2014-08-26

Angst festigt Macht!

Journalisten, sogar Investigativjournalisten haben Angst ihren Auftrag zu erfüllen, nämlich die Kontrolle und Aufdeckung von eventuellen Entgleisungen, Verfehlungen, Unterlassungen oder Verbrechen der Regierungen und der sonstigen "Elite" oder "Macht". Das hat auch Glenn Grennwald (Webseite)  in "Die globale Überwachung" - Die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen" aufgezeigt.  Greenwald setzt sich mit den US-Medien auseinander, denen er eine zu große Nähe zur Regierung und vorwirft aus Angst regierungsfreundlich zu berichten und zu kommentieren. Ausführlich beschreibt er, wie er von Journalisten-Kollegen als "Blogger" und "Aktivist" bezeichnet wird - dem ersten Schritt zur Strafverfolgung durch die Regierung. Unter Obama, klagt Greenwald, sei die Verfolgung von Whistleblowern und die Einschüchterung von Journalisten so schlimm wie seit der Nixon-Ära nicht mehr (Spiegel). Grennwald schreibt: "Viele einflussreiche Journalisten in den USA sind inzwischen Multimillionäre. Sie wohnen in denselben Vierteln wie die Politiker und die Finanzelite, denen sie angeblich so genau auf die Finger schauen".

Der normale Bürger traut sich seine Meinung nicht zu sagen, Blogger oder Webseitenadministratoren landen wegen Diskrimminierung oder Verhetzung vor dem Richter, Arbeiter, Angestellte werden aufgrund von Meinungsäußerungen in Facobook und Co. angeprangert und müssen mit ernsten Folgen bis zur Gefängnissstrafe rechnen. Ständige Überwachung und Speicherung der Daten, die Auswertung und Bewertung derselben macht Angst.  Das geht soweit, dass sich die Bürger über die Politik nicht mehr austauschen trauen, aber die Diskussion und Meinungsbildung ist die Grundlage der Demokratie und politischen Freiheit. Wer sich aus Angst nicht einmal seinen gesunden Menschenverstand einsetzen traut, der kann nicht in Freiheit und Frieden leben und Bürger sein. Angst ist ein gutes Mittel um Macht zu festigen und auszubauen!


"Die Würde des Menschen wird verletzt, wenn er daran gehindert wird, seine Meinung zu äußern, privat oder öffentlich, durch Wort, Schrift oder Bild, wem gegenüber auch immer. Meinungs-und Meinungsäußerungsfreiheit sind Konstitutionsprinzipien der Demokratie. Zur Meinungsfreiheit gehört auch, daß man jede geäußerte Meinung zur Kenntnis nehmen kann und darf, die Informationsfreiheit aus allgemein zugänglichen Quellen. Meinung ist der Beitrag zur Wahrheit und Richtigkeit. Er muß sachlich sein, aber die Sachlichkeit verantwortet, wer sich äußert. Alles andere ist Bevormundung.
Wenn die Bürger sich nicht äußern können, dürfen oder wollen, nehmen sie an der Willensbildung des Volkes nicht teil. Der Volkswille, der allgemeine Wille, der sich in den Gesetzen manifestiert, begründet die Verbindlichkeiten, die ein freies Leben im Gemeinwesen erst ermöglichen. Die Gesetze bestimmen das Gemeinwohl und damit das Wohl jedes einzelnen Bürgers. Sie sind der Idee nach der Wille aller und damit der Wille jedes Bürgers. Der Gesetzgeber beschließt die Gesetze auf Grund der Erkenntnisse dessen, was auf der Grundlage der Wahrheit für das gute Leben aller Bürger richtig ist. Die Erkenntnisse bedürfen der Teilnahme jedes Bürgers an der politischen Willensbildung. Das ist seine politische Freiheit. Nur jeder Bürger selbst weiß, in welcher Lage er lebt und wie er leben will. Freilich muß er als Bürger unter Bürgern so gut er kann auch die Lage aller anderen, die des Gemeinwesens insgesamt, über die Landesgrenzen hinaus, berücksichtigen, wenn er sich zur Politik äußert. Das verlangt der kategorische Imperativ von ihm, das Sittengesetz. So steht das im Grundgesetz. Das ist die praktische Vernunft, die von jedem Bürger im Privaten und Öffentlichen gefordert ist.
Die Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Sie wird beschädigt, wenn Bürger an der Teilnahme am politischen Willensbildungsprozeß gehindert werden. Dieser ist nicht etwa den Parteien vorbehalten, schon gar nicht den in den Parlamenten vertretenen Parteien. Vor allem die Meinungsäußerungen, die Kritik, der Opposition, zumal der außerparlamentarischen Opposition, sind demokratisch essentiell. Weder der Staat noch die Medien noch andere Akteure dürfen diese behindern, ganz unabhängig davon, in welcher Form die Opposition betrieben wird, wenn nur die Grenzen des Rechts eingehalten sind. Nicht political correctness zieht die Grenzen eigener Meinungsäußerung, sondern nur die Gesetze, die sich im Rahmen der Verfassung halten, insbesondere das Verbot von Beleidigung, übler Nachrede und Verleugnung, nämlich das Recht der persönlichen Ehre. Besonderen Schutz genießt die Versammlungsfreiheit, eingeschlossen die Demonstrationsfreiheit, die der gemeinschaftlichen Meinungsbildung und Meinungsäußerung dienen.
Der Meinungskampf ist nicht nur erlaubt, sondern um der richtigen Erkenntnis willen geboten. Aber er muß sich strikt an die allgemeinen Gesetze halten und darf keinesfalls den Frieden im Lande gefährden. Er darf nicht zum Bürgerkrieg ausarten, auch nicht zu einer Vorstufe desselben. Der Respekt vor der Meinung des anderen, vor der anderen Meinung gehört zum Friedensprinzip des freiheitlichen Gemeinwesens, der Republik. Zwang gegen andere wegen deren Meinung, die auch in Lebensformen zum Ausdruck kommen kann, ist nicht nur strafbar; sie ist eine Mißachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie verletzt Demokratie und Rechtsstaat im Kern. Nicht nur staatlicher, sondern auch privater, gesellschaftlicher
Zwang, um Meinungsäußerungen zu unterbinden, ist zutiefst rechtlos. Er ist durch keinen Moralismus zu rechtfertigen, der die Verbreitung irgendeiner politischen Sichtweise behindern oder verhindern will. Nur das Argument, welches zu überzeugen versucht, ist sittlich gerechtfertigt.
Jeder Bürger ist in der Republik ein Teil des Staates. „Wir sind der Staat“. Folglich ist jeder verpflichtet, zur freiheitlichen Kultur des Gemeinwesens beizutragen, d.h. nicht nur seine Meinung frei zu äußern, sondern auch die Meinung anderer offen zu sein, jedenfalls diese zu tolerieren. Wir alle zusammen, die wir der Staat sind, sind verpflichtet, jeden in seiner Freiheit der Meinung und deren Äußerung zu schützen. Diese Schutzpflicht nimmt der Staat vielfach nur unzureichend war. Vor allem ist es Pflicht der Medien, deren Freiheit und Aufgabe die öffentliche Meinungsbildung ist, allen Meinungen, die sich an die Grenzen der Gesetze halten, Relevanz zu verschaffen. Der Meinungspluralismus muß jedenfalls in der Vielfalt der Medien Ausdruck finden. Die Medien sind verpflichtet, ganz unabhängig von der Materie der Meinung der Form des Meinungsäußerns in hinreichender Neutralität Schutz zu geben. Vielfach hetzen sie jedoch gegen Meinungen auf und gefährden damit den Frieden im Lande.
Ganz untragbar in der Demokratie, sittlich und rechtlich, ist es, wenn einzelne Bürger und ihre Familien wegen ihrer Meinungsäußerungen in ihrer Integrität, gar in ihrer körperlichen Unversehrtheit, bedroht oder gar verletzt werden. Derart typisch faschistische Kampfmethoden verdienen den unmißverständlichen Widerspruch der Öffentlichkeit, vor allem der Medien, und die rechtsstaatlich gebotenen Abwehrmaßnahmen von Polizei und Justiz". (Schachtschneider)

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