2014-08-21

Die EU nimmt die Souveränität

„Deutschland wurde nie richtig souverän“

Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider über die internationale Stellung der Bundesrepublik und warum die Parteien und der „Kampf gegen rechts“ gegen das Grundgesetz verstoßen

Das Grundgesetz ist ein Provisorium, das nun schon seit 60 Jahren besteht. Wie lebt es sich damit?
Karl Albrecht Schachtschneider: Mit dem Grundgesetz würde es sich gut leben lassen, und ich halte es für eine gute Verfassung. Am Anfang waren die Grundprinzipien des Rechts – also Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Demokratie – gut verwirklicht. Aber seit den späten 60er Jahren stimmt unsere Verfassungswirklichkeit zunehmend weniger mit dem Grundgesetz überein, ja man kann sagen, daß das Grundgesetz gegenwärtig eigentlich bedeutungslos geworden ist.
Und was ist der Grund dafür?
Schachtschneider: Der Grund ist natürlich die Integration in die Europäische Union. Denn ein erklärtes Ziel der ganzen europäischen Integration war ja immer die Einbindung Deutschlands, weil die Mächtigen dieser Welt nie bereit waren, Deutschland eigenständig werden zu lassen.
Wirklich souverän ist Deutschland nie geworden, trotz des Deutschlandvertrages 1955 und auch nicht durch den 2+4-Vertrag 1990. Das zeigt sich schon daran, daß Deutschland sich nicht eigenständig militärisch entfalten kann, also z. B. gar nicht in der Lage wäre, sich zu verteidigen, es kann sich nicht so bewaffnen, wie gegebenenfalls Angreifer bewaffnet wären, und ein solches Land ist nicht wirklich eigenständig souverän. Aber die Europäische Integration diente ganz entschieden auch der Einbindung Deutschlands, weil man auch ohne Deutschland schlecht Europa beherrschen kann und ohne Europa schlecht Eurasien und ohne Eurasien schlecht die Welt.
Ohne die Zustimmung der Westmächte gäbe es das Grundgesetz nicht und damit keine Bundesrepublik wie wir sie heute kennen. Ist die Bundesrepublik, provokant formuliert, so ein Projekt der Sieger des Zweiten Weltkrieges?
Schachtschneider: Das ist sie zumindest auch. Aber man darf auch nicht übersehen, daß sehr viele kulturelle Elemente Deutschlands da eingeflossen sind. Der Text wäre höchstwahrscheinlich nicht viel anders gewesen, wenn die Alliierten keinen Einfluß genommen hätten. Die hatten die Besatzungsmacht und die Hoheit, aber die deutschen Parlamentarier, also der Parlamentarische Rat, haben großen Einfluß gehabt und den Alliierten viel abgerungen, insbesondere Carlo Schmid, der wesentliche Aspekte formuliert hat. Daher würde ich sagen, daß nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs das Grundgesetz eine Fortsetzung der nie in Kraft getretenen Verfassung von 1849 und auch der Weimarer Reichsverfassung ist und in der Kontinuität deutscher Verfassungsgeschichte steht und keine oktroyierte Verfassung ist. Wenn man z. B. die Definition der Freiheit nimmt, dann wird sie mit dem Sittengesetz definiert uns ist nun mal reiner Kantianismus und sehr deutsch. Und der Föderalismus ist amerikanisch, aber auch deutsch und auch österreichisch.
In der Charta der Vereinigten Nationen gibt es noch immer die Feindstaatenklausel. Ist Deutschland eigentlich ein Mitglied zweiter Klasse der internationalen Gemeinschaft?
Schachtschneider: Ja, allemal! Solange die Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen steht, ist Deutschland kein voll akzeptiertes Mitglied.
Und was sind die Folgen?
Schachtschneider: Die Folgen sind sicherlich die schon angedeutete Politik, daß man eben darauf achtet, daß Deutschland militärisch nicht eigenständig ist, weil Deutschland als Problem empfunden wird. Ich denke, daß im Ernstfall auf Deutschland, falls es die Einbindung in die europäische Integration aufkündigen würde, ein ganz erheblicher Druck, auch von den Vereinigten Staaten ausgeübt werden würde. Und sollte Deutschland bei dieser Politik bleiben, dann bestünde die Gefahr militärischer Maßnahmen. Also ist Deutschland zu dieser Politik gezwungen und kann nicht Mitglied des Sicherheitsrates mit vollem Stimmrecht sein und vieles andere mehr.
Aber dafür darf Deutschland zahlen.
Schachtschneider: Zahlen darf man immer! Das ist ganz klar. Deutschland muß sich immer das Wohlwollen erkaufen und leider ist die deutsche Öffentlichkeit da auch wenig informiert und auch nicht so wirklich interessiert. Das ist durch einen erheblichen Wohlstand ermöglicht worden und ich höre und hörte immer wieder den Satz: „Wenn es uns doch gut geht, wen interessieren die politischen Ereignisse“.
In Österreich wird immer kritisiert, daß die Demokratie von einem Parteienstaat überdeckt und geschwächt wird. Trifft dieser Befund auch auf die Bundesrepublik zu?
Schachtschneider: Uneingeschränkt! Also ich halte den Parteienstaat, so wie wir ihn haben, für eine Fehlentwicklung der Demokratie und eine Verfallserscheinung der Republik im alten aristotelischen Sinne. Wären die Parteien anders strukturiert, nämlich freiheitlich, dann wäre das in Ordnung. Es wird immer Parteien geben, sie aber zu einem Strukturelement des politischen Systems zu machen, wie es von der Gesetzgebung mit Förderung durch das Bundesverfassungsgericht geschehen ist, widerspricht dem Grundgesetz, wonach die Parteien bei der Willensbildung mitwirken. Das Problem ist, daß die Parteien innerlich nicht offen, sondern festgefügt sind. Offene Mitgliedschaften und innere Demokratie sind nicht durchgesetzt worden, und statt dessen wurden – auch vom Bundesverfassungsgericht – Führung, Geschlossenheit und Gefolgschaft zu Strukturprinzipien der Parteien erklärt.
Und damit wären eigentlich die Parteien grundgesetzwidrig …
Schachtschneider: Ich halte es für grundgesetzwidrig. Denn im Grundgesetz steht, die innere Ordnung der Parteien muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Das tun sie aber nicht, denn demokratische Grundsätze bedeuten nicht nur, daß die Funktionäre gewählt werden, sondern zur Demokratie gehört auch, daß demokratische Grundsätze gelebt werden, etwa das Recht der freien Rede. Dieses Recht der freien Rede hat man aber nicht in der Partei, und es gibt auch keinen Rechtsschutz. Die Parteigerichtsbarkeit geht in Deutschland über drei Instanzen und erst danach können Sie mit sehr geringen Rechtsschutzmaßstäben zu ordentlichen Gerichten gehen. Also haben sie praktisch keinen Rechtsschutz in den Parteien den wichtigsten politischen Institutionen.
Im politischen Leben der Bundesrepublik spielt der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ eine große Rolle. Inwieweit ist dieser eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?
Schachtschneider: Überhaupt nicht! Es ist unfaßbar, daß sich das in dieser Formulierung etablieren konnte. Daß extremistische Parteien, wenn sie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder die öffentliche Ordnung gefährden, zurückgedrängt werden, steht im Grundgesetz und dafür gibt es ein Verfahren. Aber wie schwer sich das Bundesverfassungsgericht bei Verbotsverfahren tut, zeigte sich bei der NPD. Aus guten Gründen hat das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag abgelehnt, weil Äußerungen nicht der NPD, sondern dem Verfassungsschutz zugeordnet werden mußten. Und auch die Medien spielen eine unheilvolle Rolle: Anstatt die freie Rede und das freie Wort zu pflegen, gibt es wieder diesen für Deutschland typischen Moralismus – und Moralismus ist genau das Gegenteil von Moral. Also das ist Robespierrescher Tugendterror, natürlich sind die Terrormaßnahmen nicht ganz so schlimm, aber man wird öffentlich ruiniert, und der Druck ist ganz enorm. Ich erfahre es ja selbst, daß einem vorgeschrieben wird, wo man reden darf und wo nicht. Aber ich nehme darauf keine Rücksicht, denn ich habe einfach die innere Einstellung, mir nicht von irgendwelchen Zeitungen vorschreiben zu lassen, mit wem ich reden darf.

Das Gespräch führte Bernhard Tomaschitz (ZurZeit.at)

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