2012-06-11

Über die Notwendigkeit der Rückkehr Österreichs zur demokratischen Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht.


Nach dem verheerenden zweiten Weltkrieg war man bestrebt eine Ordnung des
Friedens, des Gemeinwohls und des Rechts zu schaffen. Österreich erlangte nach zehn Jahren Besatzung am 26. Oktober 1955 wieder die Eigenstaatlichkeit als freie Nation und erklärte die immerwährende Neutralität. Um des Friedens Willen ist es nötig internationale Verträge zu schließen, Völkerrechte und Menschenrechte einzuhalten. Noch im selben Jahr trat Österreich der Vereinten Nationen bei. Die UNO erklärt in Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“.


Die Organisation für europäische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) wurde im Jahre 1948 gegründet. Die Aufgaben und Ziele umfassten den Aufbau einer gesunden europäischen Wirtschaft durch wirtschaftliche Zusammenarbeit von gleichberechtigten Nationen.  Die OEEC hatte keine supranationalen Befugnisse, die Beschlüsse mussten einstimmig gefasst werden, wobei die Durchführung den Mitgliedsstaaten oblag. Ausgehend von der OEEC wurde – aufgebaut auf die Unabhängigkeit und Souveränität von gleichberechtigten Nationalstaaten  - eine große Freihandelszone angestrebt. Daraus entwickelte sich die EFTA[1].

 Parallel zur OEEC hatte mit US-amerikanischer Unterstützung der Franzose Robert Schumann – und mehr im Hintergrund Jean Monnet[2] – den Anstoß zur Gründung der Montanunion als Grundstein der heutigen ­Europäischen Union (EU) gegeben[3]. Die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa, ein Bundesstaat nach Vorstellungen des US-Bankiers Jean Monnet, war am Widerstand der französischen Generalversammlung gescheitert. So bevorzugte Monnet weiterhin die Politik der kleinen Schritte und war gegen die schnelle Übertragung von Souveränität auf die europäische Ebene. Heute im Jahre 2012 ist der De- facto-Einheitsstaat EU eingeführt und der Endpunkt in einem mehrstufigen, langjährigen Prozess fast erreicht. Monnet hat die von den USA gewünschte Art der europäischen Zusammenarbeit entgegen den Modellen der OEEC und EFTA durchgesetzt.

Eine Zusammenarbeit in Europa zur Sicherung des Friedens, wo die Nationalstaaten Herren der Verträge sind, ist wünschenswert. Aber nur unter Einhaltung der wichtigen Menschen- und Völkerrechte, der Demokratie, von Rechtsstaat, Sozialstaat und nationalen Grundgesetzen. Die EU entwickelte sich aber ins Gegenteil. Aufgrund der übertragenen Hoheiten und der Fülle der Macht ist die EU längst ein Bundesstaat.

Die ständige Verantwortung über die EU-Entwicklung haben die nationalen Parlamente/Regierungen der Mitgliedsländer der EU, aber das EU-Recht ist undurchsichtig, unüberschaubar und damit nicht mehr verantwortbar geworden. Die Kontrolle durch den Bürger ist kaum möglich. Wer  kann die Verträge und die wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wirklich richtig lesen und deuten? Wer versteht wichtige Begriffe wie das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung oder das Subsidiaritätsprinzip? Die Übertragung von Hoheiten durch Staaten an die EU-Organe soll demokratisch legitimiert sein, indem sie begrenzt bleibt und nicht allgemein erteilt wird. So verlangt es auch der EU-Vertrag in Art. 5. Die Kontrolle über die Begrenztheit fehlt aber, der österreichische Verfassungsgerichtshof kümmert sich nicht darum. 

Subsidiarität heißt, dass Politiken, welche die Nationalstaaten selbst erledigen können, nicht an die EU übertragen werden sollen, bis heute aber klagte noch keine Regierung wegen Subsidiaritätsverletzungen. Österreich braucht die EU nicht und könnte selbst alle Politiken machen.

Wichtigste Politiken, wie die Währungspolitik, Handelspolitik, der Binnenmarkt mit seinen „Grundfreiheiten“ und die Außen- u. Sicherheitspolitik  fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union (Art. 3 AEUV).  Da können die Mitgliedstaaten nicht mehr tätig werden!

Die an die EU übertragenen Hoheiten sind nicht begrenzt, sondern  weit und breit. Man denke nur an die Milliarden für die Schulden der Griechen oder die derzeitige Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und Fiskalunion. Ohne Zustimmung des Volkes wird die Hoheit über den Staatshaushalt damit abgegeben. Österreich entleert weiter seine Souveränität.

Zusammengefasst kann man sagen, dass mit den EU-Verträgen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik betrieben wird, die entgegen der Bundesverfassung, den Menschen- u. Völkerrechten ist, daher illegal, weil sie ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung umgesetzt wird. Der wirtschaftliche Hebel der EU ist die Deregulierung aller Handelshemmnisse. Ein wirtschaftlicher Krieg alle gegen alle. Der Sozialstaat leidet darunter. Ein Wachsen des allgemeinen Wohlstands ist nicht in Sicht, dafür aber wächst der Reichtum der Reichen. Die Gewinnmaximierung steht im globalen Wettbewerb im Vordergrund unter Ausklammerung der Faktoren Soziales und Gerechtigkeit. Die Wirtschaft der EU ist ein Teil der globalen Wirtschaft, deren Grundlage der Freihandel ist und allen beteiligten Volkswirtschaften Vorteile vorgaukelt. Der Glaube an freie Märkte hat nicht wie versprochen zum Wohlstand für alle geführt, sondern im Gegenteil Finanzmarktkrise und Wirtschaftskrise mit ihren fürchterlichen Auswirkungen heraufbeschworen. Einigen Gewinnern stehen die Massen von Verlierern gegenüber, welche über Sparpakete zur Kasse gebeten werden.

Das oberste Prinzip der EU, die „Grundfreiheiten des Binnenmarktes“ sind Freiheiten des Kapitals und der Märkte und nicht der Menschen. Die Kapitalverkehrsfreiheit etwa, vom Europäischen Gerichtshof rigoros durchgesetzt – hat die US-Finanzmarktkrise auch in die EU gebracht. So hat die EU stark am US-Immobiliengeschäft mitspekuliert. Europa zahlte bis Ende 2008 über zwei Billionen in Rettungsfonds und Garantieerklärungen zur Rettung der Banken! (siehe auch den Beitrag in dieser Ausgabe des Bürgerbriefs von Prof. Friedrich Romig: „Der geplante Verfassungsputsch im Mai“)


Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union fällt im Vergleich zu den großen Menschenrechtstexten zurück

Die UNO-Charta von 1948 beinhaltet u. a. das Recht auf  Eigentum, Staatsangehörigkeit, soziale Sicherheit und das Recht auf Arbeit.

Art. 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit.

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
  2. Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
  4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.

In Art. 29 werden auch Grundpflichten definiert:

  1. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der  allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Rechte und Freiheiten dürfen in keinen Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die EU-Charta der Grundrechte wirksam. Der Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union ist durch Art. 6 EU-Vertrag primärrechtlich verankert. Organe der Union und der Mitgliedstaaten haben in Anwendung des Unionsrechts die sich daraus ergebenden Grundrechte einzuhalten. Eine interessante Frage ist, wieweit sie schon das Österreichische Bundesverfassungsgesetz ersetzt. Die EU-Charta der Grundrechte ist ein schlechter Menschenrechtstext. So wird die unternehmerische Freiheit anerkannt (Art. 16),  aber sie kennt kein Recht auf Arbeit (Art. 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), sondern nur ein Recht zu arbeiten (Art. 15 der EU-Charta) und verändert dadurch die nationale Wirtschaftsverfassung grundlegend, weil ein Recht auf Arbeit eine Politik der Vollbeschäftigung fordert und den Staat in die Pflicht nimmt.

Die EU als Schutzherrin des globalen Extremkapitalismus ist gegen eine menschliche Wirtschaftspolitik gerichtet. Real sinkende Einkommen und die immer größer werdende Kluft zwischen Arm u. Reich belegen dies. Es verteuert sich der Konsum und die Zahl der Arbeitslosen steigt kontinuierlich,  speziell die der jungen Menschen. Teilzeit- u. Halbtagsarbeit, prekäre Arbeitsverhältnisse statt sichere Anstellung mit Vollbeschäftigung und ausreichendem Lohn sind die Folge der neoliberalen EU-Wirtschaftsverfassung.

 Eine auf das Gemeinwohl ausgerichtete Politik muss wieder im Zentrum des Bemühens der gewählten Beauftragten des Volkes im Parlament sein. Dazu kann Martin Regners Buch „Entwurf einer menschheitlichen Wirtschaftsordnung.“ ISBN 978-3-86727-623-8 als Anstoß dienen, der Wirtschaftbetriebe in Form von Genossenschaften als Alternative anschaulich beschreibt. Für den internationalen Handel bietet sich die EFTA an (siehe Kasten).
Ein weiteres Beispiel für die Ungenauigkeit der EU-Charta ist der Artikel 13, indem
 „die akademische Freiheit“ (Art. 13), lediglich „geachtet“, nicht etwa gewährleistet oder gar garantiert oder wenigstens als Recht anerkannt wird). Dagegen steht im österreichischen Staatsgrundgesetz, Art. 17 eindeutig: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“. Dieses Gesetz hat auch heute noch Gültigkeit[4].


EFTA:

Die EFTA war von Anfang an eine rein wirtschaftlich konzipierte Freihandelszone und verfolgte als wichtigstes Ziel die Beseitigung von Handelsbarrieren unter ihren Mitgliedsstaaten. Im EFTA-Rat sind bis heute alle Mitgliedsstaaten gleichberechtigt mit einer Stimme vertreten. Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden. Der EFTA-Rat und die Mitglieder verfolgen nur wirtschaftspolitische Ziele unter strikter Beibehaltung der nationalen Souveränität. Deswegen schaffen Sie keine supranationalen Instanzen und übertragen keine einzelstaatlichen Kompetenzen an gemeinsame Organe. Die Landwirtschaft ist ausdrücklich von der Liberalisierung des Warenverkehrs ausgenommen. Der bürokratische Aufwand ist sehr gering und daher kostengünstig.



 Politik muss bürgernäher werden

Wieso erfüllen unsere Politiker ihre Pflicht nicht, nämlich als vom Volk gewählte Beauftrage den Willen des Volkes umzusetzen? Widerstand gegen die EU und gegen den
undemokratischen Parteienstaat gibt es längst, die Bürger müssen ihr eigenes Geschick in die Hand nehmen, da von Seiten der politischen Macht keinerlei Regung kommt,
ihre Aufgabe der Volksvertretung auch wahrzunehmen. Ein Europa der freien Staaten kann nur zurückkehren, wenn der Neoliberalismus nicht mehr unser Wirtschaftsgeschehen
bestimmt. Es gibt in Europa nur die Chance auf Freiheit durch den Austritt aus der EU. Eine Zusammenarbeit der Staaten ist selbstverständlich anzustreben und kann mit
zwischenstaatlichen Verträgen jederzeit erfolgen. Die direkte Demokratie der Schweiz ist dabei ein anzustrebendes Vorbild (Siehe Kasten Direkte Demokratie).

Österreich muss zurück zu einer Ordnung, in der die Politik ständig bemüht ist, solche Gesetze zu formulieren, die unter Einhaltung der Menschen- und Völkerrechte und der Bundesverfassung das Wohl aller im Vordergrund steht und mit denen alle einverstanden sein können.



Kasten Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild:

Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild darf nicht verwechselt werden mit direkter Demokratie, welche aktuell von unseren Parteien vorgeschlagen wird, die aber eine „begrenzte“ Direkte Demokratie ist. Der Bürger muss wachsam sein, wenn heutzutage viel von direkter Demokratie die Rede ist. In der Schweiz entscheiden die Bürger durch Initiative, Referendum und in der Gemeinde selbst über alle Belange. Damit können Fehlentwicklungen der Politik oder allfälliges Versagen von Volksvertretern korrigiert werden. Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Neutralität sind die obersten Prinzipien der vorbildlichen Eidgenossen. Beispielsweise legen die Schweizer Gemeinden ihre Steuern selbst fest und die Bürger bestimmen über die Aufnahme von neuen Krediten. Die Schweiz bilanziert seit 10 Jahren positiv und das, weil in diesem Land die direkte Demokratie lebt.
Österreich muss zurück zu einem Europa der Nationalstaaten,  in welchen die Bürger und deren Parlamente das Sagen haben. Das ist der richtige Weg aus der „EU-Diktatur“. 


 

[1] Siehe Kasten EFTA
[4] Univ. Prof. iur. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider widmet der Problematik der Charta der Grundrechte der Europäischen Union großen Raum. Ab S 228 ff der Österreich Klage gegen den Lissabon-Vertrag zu finden. http://www.kaschachtschneider.de/files/Oesterreich_Klage_Lissabon_Vertrag.pdf  



Demo gegen die EU in Wien

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