eine interessante Frage ist, wieweit sie schon das Österreichische
Bundesverfassungsgesetz ersetzt. Die EU-Charta der Grundrechte ist ein schlechter
Menschenrechtstext. So wird die unternehmerische Freiheit anerkannt (Art.
16), aber sie kennt kein Recht auf
Arbeit (Art. 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), sondern nur ein
Recht zu arbeiten (Art. 15 der EU-Charta) und verändert dadurch die nationale Wirtschaftsverfassung
grundlegend, weil ein Recht auf Arbeit eine Politik der Vollbeschäftigung
fordert und den Staat in die Pflicht nimmt.
Die EU als
Schutzherrin des globalen Extremkapitalismus ist gegen eine menschliche
Wirtschaftspolitik gerichtet. Real sinkende Einkommen und die immer
größer werdende Kluft zwischen Arm u. Reich belegen dies. Es verteuert sich der
Konsum und die Zahl der Arbeitslosen steigt kontinuierlich, speziell die der jungen Menschen. Teilzeit-
u. Halbtagsarbeit, prekäre Arbeitsverhältnisse statt sichere Anstellung mit
Vollbeschäftigung und ausreichendem Lohn sind die Folge der neoliberalen
EU-Wirtschaftsverfassung.
Eine auf das Gemeinwohl ausgerichtete
Politik muss wieder im Zentrum des Bemühens der gewählten Beauftragten des
Volkes im Parlament sein. Dazu kann Martin Regners Buch „Entwurf einer
menschheitlichen Wirtschaftsordnung.“ ISBN 978-3-86727-623-8 als Anstoß dienen,
der Wirtschaftbetriebe in Form von Genossenschaften als Alternative anschaulich
beschreibt. Für den internationalen Handel bietet sich die EFTA an (siehe
Kasten).
Ein weiteres Beispiel für die
Ungenauigkeit der EU-Charta ist der Artikel 13, indem
„die akademische Freiheit“ (Art. 13),
lediglich „geachtet“, nicht etwa gewährleistet oder gar garantiert oder
wenigstens als Recht anerkannt wird). Dagegen steht im österreichischen
Staatsgrundgesetz, Art. 17 eindeutig: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist
frei“. Dieses Gesetz hat auch heute noch Gültigkeit[4].
EFTA:
Die EFTA war von Anfang an eine rein wirtschaftlich
konzipierte Freihandelszone und verfolgte als wichtigstes Ziel die
Beseitigung von Handelsbarrieren unter ihren Mitgliedsstaaten. Im EFTA-Rat
sind bis heute alle Mitgliedsstaaten gleichberechtigt mit einer Stimme
vertreten. Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden. Der EFTA-Rat und
die Mitglieder verfolgen nur wirtschaftspolitische Ziele unter strikter
Beibehaltung der nationalen Souveränität. Deswegen schaffen Sie keine
supranationalen Instanzen und übertragen keine einzelstaatlichen Kompetenzen
an gemeinsame Organe. Die Landwirtschaft ist ausdrücklich von der
Liberalisierung des Warenverkehrs ausgenommen. Der bürokratische Aufwand ist
sehr gering und daher kostengünstig.
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Politik muss
bürgernäher werden
Wieso erfüllen unsere Politiker ihre Pflicht nicht, nämlich
als vom Volk gewählte Beauftrage den Willen des Volkes umzusetzen? Widerstand
gegen die EU und gegen den
undemokratischen Parteienstaat gibt es längst, die Bürger
müssen ihr eigenes Geschick in die Hand nehmen, da von Seiten der politischen
Macht keinerlei Regung kommt,
ihre Aufgabe der Volksvertretung auch wahrzunehmen. Ein Europa
der freien Staaten kann nur zurückkehren, wenn der Neoliberalismus nicht mehr
unser Wirtschaftsgeschehen
bestimmt. Es gibt in Europa nur die Chance auf Freiheit durch
den Austritt aus der EU. Eine Zusammenarbeit der Staaten ist selbstverständlich
anzustreben und kann mit
zwischenstaatlichen Verträgen jederzeit erfolgen. Die direkte
Demokratie der Schweiz ist dabei ein anzustrebendes Vorbild (Siehe Kasten
Direkte Demokratie).
Österreich muss zurück zu einer Ordnung, in der die Politik
ständig bemüht ist, solche Gesetze zu formulieren, die unter Einhaltung der
Menschen- und Völkerrechte und der Bundesverfassung das Wohl aller im
Vordergrund steht und mit denen alle einverstanden sein können.
Kasten Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild:
Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild darf nicht
verwechselt werden mit direkter Demokratie, welche aktuell von unseren Parteien
vorgeschlagen wird, die aber eine „begrenzte“ Direkte Demokratie ist. Der
Bürger muss wachsam sein, wenn heutzutage viel von direkter Demokratie die
Rede ist. In der Schweiz
entscheiden die Bürger durch Initiative, Referendum und in der Gemeinde
selbst über alle Belange. Damit können
Fehlentwicklungen der Politik oder allfälliges Versagen von Volksvertretern korrigiert
werden. Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Neutralität
sind die obersten Prinzipien der vorbildlichen Eidgenossen. Beispielsweise
legen die Schweizer Gemeinden ihre Steuern selbst fest und die Bürger
bestimmen über die Aufnahme von neuen Krediten. Die Schweiz bilanziert seit
10 Jahren positiv und das, weil in diesem Land die direkte Demokratie lebt.
Österreich
muss zurück zu einem Europa der Nationalstaaten, in welchen die Bürger und deren Parlamente
das Sagen haben. Das ist der richtige Weg aus der „EU-Diktatur“.
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[1] Siehe Kasten EFTA
[4] Univ. Prof. iur. Dr. Karl
Albrecht Schachtschneider widmet der Problematik der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union großen Raum. Ab S 228 ff der Österreich Klage gegen den
Lissabon-Vertrag zu finden. http://www.kaschachtschneider.de/files/Oesterreich_Klage_Lissabon_Vertrag.pdf
Demo gegen die EU in Wien
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