Journalisten, sogar Investigativjournalisten haben Angst ihren Auftrag zu erfüllen, nämlich die Kontrolle und Aufdeckung von eventuellen Entgleisungen, Verfehlungen, Unterlassungen oder Verbrechen der Regierungen und der sonstigen "Elite" oder "Macht". Das hat auch Glenn Grennwald (Webseite) in "Die globale Überwachung" - Die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen" aufgezeigt. Greenwald setzt sich mit den US-Medien auseinander, denen er eine zu große Nähe
zur Regierung und vorwirft aus Angst regierungsfreundlich zu berichten und zu kommentieren. Ausführlich beschreibt er, wie
er von Journalisten-Kollegen als "Blogger" und "Aktivist" bezeichnet wird
- dem ersten Schritt zur Strafverfolgung durch die Regierung. Unter
Obama, klagt Greenwald, sei die Verfolgung von Whistleblowern und die
Einschüchterung von Journalisten so schlimm wie seit der Nixon-Ära nicht
mehr (Spiegel). Grennwald schreibt: "Viele einflussreiche Journalisten in den USA sind inzwischen Multimillionäre. Sie wohnen in denselben Vierteln wie die Politiker und die Finanzelite, denen sie angeblich so genau auf die Finger schauen".
Der normale Bürger traut sich seine Meinung nicht zu sagen, Blogger oder Webseitenadministratoren landen wegen Diskrimminierung oder Verhetzung vor dem Richter, Arbeiter, Angestellte werden aufgrund von Meinungsäußerungen in Facobook und Co. angeprangert und müssen mit ernsten Folgen bis zur Gefängnissstrafe rechnen. Ständige Überwachung und Speicherung der Daten, die Auswertung und Bewertung derselben macht Angst. Das geht soweit, dass sich die Bürger über die Politik nicht mehr austauschen trauen, aber die Diskussion und Meinungsbildung ist die Grundlage der Demokratie und politischen Freiheit. Wer sich aus Angst nicht einmal seinen gesunden Menschenverstand einsetzen traut, der kann nicht in Freiheit und Frieden leben und Bürger sein. Angst ist ein gutes Mittel um Macht zu festigen und auszubauen!
"Die Würde des Menschen wird verletzt, wenn er daran gehindert wird,
seine Meinung zu äußern, privat oder öffentlich, durch Wort, Schrift
oder Bild, wem gegenüber auch immer. Meinungs-und
Meinungsäußerungsfreiheit sind Konstitutionsprinzipien der Demokratie.
Zur Meinungsfreiheit gehört auch, daß man jede geäußerte Meinung zur
Kenntnis nehmen kann und darf, die Informationsfreiheit aus allgemein
zugänglichen Quellen. Meinung ist der Beitrag zur Wahrheit und
Richtigkeit. Er muß sachlich sein, aber die Sachlichkeit verantwortet,
wer sich äußert. Alles andere ist Bevormundung.
Wenn die Bürger sich nicht äußern können, dürfen oder wollen, nehmen
sie an der Willensbildung des Volkes nicht teil. Der Volkswille, der
allgemeine Wille, der sich in den Gesetzen manifestiert, begründet die
Verbindlichkeiten, die ein freies Leben im Gemeinwesen erst ermöglichen.
Die Gesetze bestimmen das Gemeinwohl und damit das Wohl jedes einzelnen
Bürgers. Sie sind der Idee nach der Wille aller und damit der Wille
jedes Bürgers. Der Gesetzgeber beschließt die Gesetze auf Grund der
Erkenntnisse dessen, was auf der Grundlage der Wahrheit für das gute
Leben aller Bürger richtig ist. Die Erkenntnisse bedürfen der Teilnahme
jedes Bürgers an der politischen Willensbildung. Das ist seine
politische Freiheit. Nur jeder Bürger selbst weiß, in welcher Lage er
lebt und wie er leben will. Freilich muß er als Bürger unter Bürgern so
gut er kann auch die Lage aller anderen, die des Gemeinwesens insgesamt,
über die Landesgrenzen hinaus, berücksichtigen, wenn er sich zur
Politik äußert. Das verlangt der kategorische Imperativ von ihm, das
Sittengesetz. So steht das im Grundgesetz. Das ist die praktische
Vernunft, die von jedem Bürger im Privaten und Öffentlichen gefordert
ist.
Die Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Sie
wird beschädigt, wenn Bürger an der Teilnahme am politischen
Willensbildungsprozeß gehindert werden. Dieser ist nicht etwa den
Parteien vorbehalten, schon gar nicht den in den Parlamenten vertretenen
Parteien. Vor allem die Meinungsäußerungen, die Kritik, der Opposition,
zumal der außerparlamentarischen Opposition, sind demokratisch
essentiell. Weder der Staat noch die Medien noch andere Akteure dürfen
diese behindern, ganz unabhängig davon, in welcher Form die Opposition
betrieben wird, wenn nur die Grenzen des Rechts eingehalten sind. Nicht
political correctness zieht die Grenzen eigener Meinungsäußerung,
sondern nur die Gesetze, die sich im Rahmen der Verfassung halten,
insbesondere das Verbot von Beleidigung, übler Nachrede und Verleugnung,
nämlich das Recht der persönlichen Ehre. Besonderen Schutz genießt die
Versammlungsfreiheit, eingeschlossen die Demonstrationsfreiheit, die der
gemeinschaftlichen Meinungsbildung und Meinungsäußerung dienen.
Der Meinungskampf ist nicht nur erlaubt, sondern um der richtigen
Erkenntnis willen geboten. Aber er muß sich strikt an die allgemeinen
Gesetze halten und darf keinesfalls den Frieden im Lande gefährden. Er
darf nicht zum Bürgerkrieg ausarten, auch nicht zu einer Vorstufe
desselben. Der Respekt vor der Meinung des anderen, vor der anderen
Meinung gehört zum Friedensprinzip des freiheitlichen Gemeinwesens, der
Republik. Zwang gegen andere wegen deren Meinung, die auch in
Lebensformen zum Ausdruck kommen kann, ist nicht nur strafbar; sie ist
eine Mißachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie
verletzt Demokratie und Rechtsstaat im Kern. Nicht nur staatlicher,
sondern auch privater, gesellschaftlicher
Zwang, um Meinungsäußerungen zu unterbinden, ist zutiefst rechtlos.
Er ist durch keinen Moralismus zu rechtfertigen, der die Verbreitung
irgendeiner politischen Sichtweise behindern oder verhindern will. Nur
das Argument, welches zu überzeugen versucht, ist sittlich
gerechtfertigt.
Jeder Bürger ist in der Republik ein Teil des Staates. „Wir sind der
Staat“. Folglich ist jeder verpflichtet, zur freiheitlichen Kultur des
Gemeinwesens beizutragen, d.h. nicht nur seine Meinung frei zu äußern,
sondern auch die Meinung anderer offen zu sein, jedenfalls diese zu
tolerieren. Wir alle zusammen, die wir der Staat sind, sind
verpflichtet, jeden in seiner Freiheit der Meinung und deren Äußerung zu
schützen. Diese Schutzpflicht nimmt der Staat vielfach nur unzureichend
war. Vor allem ist es Pflicht der Medien, deren Freiheit und Aufgabe
die öffentliche Meinungsbildung ist, allen Meinungen, die sich an die
Grenzen der Gesetze halten, Relevanz zu verschaffen. Der
Meinungspluralismus muß jedenfalls in der Vielfalt der Medien Ausdruck
finden. Die Medien sind verpflichtet, ganz unabhängig von der Materie
der Meinung der Form des Meinungsäußerns in hinreichender Neutralität
Schutz zu geben. Vielfach hetzen sie jedoch gegen Meinungen auf und
gefährden damit den Frieden im Lande.
Ganz untragbar in der Demokratie, sittlich und rechtlich, ist es,
wenn einzelne Bürger und ihre Familien wegen ihrer Meinungsäußerungen in
ihrer Integrität, gar in ihrer körperlichen Unversehrtheit, bedroht
oder gar verletzt werden. Derart typisch faschistische Kampfmethoden
verdienen den unmißverständlichen Widerspruch der Öffentlichkeit, vor
allem der Medien, und die rechtsstaatlich gebotenen Abwehrmaßnahmen von
Polizei und Justiz". (Schachtschneider)
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