Die meisten Menschen wollen mehr politische Mitsprache. Doch, wie in
allen Belangen, gibt es auch scharfe Gegner der direkten Demokratie -
besonders unter den Berufspolitikern. Was behaupten sie?
1. Die Bürger sind zu dumm , um komplizierte Entscheidungen zu treffen.
Es ist völlig absurd, dass Politiker mehr
Sachverstand besitzen sollen als normale Bürger. Im Gegenteil:
Berufspolitiker reden zwar über alles, selten sind sie aber selbst
Spezialisten. In den meisten Fällen haben sie zu einem Gesetz, das sie
machen, gerade die Informationen, die ihnen die (Partei-)Experten in den
Ausschüssen vorschlagen. Bei jedem Volksbegehren müssen sich
diejenigen, die es einleiten, über die Auswirkungen der von ihnen
vorgeschlagenen Änderungen außerordentlich kundig machen und einen
möglichst breiten öffentlichen Informations- und Diskussionsprozess
darüber einleiten. Da ein Abstimmungsverfahren eine gewisse Zeit (1 -
2,5 Jahre) dauert und die öffentliche Diskussion nicht wie bei
Wahlkämpfen über nichts sagende Parolen, sondern über Inhalte geführt
wird, können sich auch alle Wahlberechtigten, die zur Abstimmung gehen,
hohe Sachkenntnisse aneignen.
2. Direkte Demokratie - ein Mittel für rechte Volksverhetzer und Populisten
Immer wieder hört man die Befürchtung, direkte
Demokratie sei ein Mittel für Volksverhetzter und Populisten. Schon
Hitler habe seine verbrecherischen Beschlüsse wie etwa den Einmarsch in
Österreich (1938) durch Volksabstimmungen legitimieren lassen.
Erstens gibt es in keiner Diktatur
Ab-stimmungen auf Wunsch der Bürger (auch in der NS-Zeit
ausgeschlossen). Wenn autoritäre Politiker im Nachhinein bereits
gefällte Beschlüsse vom Volk absegnen lassen und dabei manipulieren und
Druck ausüben, dann ist das eine diktatorische Pervertierung und hat mit
echter Volksgesetzgebung nichts zu tun.
3. Direkte Demokratie zerstört unser System, die repräsentative Demokratie
Niemand, der sich für mehr direkte Demokratie
einsetzt, will die repräsentative Demokratie beschädigen oder durch
direkte Demokratie ersetzen. Direktdemokratische Elemente sollen das
repräsentative System nur ergänzen. Die Gesetzgebung durch das Parlament
bleibt die Regel. Doch wird auch diese durch die Möglichkeit
direktdemokratischer Entscheidungen positiv beeinflusst: Wenn das Volk
Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden
auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den
Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden.
4. Der Ausbau der direkten Demokratie führt zur Einführung der Todesstrafe
– das „Totschlägerargument Nr. 1“ gegen die
direkte Demokratie! Es ist vielfach belegt, dass diese Gefahr in der
Wirklichkeit nicht besteht. Im folgenden nur einige Erwägungen dazu:
- Die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK) aus dem Jahr 1948, die die Ächtung der Todesstrafe enthält, steht
in Österreich im Verfassungsrang. Das heißt, falls jemand die
Todesstrafe in Österreich per Volksabstimmung tatsächlich einführen
wollte, müsste er zuvor, ebenfalls per Volksentscheid, einen Ausstieg
Österreichs aus der Bindung an die Menschenrechtskonvention zustande
bringen: Die Hürden sind praktisch unüberwindbar.
- Alle verfügbaren internationalen Erfahrungen
sprechen gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe per
Volksentscheid: In keinem amerikanischen Staat, in dem die Todesstrafe
vor Einführung der Volksgesetzgebung bereits abgeschafft war, wurde sie
über einen Volksentscheid wieder eingeführt. In der Schweiz wurde die
Todesstrafe ohne Widerstand des Volks abgeschafft und mittels
Volksgesetzgebung auch nicht wieder eingeführt.
- Keinesfalls verwechseln darf man
Volksgesetzgebungsverfahren mit Umfragen in der Bevölkerung, die etwa
nach besonders grausamen Verbrechen in der Bevölkerung durchgeführt
werden und bei denen es oft zu emotionalen Schnellschüssen kommt.
5. Volksabstimmungen ja - aber nicht über Budget- und Steuerfragen!
Manchmal trifft man auf Menschen, die sich nur
vorstellen können, dass Bürger über ganz bestimmte Bereiche abstimmen
können, aber nicht über wirklich wichtige. So hält sich etwa das
hartnäckige Gerücht, es sei gefährlich, Volksabstimmungen über
finanzielle Fragen abzuhalten. Stichhaltige Begründungen fehlen aber.
Im Gegenteil: Die Befürchtung, die
Volksgesetzgebung entziehe der Gemeinschaft die nötigen finanziellen
Mittel und mache Steuererhöhungen unmöglich, ist vielfach empirisch
widerlegt. So fanden die Schweizer Wirtschaftswissenschaftler der
Universität St. Gallen heraus, dass direkte Demokratie im Vergleich zur
rein repräsentativen zu politisch und ökonomisch effizienteren
Lösungen führt. Gerade die Mitbestimmung in Budget- und Steuerfragen
führe zu größerem Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und dadurch zu
einem geringeren Ausmaß an Steuer-hinterziehung, sowie insgesamt zu
einer höheren Zufriedenheit der Bürger.
6. Volksabstimmung ja schon - aber bei „nur“100 000 Unterschriften droht Gefahr!
Eine andere Gruppe von Skeptikern wittert eine
Gefahr durch direkte Demokratie, wenn die Hürde für die Abhaltung einer
Volksabstimmung bei „nur“ 100 000 Unterstützer-Unterschriften liegt.
Sie meinen, bei 600 000 oder bei 900 000 Unterschriften könnten sie sich
eine verpflichtende Volksabstimmung vorstellen - aber nicht bei 100
000.
Die Zahl 100 000 ist an das Schweizer Modell
der direkten Demokratie angelehnt : Bei einer gegenüber Österreich um
etwa 1/5 geringeren Einwohnerzahl genügen in der Schweiz für ein
Referendum (Volksabstimmung über ein bereits beschlossenes Gesetz) 50
000 Unterschriften, für eine Volks-initiative (Bürgervorschlag für eine
Verfassungsänderung) sind 100 000 Unterschriften erforderlich. Diese
Anforderungen haben sich in unserem Nachbarland bewährt. Sie führen dort
zu etwa 3 bis 4 bundesweiten Abstimmungsterminen pro Jahr.
Jeder, der schon einmal aktiv in die
Vorbereitung und Durchführung eines Volksbegehrens eingebunden war,
weiß, dass das Erreichen von über 100 000 Unterschriften ein Ziel ist,
das für unabhängige Bürger und Gruppen nur mit außer-ordentlich viel
Idealismus und Engagement zu erreichen ist. Würden für eine bindende Volksabstimmung aber 600 000 oder 900 000
Unterschriften erforderlich sein, würde der Sinn einer echten
Volksgesetzgebung dadurch aufgehoben: Eine solche Hürde wäre in den
allermeisten Fällen nur noch von Großorganisationen und Parteien bzw.
mit der Unterstützung großer Medien zu erzielen."Nur in der Demokratie ist Frieden möglich. Ohne Demokratie gibt es keinen Frieden. Denn ohne Demokratie sind die Staaten diktatorischer Willkür ausgeliefert, die zu Aggression nach innen und außen, zu Bürgerkrieg und Krieg führt. Das die Demokratie nicht automatisch Frieden bringt, liegt daran, dass das Volk zu wenig mitreden kann. Denn das Volk will immer Frieden, außer man belügt es und redet ihm ein, es sei notwendig, für Demokratie, Freiheit und Vaterland Krieg zu führen, während es in Wirklichkeit nur um persönliche Interessen kleiner Cliquen an Macht, Besitz und Kapital geht, um Oligarchie, die Herrschaft kleiner Gruppen. Als weiterer Kriegsvorwand muss heute auch der weltweite „Kampf gegen den Terror“ herhalten". (Wolfgang Hingst)
Laufendes Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU>>>>
2 Kommentare:
An Alle die es angeht,
wir wollen keinen Krieg - wir wollen Frieden ! Friedensvertrag für Deutschland - jetzt !
Seit Jahren haben wir die Hintergründe für den fortwährenden Kriegszustand in Deutschland, Europa und dem nahen und mittleren Osten untersucht ……
Für diese veröffentlichte Meinung werden wir in Deutschland politisch verfolgt ……. Aberkennung des Führerscheines, Aberkennung der Waffenbesitzkarte, Anklagen gegen BRD-Recht, Aufbruch und Überfall mit gezogener Waffe in unserm Haus, Betreuungsantrag ……
Deutsche Ansichten zu Einigkeit und Recht und Freiheit Analyse des Systems “Deutschland” :
http://workupload.com/file/gExuCxwY
http://www.loaditup.de/817257-mc3ucw87h4.html
...ein Volk lässt sich also von der Mafia regieren? Wo gibt es denn sowas!
SOS Deutschland !!!
Souveräne Länder der Welt, helft den Deutschen !!!
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