2012-06-24

Verzögerung von ESM und Fiskalpakt. Gauck unterzeichnet Gesetz vorerst nicht

focus.de:
 
dpa Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
 
Der europäische Rettungsschirm ESM kann nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Die Linke hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung geplant. Bundespräsident Gauck will jetzt erstmal abwarten.
Bundespräsident Joachim Gauck wird sowohl das Gesetz zum Fiskalpakt als auch das zum Euro-Rettungsschirm ESM vorläufig nicht unterschreiben. Eigentlich sollten sie vom Bundestag am Freitag nächster Woche verabschiedet werden. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ von Freitag. Der Europäische Stabilitätsmechanismus kann daher nicht wie geplant, zum 1. Juli in Kraft treten.

Gauck entspricht damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, das zunächst über die Anträge auf einstweilige Anordnung gegen diese Gesetze entscheiden will. Gegen das Gesetz hatte unter anderem die Linkspartei Klagen angekündigt. Auch Politiker anderen Parteien störten sich an dem extrem ambitionierten Zeitplan, mit dem die Regierung das Gesetz durch den Bundestag bringen wollte. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertritt gemeinsam mit dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart das Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“, das rund 12000 Verfassungsklagen bündelt. Angesichts des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils, das die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei den Euro-Entscheidungen gestärkt habe, sei der Zeitplan für den Beschluss von ESM und Fiskalpakt „absurd und untragbar“, sagte Däubler-Gmelin.

Heftiges Gezerre hinter den Kulissen

Es gehört zu den üblichen Verfahrensweisen, dass der Präsident in einer solchen Situation mit der Unterschrift und der Ausfertigung der Gesetze wartet. Der Absichtserklärung des Präsidenten war dennoch nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ ein heftiges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen.

Offenbar wollte der Bundespräsident auf Drängen der Kanzlerin die einschlägigen Gesetze und Ratifikationserklärungen noch am Abend des 29. Juni, unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat, unterzeichnen. Dagegen wehrte sich das Bundesverfassungsgericht – das dann keine Möglichkeiten mehr gehabt hätte, die Gesetze im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.

Schäuble kritisiert Bundesverfassungsgericht

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kritisierte den Vorstoß des Bundesverfassungsgerichts: „Ich glaube nicht, dass es klug ist, wenn die Verfassungsorgane öffentlich miteinander kommunizieren, und ich glaube noch weniger, dass es klug ist, dass die Bundesregierung dazu Kommentare abgibt“, sagte der CDU-Politiker vor einer Sitzung der Eurogruppe in Luxemburg.

Der Staatsrechtler Hans-Peter-Schneider, der zusammen mit dem Bielefelder Ordinarius Andres Fisahn die Organklagen und Verfassungsbeschwerden der Linken schreibt, sieht in dem Zeitplan einen manifesten Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag dieser Woche, in dem Karlsruhe „eine breite öffentliche Diskussion“ der europäischen Pakte im Bundestag gefordert hat. Peter Gauweiler, der eine Organklage angekündigt hat, sprach von einer Beleidigung des Parlaments und von Zuständen „wie beim Sonnenkönig Ludwig XIV“.

Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in eine äußerst gründliche Prüfung von Fiskalpakt und ESM eintritt. Es hat in zahlreichen Urteilen zu erkennen gegeben, dass die Möglichkeiten zur Abgabe von staatlicher Souveränität auf dem Boden des geltenden Grundgesetzes für erschöpft hält.
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